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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Stellungnahme des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“

(BT-Drucksache 20/10384) Berlin, 16.09.2024

Zum Thema Sexarbeit hat der 35. Bundesverbandstag des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt 2023 in Köln eine Resolution mit dem Titel „Selbstbestimmung statt Stigma“ verabschiedet. Darauf aufbauend wollen wir als Bürgerrechtsverband für die Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ (BT-Drucksache 20/10384) Stellung beziehen.

Queerfeindlichkeit ist gerade für Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, ein alltägliches Problem. Dabei sind sie in ihrer Tätigkeit mitunter gezielt LSBTIQ*-feindlicher Gewalt ausgesetzt und erfahren oft auch innerhalb der Arbeitsstrukturen der Sexarbeit Ausgrenzung. Sexarbeitsfeindlichkeit, Stigmatisierung und Diskriminierung durch die Gesellschaft, im Gesundheitssystem und in Behörden, Polizei und Justiz gehören zum Alltag.[1] Dem muss entgegengewirkt werden. 

Was versteht der LSVD unter "Sexarbeit"?

Der Begriff „Sexarbeiter*innen“ bezeichnet Erwachsene, die Sex gegen Geld, Waren oder Dienstleistungen (z. B. Transport) regelmäßig oder gelegentlich anbieten[2]. Sexarbeiter*innen können selbständig oder angestellt sein und Sexarbeit in Teilzeit oder Vollzeit ausüben.[3] Sexarbeit kann in unterschiedlichem Maße „formal“ rechtlich abgesichert oder mit anderen Sexarbeitenden gemeinsam organisiert sein.[4]

Die Position des LSVD⁺ zu Sexarbeit bezieht sich klar auf eine konsensuelle sexuelle Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner*innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter. Dem gegenüber stellt sexuelle Ausbeutung eine Menschenrechtsverletzung dar; sie muss bekämpft und Täter*innen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Betroffene müssen geschützt werden. Dagegen gibt es eindeutige Gesetze (Vgl. u.a. §§ 232, 232a Strafgesetzbuch). Gerade auch Migrant*innen, besonders auf der Flucht, sind von sexueller Ausbeutung stark bedroht. Daher braucht es mehr legale Migrationswege, sichere Fluchtrouten und effektive Programme gegen Menschenhandel.

Sexarbeit ist vielfältig und umfasst Tätigkeitsfelder, die gesellschaftlich und politisch oft unterschiedlich bewertet und stigmatisiert werden. Deshalb verstehen wir unter „Sexarbeit“ sämtliche Arbeiten in der Sexindustrie, wie die Darstellung in Pornofilmen und -magazinen, Striptease, Lapdance/ erotischer Tanz, Tantra-Massagen, die Arbeit als Dom*inas, Escorts, Straßen- und Bordell-Prostitution, Telefonsex, Onlinesex und vieles mehr, was den Tausch einer sexuellen Dienstleistung gegen finanzielle oder materielle Vergütung beinhaltet.[5]

Ebenfalls vielfältig sind die Gründe, Sexarbeit nachzugehen. Dabei spielen ökonomische, rechtliche sowie strukturelle Diskriminierungen eine Rolle, wie beispielsweise Rassismuserfahrungen, Queerfeindlichkeit oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus. Erfahrungen, Lebens- und Arbeitsrealitäten unterscheiden sich daher stark und stellen Sexarbeiter*innen vor unterschiedliche Herausforderungen. Beispielsweise sind manche Sexarbeitenden von der Regulierung durch Plattformen wie OnlyFans abhängig, andere betrifft das aber nicht oder nur teilweise.

Sexarbeitende leiden weltweit unter anhaltend verbreiteter Stigmatisierung, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Verhaftung und Inhaftierung, Gewalt durch staatliche und private Akteur*innen sowie den Ausschluss vom zivilen, politischen und kulturellen Leben.[6] Sexarbeitende sind Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, wobei Sexarbeitsfeindlichkeit eng mit Sexismus verknüpft ist. Zudem ist ihr Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt oft stark eingeschränkt. Sexarbeit ist für manche mehrfachmarginalisierte Personen die einzige Möglichkeit in einem diskriminierenden Arbeitsmarkt, Geld zu verdienen und den eigenen Unterhalt zu sichern.

Weniger, nicht mehr Kriminalisierung

Derzeit ist Sexarbeit in Deutschland zwar nicht verboten, das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht jedoch u. a. eine Anmeldepflicht, eine Kondompflicht, eine Erlaubnispflicht und Auflagen für Bordellbetreiber*innen und Zwangsberatung vor. Der LSVD⁺ lehnt eine weitere Entwicklung Richtung Kriminalisierung, wie im CDU/CSU-Antrag gefordert, ab. Zudem sollte die sehr umfangreiche Evaluation des ProstSchG[7], welche derzeit stattfindet, abgewartet werden.

Sexarbeit ist gesellschaftliche Realität, es wird sie vermutlich immer geben – die Kernfrage ist, ob sie im legalen oder illegalen Raum passiert. Egal wie man nun Sexarbeit bewertet: Internationale Studien[8] zeigen, dass Verbote Sexarbeit nicht verhindern. Eine Studie der Queen’s Universität Belfast kommt zunächst zu dem Ergebnis, dass das Sexkaufverbot von 2015 in Nordirland zu einem Anstieg der Zahl an Sexarbeitenden sowie der Angebote auf Onlineplattformen geführt hat[9]. Gleichzeitig aber darf die Entkriminalisierung von Sexarbeit nicht als grünes Licht für sexuelle Ausbeutung gesehen werden.

In Ländern, in denen Sexarbeiter*innen kriminalisiert werden, kommt es zu zahlreichen Rechtsverletzungen, die von willkürlichen Verhaftungen (weil sie einfach nur auf der Straße stehen oder Kondome mit sich führen), mangelnder Achtung der Verteidigungsrechte, polizeilichem Missbrauch (Erpressung von Geld oder sexuellen Dienstleistungen, Diskriminierung und erniedrigender Behandlung), mangelndem Schutz von Sexarbeiter*innen vor Gewalt durch Privatpersonen bis hin zum fehlenden Zugang von Sexarbeiter*innen zu angemessener Gesundheitsversorgung reichen.[10] Darüber hinaus können Sexarbeitende wegen Straftaten wie Herumlungern, Landstreicherei, Behinderung des Straßenverkehrs, Zusammenkommen zum Zwecke der Sexarbeit, öffentliche Unsittlichkeit oder ordnungswidrigem Verhalten angeklagt werden, die alle Auswirkungen auf ihre Menschenrechte haben, einschließlich des Rechts auf Privatleben. (ebd.)

Im Jahr 2016 wies der VN-Generalsekretär darauf hin, dass die „Entkriminalisierung von Sexarbeit Gewalt, Belästigung und HIV-Risiko verringern kann“ und forderte die Staaten auf, Gesetze, Strategien und Praktiken abzuschaffen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, einschließlich der Kriminalisierung von Sexarbeit. Er betonte, dass die Entkriminalisierung notwendig ist, um die Verletzungen des Rechts auf Gesundheit, die Sexarbeiter*innen aufgrund der Kriminalisierung erfahren, zu bekämpfen. Er wies auch darauf hin, dass die Entkriminalisierung von Sexarbeit zusammen mit anderen Maßnahmen als Teil eines umfassenden Ansatzes für das Recht auf Gesundheit notwendig ist, zu denen Menschenrechtserziehung, die Beteiligung und Einbeziehung gefährdeter Gruppen und Bemühungen zum Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung in Bezug auf diese Gruppen gehören. Die Durchsetzung von Strafbestimmungen verstärkt zudem Stigmatisierung und Diskriminierung von Frauen und verletze damit die Menschenrechte der Frauen, indem sie ihre Würde und körperliche Integrität einschränkt.[11]

Die Arbeit „Kriminalisierung von Sexkaufenden“[12] von Dr. Niina Vuolajärvi zeigt Ergebnisse zum Sexkaufverbot aus drei nordischen Ländern auf. Dabei wird klar: Das nordische Modell schützt die Sexarbeitende nicht und schädigt gleichzeitig Migrant*innen besonders stark.

Argumente gegen die Kriminalisierung von Sexarbeit

  • Von Sexarbeiter*innen selbst wissen wir, dass jede Art der Kriminalisierung ihre Arbeit gefährlicher macht und den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, Beratungsangeboten, aber auch Schutz gegen gewaltsame Übergriffe durch die Polizei und durch Kund*innen erschwert. [13] Eine Kriminalisierung erhöht das Risiko der Betroffenen, Opfer von Gewalt und anderen Straftaten zu werden oder sich sexuell übertragbare Infektionen wie HIV zuzuziehen, indem sie Stigmatisierung und Diskriminierung fördert, den Zugang zu HIV- und sexuellen Gesundheitsdiensten, Kondomen und Diensten zur Schadensbegrenzung einschränkt und das Selbstwertgefühl von Sexarbeitenden sowie ihre Fähigkeit, fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen, beeinträchtigt. Das "Global Network of Sexwork Projekts" kommt übereinstimmend mit vielen Gesundheitsorganisationen in der Broschüre "The Impact of Criminalisation on Sex Workers’ Vulnerability to HIV and Violence" zu dem Schluss, dass sich Kriminalisierung negativ auf die Erkrankung von Sexarbeitenden mit HIV auswirkt.[14] Im Jahr 2019 war das Risiko, sich mit HIV zu infizieren, für Sexarbeiterinnen 30-mal höher als für die weibliche Allgemeinbevölkerung, und etwa acht Prozent der HIV-Neuinfektionen bei Erwachsenen weltweit entfielen auf Sexarbeitende aller Geschlechter.[15]
  • In Südafrika legen Gesundheitsstatistiken nahe, dass eine Entkriminalisierung dringend notwendig ist: Die HIV-Prävalenzraten unter Sexarbeiterinnen werden auf 40 % bis 88 % geschätzt, verglichen mit 14,4 % unter Frauen, die sich nicht als Sexarbeiterinnen identifizieren.[16]
  • Strafgesetze, Strafverfolgungspraktiken, Stigmatisierung und Diskriminierung erhöhen das Gewaltrisiko für Sexarbeiterinnen, so dass 45 % bis 75 % der erwachsenen Sexarbeitenden mindestens einmal in ihrem Leben angegriffen oder misshandelt werden. (ebd.)
  • Sich überschneidende soziostrukturelle Kontexte wie Rassismus, Transfeindlichkeit, wirtschaftliche Unsicherheit und Migrationsstatus können ebenfalls dazu beitragen, die Gewaltanfälligkeit verschiedener Gruppen von Sexarbeitenden zu erhöhen. (ebd.)
  • Auch die Kriminalisierung der Kunden von Sexarbeiterinnen hat wiederholt gezeigt, dass sie sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit von Sexarbeitenden auswirkt, u. a. indem sie den Zugang zu Kondomen und deren Kondomgebrauchs erschwert sowie zu einer Erhöhung der Gewaltrate führt. (ebd.)
  • Die Kriminalisierung jeglicher Aspekte der Sexarbeit hat negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Gewalt und das Wohlbefinden. (ebd.)
  • Während weibliche Sexarbeit oft im Scheinwerferlicht von Medien und Politik steht, führt die männliche Sexarbeit eher ein Schattendasein im öffentlichen Bewusstsein. Belegbare Zahlen zur Sexarbeit stehen bisher grundsätzlich nicht zur Verfügung – lediglich die Zahl der im Rahmen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ angemeldeten zumeist weiblichen Sexarbeiter*innen. Laut dem Berufsverband Sexarbeit (BesD) gibt es in Deutschland ca. 1.000 Männer, die ernsthaft in der Sexarbeit in Deutschland tätig sind[17]. Eine Kriminalisierung von Sexarbeit würde auch eine Rekriminalisierung eines Teils des schwulen Lebens ins Deutschland bedeuten. Die Polizei könnte eine Rekriminalisierung zum Anlass nehmen, erneut schwule Treffpunkte, sei es im analogen Raum wie etwa Bars oder Cruising-Areas, sei es im digitalen Raum wie etwa Dating-Apps, nach Vergehen abzusuchen.
  • Die Kriminalisierung der Sexarbeit trägt somit zu anderen Rechtsverletzungen bei, einschließlich der Verweigerung des Rechts auf Leben, auf Wohnung, Sicherheit, Privatsphäre und Zugang zu Gesundheitsdiensten. [18]
  • Sexarbeitende haben das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz, ebenfalls alle migrantischen Sexarbeiter*innen.[19]
  • Sexarbeiter*innen sollten in den sozialen Schutz und die finanzielle Unterstützungssysteme einbezogen werden.[20]

Wer Sexarbeiter*innen tatsächlich unterstützen will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern. Statt einer Kriminalisierung sind Akzeptanz und Respekt sind die Grundvoraussetzung in der Arbeit mit Menschen in der Sexarbeit. Eine moralisierende, stigmatisierende Haltung schützt niemanden, sie richtet aktiv Schaden an. 

Stattdessen fordern wir:

  • Einbeziehen von Sexarbeiter*innen und Selbstorganisationen als Expert*innen in Gesetzgebung, Policyarbeit, Zivilgesellschaft. Sie sind die Expert*innen für ihre eigene Lebens- und Arbeitsrealität.
  • Ende staatlicher Überwachung (z. B. durch ProstSchG bzw. Anmeldepflicht) 
  • Besserer Diskriminierungsschutz, diskriminierungsfreier Zugang zu Gesundheitsversorgung, Unterkunft, sozialer Gerechtigkeit frei von Ausbeutungsverhältnissen und Gewalt 
  • Sensibilisierung, Fortbildung und Antidiskriminierungsarbeit zu Sexarbeitsfeindlichkeit in Behörden, Polizei, Justiz 
  • Zugang zu und Qualität von gesundheitlicher Versorgung verbessern, Fachkräfte über queere Themen und Sexarbeitsfeindlichkeit aufklären und sensibilisieren, Abbau von Stigmatisierung
  • Auf- und Ausbau nachhaltig finanzierter queer-sensibler Informations- und Beratungsangebote für Sexarbeiter*innen, niedrigschwellig, mehrsprachig, auch digital, insbesondere Peer-to-peer-Ansätze 
  • Auf- und Ausbau von Schutzunterkünften auch für männliche, trans*, inter* und nicht-binäre Sexarbeiter*innen, die von Gewalt betroffen sind
  • Legale Migrationswege, sichere Fluchtrouten und effektive Programme gegen Menschenhandel
  • Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung und zu Sozialleistungen für alle Sexarbeiter*innen

Für ein Gespräch stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Fußnoten

[1] Probst, U.: Stigma, Moral und Zwangsmaßnahmen – Gesundheitsversorgung für Sexarbeiterinnen? – Medizinethnologie

[2] UNAIDS, UNFPA, UNDP, Sex Work and the Law in Asia and the Pacific: https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/publications/HIV-2012-SexWorkAndLaw.pdf

[3] Global Network of Sex Work Projects, Policy brief on Sex work as work, 2017: https://www.nswp.org/sites/default/files/policy_brief_sex_work_as_work_nswp_-_2017.pdf

[4] Special Rapporteur on the right of everyone to the highest standard of physical and mental health (SR health), the Independent Expert on Protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity (IE SOGI), and the UN Working Group on discrimination against women and girls (WGDAWG): A guide on the human rights of sex workers. https://www.ohchr.org/sites/default/files/2024-03/2024-march-sex-work-guide-un-report-short.pdf

[5] Carolin Küppers: Sexarbeit. In: Gender Glossar: ul.qucosa.de/api/qucosa%3A15407/attachment/ATT-0/

[6] UNAIDS, UNFPA, UNDP, Sex Work and the Law in Asia and the Pacific: https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/publications/HIV-2012-SexWorkAndLaw.pdf

[7] https://kfn.de/forschungsprojekte/evaluation-des-prostituiertenschutzgesetzes-prostschg/?fbclid=IwAR1z6yLYfHDoGQ07GNgHdLPk7JBeeKhANcHYieVTNYOCm80loJW1TxjYrIc

[8] Ellison, Graham; Ní Dhónaill, Caoimhe; Early, Early (2019): Review of the criminalization of paying for sexual services in Northern Ireland, Queen’s University, Belfast School of Law.

[9] Platt, Lucy; Grenfell, Pippa; Meiksin, Rebecca et al. (2018): Associations between sexwork laws and sexworkers’ health: A systematic review and meta-analysis of quantitative and qualitative studies. In: PLoS Med 15(12).

[10] UNAIDS, UNFPA, UNDP, Sex Work and the Law in Asia and the Pacific: https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/publications/HIV-2012-SexWorkAndLaw.pdf

[11] Implementation of the Declaration of Commitment on HIV/AIDS and the Political Declarations on HIV and AIDS, A/70/811, paras 53 and 75 (f).

[12] Dr Niina Vuolajärvi: „Criminalising the Sex Buyer: experiences from the Nordic region„, London School of Economics 2022.

[13] Hydra e.V. 2015: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG-RefE) Stellungnahme-Gesetzesentwurf-HYDRA-10-9-2015.pdf (bsd-ev.info)

[14] UNADIS 2021: HIV and STIs. Human Rights Factsheet: https://www.unaids.org/sites/default/files/media_asset/05-hiv-human-rights-factsheet-sex-work_en.pdf.

[15] Ebd.

[16] South African National AIDS Council (SANAC), “South African National Sex Worker HIV Plan, 2016-2019: https://southafrica.unfpa.org/sites/default/files/pubpdf/South%20African%20National%20Sex%20Worker%20HIV%20Plan%202016%20- %202019%20FINAL%20Launch%20Copy...%20%282%29%20%281%29.pdf, p. 13.

[17] Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen 2023: Analyse von HUNQZ: Knapp tausend männliche Sexarbeiter in Deutschland. https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/05/17/studie-von-hunqz-knapp-tausend-maennliche-sexarbeiter-in-deutschland/

[18] South African National AIDS Council (SANAC), “South African National Sex Worker HIV Plan, 2016-2019: https://southafrica.unfpa.org/sites/default/files/pubpdf/South%20African%20National%20Sex%20Worker%20HIV%20Plan%202016%20- %202019%20FINAL%20Launch%20Copy...%20%282%29%20%281%29.pdf, p. 13.

[19] Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families. Concluding observations on the initial report of Turkey, CMW/C/ TUR/CO/1, 2016.

[20] Ebd.