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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Gegen die Diskriminierung von Sexarbeitenden

LSVD⁺ fordert: Solidarität statt Stigma!

Zum Thema Sexarbeit hat der 35. Bundesverbandstag des LSVD Verband Queere Vielfalt 2023 in Köln eine Resolution mit dem Titel Selbstbestimmung statt Stigma verabschiedet. Darauf aufbauend wollen wir als Bürgerrechtsverband für die Interessen und Belange von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) in der Sexarbeit einstehen. Bereits seit den 1990ern setzt sich der LSVD für Sexarbeitende ein, u. a. im Projekt "KISS". Doch welche Erkenntnisse sind über queere Sexarbeit bekannt? Hier fassen wir Zahlen, Daten, Argumente und Unterstüzter*innen zusammen.

Queerfeindlichkeit ist gerade für Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, ein alltägliches Problem. Dabei sind sie in ihrer Tätigkeit mitunter gezielt LSBTIQ*-feindlicher Gewalt ausgesetzt und erfahren oft auch innerhalb der Arbeitsstrukturen der Sexarbeit Ausgrenzung. Sexarbeitsfeindlichkeit, Stigmatisierung und Diskriminierung durch die Gesellschaft, im Gesundheitssystem und in Behörden, Polizei und Justiz gehören zum Alltag.[1] Dem müssen wir entgegenwirken.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was versteht der LSVD⁺ unter "Sexarbeit"?
  2. Welche Vorurteile bestehen in unserer Gesellschaft gegen Sexarbeitende?
  3. Wie ist die rechtliche Lage von Sexarbeit aktuell in Deutschland?
  4. Wie ist die Situation von LSBTIQ* Sexarbeitenden?
  5. Wie steht es um die Gesundheit von Sexarbeitenden?
  6. Was fordert der LSVD⁺ zum Thema "Sexarbeit"?
  7. Wieso lehnt der LSVD⁺ eine Kriminalisierung von Sexarbeit ab?
  8. Welche Organisationen unterstützen den rechtlichen Kampf von Sexarbeiter*innen (Auswahl)?
  9. Verbände und Selbstorganisationen zum Thema "Sexarbeit"
  10. Fußnoten und Quellen

1. Was versteht der LSVD⁺ unter "Sexarbeit"?

Der Begriff „Sexarbeiter*innen“ bezeichnet Erwachsene, die Sex gegen Geld, Waren oder Dienstleistungen (z. B. Transport) regelmäßig oder gelegentlich anbieten[2]. Sexarbeiter*innen können selbständig oder angestellt sein und Sexarbeit in Teilzeit oder Vollzeit ausüben.[3] Sexarbeit kann in unterschiedlichem Maße „formal“ rechtlich abgesichert oder mit anderen Sexarbeitenden gemeinsam organisiert sein.[4]

Die Position des LSVD zu Sexarbeit bezieht sich klar auf eine konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner*innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter. Dem gegenüber stellt sexuelle Ausbeutung eine Menschenrechtsverletzung dar; sie muss bekämpft und Täter*innen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Betroffene müssen geschützt werden. Dagegen gibt es eindeutige Gesetze (u.a. §§ 232, 232a Strafgesetzbuch). Gerade auch Migrant*innen, besonders auf der Flucht, sind von sexueller Ausbeutung stark bedroht. Daher braucht es mehr legale Migrationswege, sichere Fluchtrouten und effektive Programme gegen Menschenhandel.

Sexarbeit ist vielfältig und umfasst Tätigkeitsfelder, die gesellschaftlich und politisch oft unterschiedlich bewertet und stigmatisiert werden. Deshalb verstehen wir unter „Sexarbeit“ sämtliche Arbeiten in der Sexindustrie, wie die Darstellung in Pornofilmen und -magazinen, Striptease, Lapdance/ erotischer Tanz, Tantra-Massagen, die Arbeit als Dom*inas, Escorts, Straßen- und Bordell-Prostitution, Telefonsex, Onlinesex und vieles mehr, was den Tausch einer sexuellen Dienstleistung gegen finanzielle oder materielle Vergütung beinhaltet.[5]

Ebenfalls vielfältig sind die Gründe, Sexarbeit nachzugehen. Dabei spielen ökonomische, rechtliche sowie strukturelle Diskriminierungen eine Rolle, wie beispielsweise Rassismuserfahrungen, Queerfeindlichkeit oder ein unsicherer Aufenthaltsstatus. Erfahrungen, Lebens- und Arbeitsrealitäten unterscheiden sich daher stark und Sexarbeiter*innen stehen dementsprechend vor unterschiedlichen Herausforderungen. Beispielsweise sind manche Sexarbeitende von der Regulierung durch Plattformen wie OnlyFans abhängig, andere betrifft das nicht oder nur teilweise.

Viele Menschen sind allerdings auch nicht im Austausch mit anderen Sexarbeitenden und als Gruppen organisiert, obwohl ein großer Bedarf an Peer-to-Peer-Austausch besteht. Für bestimmte Gruppen, wie etwa trans* Sexarbeitende gibt es aber auch deutschlandweit noch zu wenig Vernetzungsmöglichkeiten.[6]

2. Welche Vorurteile bestehen in unserer Gesellschaft gegenüber Sexarbeitenden?

Sexarbeitende leiden weltweit unter anhaltend verbreiteter Stigmatisierung, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Verhaftung und Inhaftierung, Gewalt durch staatliche und private Akteur*innen sowie Ausschluss von zivilem, politischem und kulturellem Leben.[7] Sexarbeitende sind Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, wobei Sexarbeitsfeindlichkeit eng mit Sexismus verknüpft ist. Zudem ist ihr Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt oft stark eingeschränkt. Sexarbeit ist für manche mehrfachmarginalisierte Personen die einzige Möglichkeit, in einem diskriminierenden Arbeitsmarkt Geld zu verdienen und den eigenen Unterhalt zu sichern.

Die christliche Sexualethik hat das Bild von Sexarbeit als einer Gefahr für die Sittlichkeit, die bürgerliche Familie und die Gesundheit geprägt – eine deutliche Parallele zu Scheinargumenten gegen die Gleichberechtigung der LSBTIQ*-Community. Sexarbeitende wurden auch durch das NS-Regime als „asozial“ verfolgt. Sexarbeitsfeindlichkeit ist also jahrhundertelang gewachsen und in unserer Gesellschaft immer noch weit verbreitet. Diese Diskriminierung von Sexarbeiter*innen äußert sich unter anderem als Kriminalisierung, Andersmachung und Abwertung in kultureller, institutioneller, materieller und individueller Hinsicht. Institutionelle Sexarbeitsfeindlichkeit zeigt sich in zusätzlichen gesetzlichen Pflichten und Auflagen, die Sexarbeitende erfüllen müssen. Materielle Diskriminierung besteht u. a. darin, dass Sexarbeiter*innen nur erschwert oder gar nicht Bankkonten eröffnen Versicherungen abschließen können oderKredite erhalten oder. Das sogenannte Huren-Stigma ist auch teilweise bei vermeintlichen Hilfsangeboten für Sexarbeitende verbreitet, die dann Sexarbeitende durch einen paternalistischen Ansatz von ihrer Arbeit abbringen wollen.

Zu diesem Themenkomplex führte der LSVD im Zeitraum von November 2023 bis Februar 2024 eine Fortbildungsreihe mit Ruby Rebelde durch. Willst du auch über unsere zukünftigen Fortbildungsangebote informiert werden? Abonniere unseren Newsletter und werde Mitglied.

3. Wie ist die rechtliche Lage von Sexarbeit aktuell in Deutschland?

Derzeit ist Sexarbeit in Deutschland zwar nicht verboten, das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht jedoch seit 2017 unter anderem eine Registrierung bei der Behörde sowie eine Pflichtberatung für Sexarbeitende vor, diezusätzlich zu den bereits bestehenden freiwillig wahrnehmbaren Angeboten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den Gesundheitsämtern vorgehalten werden muss; bei letzterem liegt die Umsetzung bei den Kommunen. Zudem ist das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) vor Eingriffen und Überwachung von Sexarbeitenden eingeschränkt, es gibt eine Kondompflicht und eine Konzessionierung der Prostitutionsstätten.[8] Es zeigte sich, dass die Umsetzung regional sehr unterschiedlich erfolgt und diverse Probleme aufwirft (z. B. durch fehlende Freiwilligkeit und fehlende Vertraulichkeit). Durch die neue Angebotsstruktur werden zahlreiche Sexarbeiter*innen nicht (mehr) erreicht. Diejenigen Sexarbeiter*innen, die die ProstSchG-Pflichtberatung absolviert haben, äußern teilweise deutliche Kritik: so hätten Beratende sie abschätzig behandelt oder ihnen fehle die nötige Fachkompetenz für bestimmte Bereiche der Sexarbeit wie etwa BDSM.[9],[10]

Mehr zum Thema: "Was steht drin im ProstSchG?" Und "was bedeutet das für Sexarbeitende?" auf Hydra.ev

Bundesgesetze wie das Prostitutionsgesetz, das Prostituiertenschutzgesetz oder die Steuergesetze gelten in allen Bundesländern gleichermaßen. Zusätzlich gibt es in einzelnen Bundesländern oder sogar Städten und Kommunen weitere rechtliche Regelungen und unterschiedliche Vorschriften.[11] Je nach Bundesland unterscheiden sich zudem die rechtlichen Details, wie beispielsweise die "Sperrzoneneregelungen" in Bayern

Gesetze als Regulierungsansatz zur Kontrolle der Sexarbeit wirken nachweislich nicht. Zudem haben sie auch problematische Aspekte, die weltweit zu Verletzungen der Rechte von Sexarbeitenden führen. Eine Gesetzesregelung ist in vielerlei Hinsicht funktional identisch mit Kriminalisierung, da strenge Vorschriften einen großen, wahrscheinlich verletzlicheren Teil der Branche außerhalb der Legalität drängen, die dadurch weiterer Gewalt und Kriminalisierung ausgesetzt sind. Gesetzliche Regelungen schaffen hohe Zugangsbarrieren, schwer durchschaubare Prozesse und sogar finanzielle Belastungen für Sexarbeiter*innen. Nur eine vollständige Entkriminalisierung ermöglicht den am meisten gefährdeten Sexarbeitenden Zugang zu Ressourcen und zu dem Schutz, den sie brauchen.[12] In Belgien ist Sexarbeit seit 2022 nicht mehr strafbar, stattdessen gibt es dort Arbeitsverträge und Zugang zu Sozialversicherung und Arbeitnehmendenrechten. 

4. Wie ist die Situation von LSBTIQ* Sexarbeitenden?

Die Diskriminierungen aufgrund von Sexarbeit zeigt Überschneidungen mit anderen Marginalisierungssystemen, wie Rassismus, Ableismus und LSBTIQ*-Feindlichkeit.[13], [14] In der Sexarbeit sind auch lesbische, schwule, bisexuelle, queere, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen tätig. Es gibt darüber hinaus Angebote, die dezidiert außerhalb cis/heteronormativer Parameter stattfinden, ohne dass die Arbeiter*innen selbst Teil der LSBTIQ* Community sind. Trotz gemeinsamer historischer Kämpfe wie 1969 bei Stonewall werden Sexarbeitende allerdings teilweise auch in LSBTIQ*-Communitys und ihren Strukturen aufgrund von Sexarbeitsfeindlichkeit stigmatisiert oder ausgeschlossen.[15]

Männliche Sexarbeit

Während weibliche Sexarbeit oft im Scheinwerferlicht von Medien und Politik steht, führt die männliche Sexarbeit eher ein Schattendasein im öffentlichen Bewusstsein. Belastbare Zahlen zur Sexarbeit stehen bisher grundsätzlich nicht zur Verfügung – lediglich die Zahl der im Rahmen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ angemeldeten zumeist weiblichen Sexarbeiter*innen ist bekannt.

Laut dem Berufsverband Sexarbeit (BesD) gibt es in Deutschland ca. 1000 Männer, die ernsthaft in der Sexarbeit tätig sind. In der Durchführung gibt es merkbare Unterschiede zur weiblichen Sexarbeit – mann-männliche Sexarbeit ist schneller und einfacher zu realisieren, auch an öffentlichen Orten wie Parks, etc., daher wird eine Anmeldung oft umgangen. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zur heteronormativen Sexarbeit ist die geringe Vernetzung unter den männlichen Dienstleistern.[16]

Trans* und nicht-binäre Sexarbeitende

Die Inter-American Commission on Human Rights (IACHR) weist deutlich auf die Situation von trans* Sexarbeiterinnen hin, die oft keine Ausweispapiere haben, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen, und denen regelmäßig verschiedene grundlegende Leistungen, einschließlich einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung, verwehrt werden.[17]

Gründe für trans* und nicht-binäre Personen, Sex gegen Bezahlung anzubieten[18]

Wunsch nach selbstbestimmtem Arbeitsumfeld 41,4 %
Erfahrung des Empowerments 44,4 %
Erfahrung des Begehrtwerdens 52,5 %
Keine andere Möglichkeit, Geld/Lebensunterhalt zu verdienen 35,4 %
Keine andere Möglichkeit, an Wohnraum zu gelangen 14,1 %
Bessere Bezahlung als in anderen Jobs 41,4 %
Weil ich dazu gezwungen werde 10,1 %

Weiterlesen: In der Dokumentation des Fachtages "Sexarbeit & Gesundheit" der Aidshilfe Bielefeld im September 2021 gibt C. Tate ein Grußwort, in dem er auf den Aspekt "Was ist Gesundheit?" im Zusammenhang mit Lebensrealtitäten von trans* Personen eingeht.

5. Wie steht es um die Gesundheit von Sexarbeitenden?

Sexuelle Praktiken bringen je nach verwendeten Schutzmaßnahmen unterschiedliche hohe Risiken mit sich, was sexuell übertragbare Krankheiten betrifft. Das Narrativ des besonderen Gesundheitsrisikos für bzw. durch Sexarbeiter*innen ist stark durch die moralische Verurteilung von Sexarbeit geprägt – es ist stigmatisierend und muss dringend hinterfragt werden.

Aktuell ist Sexarbeit vor allem dort ein Gesundheitsrisiko für Sexarbeitende, wo ihre Versicherungs- und Versorgungslage schlecht ist, und zwar nicht nur in Bezug auf STIs, sondern auch allgemein. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Sexarbeitende artikulieren aber auch Beratungs- und Informationsbedarf, der über die Frage der sexuellen Gesundheit deutlich hinausgeht und beispielsweise Arbeitsschutz, Steuerrecht oder spezifische Arbeitsbereiche in der Sexarbeit betrifft.[19] Sexarbeitende haben in Deutschland kein höheres Ansteckungsrisiko für STIs als andere Personen mit vergleichbaren sexuellen Praktiken. Deshalb spricht sich die Deutsche STI-Gesellschaft für freiwillige und qualifizierte Beratung, aber gegen eine gesundheitliche Pflichtberatung für Sexarbeiter*innen aus, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung.[20]

Eine qualitative Studie der Deutschen Aidshilfe kommt zu dem Ergebnis, dass Gewalt/ ausbeuterische Verhältnisse, finanzieller Druck/ prekäre Arbeitsverhältnisse und psychische Belastung die Kernursachen sind, die Sexarbeitende davon abhalten, ihre Gesundheit zur priorisieren. In manchen Gruppen wird Angst vor HIV und STIs als Hauptproblem benannt. Deshalb sind das Wissen über und der diskriminierungsfreie Zugang zu PrEP und anderen Verhütungsmitteln sowie freiwillige und kostengünstige Testangebote besonders wichtig. Teilweise besteht durch aufenthaltsrechtliche Probleme ein Teufelskreis mit dem mangelnden Zugang zu Krankenversicherungen: Menschen ohne Aufenthaltstitel, deren Gesundheitsversorgung dem AsylbLG unterliegt, bleibt der Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Analogleistungen für bis zu 36 Monate verwehrt.[21]

6. Was fordert der LSVD⁺ zum Thema "Sexarbeit"?

  • Einbeziehen von Sexarbeiter*innen und Selbstorganisationen als Expert*innen in Gesetzgebung, Policyarbeit, Zivilgesellschaft 
  • Entkriminalisierung, die derzeit durch Sondergesetze wie Sperrzonenregelungen und Registrierungspflichten ausgebremst wird 
  • Ende staatlicher Überwachung (z. B. durch ProstSchG bzw. Anmeldepflicht) 
  • Besserer Diskriminierungsschutz, diskriminierungsfreier Zugang zu Gesundheitsversorgung, Unterkunft, sozialer Gerechtigkeit frei von Ausbeutungsverhältnissen und Gewalt 
  • Sensibilisierung, Fortbildung und Antidiskriminierungsarbeit zu Sexarbeitsfeindlichkeit in Behörden, Polizei, Justiz 
  • Zugang zu und Qualität von gesundheitlicher Versorgung verbessern, Fachkräfte über queere Themen und Sexarbeitsfeindlichkeit aufklären und sensibilisieren, Abbau von Stigmatisierung
  • Auf- und Ausbau nachhaltig finanzierter queer-sensibler Informations- und Beratungsangebote für Sexarbeiter*innen, niedrigschwellig, mehrsprachig, auch digital, insbesondere Peer-to-peer-Ansätze 
  • Auf- und Ausbau von Schutzunterkünften auch für männliche, trans*, inter* und nicht-binäre Sexarbeiter*innen, die von Gewalt betroffen sind

Verbandstagsbeschluss Sexarbeit – Selbstbestimmung statt Stigma (lsvd.de)

7. Wieso lehnt der LSVD⁺ eine Kriminalisierung von Sexarbeit ab?

Sexarbeit ist gesellschaftliche Realität, es wird sie vermutlich immer geben – die Kernfrage ist, ob sie im legalen oder illegalen Raum passiert. Egal wie man nun Sexarbeit bewertet: Internationale Studien[22] zeigen, dass Verbote Sexarbeit nicht verhindern. Eine Studie der Queen’s Universität Belfast kommt zu dem Ergebnis, dass das Sexkaufverbot von 2015 in Nordirland zu einem Anstieg der Zahl an Sexarbeitenden sowie der Angebote auf Onlineplattformen geführt hat[23]. Die Arbeit „Kriminalisierung von Sexkaufenden“[24] von Dr. Niina Vuolajärvi zeigt Ergebnisse zum Sexkaufverbot aus drei nordischen Ländern auf. Dabei wird klar: Das nordische Modell schützt Sexarbeitende nicht und gefährdet gleichzeitig Migrant*innen und Geflüchtete besonders stark. Gleichzeitig aber darf die Entkriminalisierung von Sexarbeit nicht als grünes Licht für sexuelle Ausbeutung gesehen werden.

In Ländern, in denen Sexarbeiter*innen kriminalisiert werden, kommt es zu zahlreichen Rechtsverletzungen, die von willkürlichen Verhaftungen (weil sie einfach nur auf der Straße stehen oder Kondome mit sich führen), mangelnder Achtung der Verteidigungsrechte, polizeilichem Missbrauch (Erpressung von Geld oder sexuellen Dienstleistungen, Diskriminierung und erniedrigender Behandlung), mangelndem Schutz von Sexarbeiter*innen vor Gewalt durch Privatpersonen bis hin zum fehlenden Zugang von Sexarbeiter*innen zu angemessener Gesundheitsversorgung reichen.[25] Darüber hinaus können Sexarbeitende wegen Straftaten wie Herumlungern, Landstreicherei, Behinderung des Straßenverkehrs, Zusammenkommen zum Zwecke der Sexarbeit, öffentliche Unsittlichkeit oder ordnungswidrigem Verhalten angeklagt werden, die alle potenziell einen Eingriff in ihre Grund- und Menschenrechte bedeuten können, einschließlich des Rechts auf Privatleben. (ebd.)

Im Jahr 2016 wies der UN-Generalsekretär darauf hin, dass die „Entkriminalisierung von Sexarbeit Gewalt, Belästigung und HIV-Risiko verringern kann“ und forderte die Mitgliedsstaaten auf, Gesetze, Strategien und Praktiken abzuschaffen, die gegen die Menschenrechte verstoßen, einschließlich der Kriminalisierung von Sexarbeit. Er betonte, dass die Entkriminalisierung notwendig ist, um die Verletzungen des Rechts auf Gesundheit, die Sexarbeiter*innen aufgrund der Kriminalisierung erfahren, zu bekämpfen. Er wies auch darauf hin, dass die Entkriminalisierung von Sexarbeit zusammen mit anderen Maßnahmen als Teil eines umfassenden Ansatzes für das Recht auf Gesundheit notwendig ist, zu denen Menschenrechtserziehung, die Beteiligung und Einbeziehung gefährdeter Gruppen und Bemühungen zum Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung in Bezug auf diese Gruppen gehören. Die Durchsetzung von Strafbestimmungen verstärke zudem die Stigmatisierung und Diskriminierung von Frauen und verletze ihre Menschenrechte, indem sie ihre Würde und körperliche Integrität einschränke.[26]

Von Sexarbeiter*innen selbst wissen wir, dass jede Art der Kriminalisierung ihre Arbeit gefährlicher macht und den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, Beratungsangeboten, aber auch Schutz gegen gewaltsame Übergriffe durch die Polizei und durch Kund*innen erschwert. [27] Die Kriminalisierung jeglicher Aspekte der Sexarbeit hat negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Gewalt und das Wohlbefinden.[28]

Eine Kriminalisierung erhöht das Risiko der Betroffenen, Opfer von Gewalt und anderen Straftaten zu werden oder das Risiko sexuell übertragbarer Infektionen wie HIV, indem sie Stigmatisierung und Diskriminierung fördert, den Zugang zu HIV- und sexuellen Gesundheitsdiensten, Kondomen und Diensten zur Schadensbegrenzung einschränkt, die psychische Gesundheit von Sexarbeitenden belastet sowie ihre Fähigkeit, selbstbestimmte und fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen, beeinträchtigt.

Argumente gegen die Kriminalisierung von Sexarbeit

  • Im Jahr 2019 war das Risiko, sich mit HIV zu infizieren, für Sexarbeiterinnen 30-mal höher als für die weibliche Allgemeinbevölkerung, und etwa acht Prozent der HIV-Neuinfektionen bei Erwachsenen weltweit entfielen auf Sexarbeitende aller Geschlechter.[29] Auch in Südafrika legen Gesundheitsstatistiken nahe, dass eine Entkriminalisierung dringend notwendig ist: Die HIV-Prävalenzraten unter Sexarbeiterinnen werden auf 40 bis 88 Prozent geschätzt, verglichen mit 14,4 Prozent unter Frauen, die sich nicht als Sexarbeiterinnen identifizieren.[30] Das "Global Network of Sexwork Projekts" kommt übereinstimmend mit vielen Gesundheitsorganisationen in der Broschüre "The Impact of Criminalisation on Sex Workers’ Vulnerability to HIV and Violence" zu dem Schluss, dass sich Kriminalisierung negativ auf die Erkrankung von Sexarbeitenden mit HIV.[31]
  • Strafgesetze, Strafverfolgungspraktiken, Stigmatisierung und Diskriminierung erhöhen das Gewaltrisiko für Sexarbeiterinnen, so dass 45 % bis 75 % der erwachsenen Sexarbeitenden mindestens einmal in ihrem Leben angegriffen oder misshandelt werden.[32]
  • Sich überschneidende soziostrukturelle Kontexte wie Rassismus, Transfeindlichkeit, wirtschaftliche Unsicherheit und Migrationsstatus können ebenfalls dazu beitragen, die Gewaltanfälligkeit verschiedener Gruppen von Sexarbeitenden zu erhöhen.[33]
  • Auch die Kriminalisierung der Kunden von Sexarbeiterinnen hat wiederholt gezeigt, dass sie sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit von Sexarbeitenden auswirkt, u. a. indem sie den Zugang zu Kondomen und deren Kondomgebrauchs erschwert sowie zu einer Erhöhung der Gewaltrate führt.[34]
  • Eine Kriminalisierung von Sexarbeit würde auch eine Rekriminalisierung eines Teils des schwulen, bisexuellen und queeren Lebens ins Deutschland bedeuten. Die Polizei könnte eine Rekriminalisierung zum Anlass nehmen, erneut schwule Treffpunkte, sei es im analogen Raum wie etwa Bars oder Cruising-Areas, sei es im digitalen Raum wie etwa Dating-Apps, nach Vergehen abzusuchen.
  • Nicht erst, aber besonders während der COVID-19-Pandemie berichteten Sexarbeiter*innen über eine zunehmende Belästigung und Diskriminierung sowie über den Ausschluss von finanziellen Unterstützungsmaßnahmen.[35]
  • Die Kriminalisierung der Sexarbeit trägt somit zu anderen Rechtsverletzungen bei, einschließlich der Verweigerung des Rechts auf Leben, auf Wohnung, Sicherheit, Privatsphäre und Zugang zu Gesundheitsdiensten.[36]
  • Sexarbeitende haben das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz, dies gilt auch für alle migrantischen Sexarbeiter*innen.[37]
  • Sexarbeiter*innen sollten grundsätzlich in soziale und finanzielle Schutz- und Unterstützungssysteme miteinbezogen werden.[38]

Mehr zum Thema: Sexarbeit aus juristischer Sicht

Wer Sexarbeiter*innen tatsächlich unterstützen will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern. Der internationale Hurentag am 2. Juni erinnert an die Kirchenbesetzung 1975 in Lyon durch Sexarbeitende, die bessere Arbeitsbedingungen forderten.

Statt einer Kriminalisierung sind Akzeptanz und Respekt die Grundvoraussetzung in der Arbeit mit Menschen in der Sexarbeit. Grundsätzlich geht es um die Anerkennung des Individuums, seiner Lebensumstände und Entscheidungsfreiheit.[39] Bei der Erarbeitung entsprechender gesetzlicher Maßnahmen müssen Sexarbeitende konsequent auf Augenhöhe miteinbezogen werden, sie sind die Expert*innen für ihre eigene Lebens- und Arbeitsrealität. Eine moralisierende, stigmatisierende Haltung schützt niemanden, sie richtet aktiv Schaden an. 

Aktuell wird Sexarbeit politisch immer öfter angegriffen und eine weitere Kriminalisierung propagiert. Das EU-Parlament hat am 14.09.2023 unter anderem ein Sexkauf-Verbot nach dem sogenannten nordischen Modell gefordert. Auch Kanzler Olaf Scholz zeigte sich beispielsweise bei seiner Rede im Bundestag am 15.11.2023 offen für ein Sexkaufverbot in Deutschland.

Der LSVD⁺ lehnt eine weitere Entwicklung Richtung Kriminalisierung, wie im CDU/CSU-Antrag „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ (BT-Drucksache 20/10384) gefordert, ab. Zudem sollte die sehr umfangreiche Evaluation des ProstSchG[40], welche derzeit stattfindet, abgewartet werden, bevor weitere gesetzliche Verschärfungen überhaupt diskutiert werden.

8. Welche Organisationen unterstützen den rechtlichen Kampf von Sexarbeiter*innen (Auswahl)?

Im Oktober 2022 haben 15 europäische Organisationen die European Coalition on Sex Workers’ Rights and Inclusion veröffentlicht. Die vertretenen Organisationen sprechen sich einstimmig für die Entkriminalisierung von Sexarbeit aus. Dort unterschrieben hat auch ILGA Europe, der europäische Dachverband des LSVD. Sie formulieren die folgenden Forderungen an die europäische Politik (Englisch im Original, Übersetzung durch den LSVD⁺):

  • Ablehnung aller Gesetze und Maßnahmen, die den einvernehmlichen Austausch sexueller Dienstleistungen zwischen Erwachsenen gegen Bezahlung direkt oder in der Praxis kriminalisieren oder bestrafen, einschließlich der Kriminalisierung von Kund*innen und Dritten.
  • Schutz von Sexarbeitenden vor der Massenüberwachung durch Unternehmen und Regierungen gleichermaßen.
  • Sexarbeiter*nnen und ihre Organisationen in die Entwicklung und Bewertung von Gesetzen, Politiken und Programmen, die ihr Leben betreffen, einzu
  • Unterstützung der Selbstorganisation und Selbstbestimmung von Sexarbeiter*nnen.
  • Finanzierung und technische Unterstützung von Organisationen von Sexarbeiter*nnen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für die Rechte von Sexarbeitenden einsetzen, in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Europäischen Union für menschenrechtsverteidigende Personen.
  • Finanzierung und Unterstützung faktengestützter und personenzentrierter politischer Entscheidungen, um den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheit, Wohnraum, menschenwürdiger Arbeit und Gerechtigkeit für alle Sexarbeiter*nnen zu gewährleisten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Dies erfordert einen auf Rechten basierenden und sozial gerechten Ansatz zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwang, Gewalt und Menschenhandel, der Schutzmaßnahmen gegen die Durchsetzung von Einwanderungsbestimmungen und Wege zu einem sicheren Aufenthaltsstatus umfasst.

Weitere Organisationen:

9. Verbände, Selbstorganisationen und Fachstellen zum Thema "Sexarbeit"

Teile der folgenden Verbände und Organisationen haben den LSVD⁺ bei der Erstellung des Positionspapiers unterstützt.

  • ALDONA e.V. Beratungsstelle für Prostituierte, Saarland 
  • Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. (BeSD) berufsverband-sexarbeit.de
  • DAH, Forschungsprojekt Gesundheitsbedarfe von Sexarbeiter*innen 
  • Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas e. V.) bufas.net/mitglieder
  • Beratungsangebote und Selbstorganisation bei hydra-berlin.de
  • Gesellschaft für Sexarbeits- und Prostitutionsforschung e.V. (GSPF) 
  • MARIKAS, Beratungsstelle für anschaffende junge Männer in München 
  • Verein zur Bildung und Kommunikation in der Sexarbeit move e.V. (move-ev.org)
  • KISS - Kriseninterventionsstelle für cis-männliche, queere und trans* Prostituierte 
  • KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. kok-gegen-menschenhandel.de
  • Subway Berlin, Anlaufstelle für Jungen* und Männer*, die anschaffen subway-berlin.de
  • Transsexworks

10. Fußnoten und Quellen

[1] Probst, U.: Stigma, Moral und Zwangsmaßnahmen – Gesundheitsversorgung für Sexarbeiterinnen? – Medizinethnologie
[2] UNAIDS, UNFPA, UNDP, Sex Work and the Law in Asia and the Pacific: https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/publications/HIV-2012-SexWorkAndLaw.pdf
[3] Global Network of Sex Work Projects, Policy brief on Sex work as work, 2017: https://www.nswp.org/sites/default/files/policy_brief_sex_work_as_work_nswp_-_2017.pdf
[4] Special Rapporteur on the right of everyone to the highest standard of physical and mental health (SR health), the Independent Expert on Protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity (IE SOGI), and the UN Working Group on discrimination against women and girls (WGDAWG): A guide on the human rights of sex workers. https://www.ohchr.org/sites/default/files/2024-03/2024-march-sex-work-guide-un-report-short.pdf
[5] Carolin Küppers: Sexarbeit. In: Gender Glossar: ul.qucosa.de/api/qucosa%3A15407/attachment/ATT-0/
[6] Siegessäule 2021: Trans Sexarbeiterinnen in Not: „Das Gesetz ist gegen uns“
[7] UNAIDS, UNFPA, UNDP, Sex Work and the Law in Asia and the Pacific: https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/publications/HIV-2012-SexWorkAndLaw.pdf
[8] Sexarbeit und Recht – Deutsche Aidshilfe
[9] Körner, C.; Arsova Netzelmann, T.; Ceres, M.; Hacke, D.; Steffan, E. (2020): Sexuelle Gesundheit in der Sexarbeit vor dem Hintergrund des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG): Einschätzungen von Berater*innen und Sexarbeiter*innen. In: Zeitschrift für Sexualforschung 33 (04), 204-213. 
[10] Probst, U.: Stigma, Moral und Zwangsmaßnahmen – Gesundheitsversorgung für Sexarbeiterinnen? – Medizinethnologie
[11] Sexarbeit und Recht – Deutsche Aidshilfe
[12] Special Rapporteur on the right of everyone to the highest standard of physical and mental health (SR health), the Independent Expert on Protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity (IE SOGI), and the UN Working Group on discrimination against women and girls (WGDAWG): A guide on the human rights of sex workers. https://www.ohchr.org/sites/default/files/2024-03/2024-march-sex-work-guide-un-report-short.pdf
[13] Ebd.
[14] Laing, M., Pilcher, K., & Smith, N. (Eds.). (2015). Queer sex work. Routledge.
[15] FUCKFÖRBUNDET 2019: TWENTY YEARS OF FAILING SEX WORKERS. A community report on the impact of the 1999 Swedish Sex Purchase Act.
[16] Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen 2023: Analyse von HUNQZ: Knapp tausend männliche Sexarbeiter in Deutschland. https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/05/17/studie-von-hunqz-knapp-tausend-maennliche-sexarbeiter-in-deutschland/
[17] IACHR calls on States to guarantee the human rights of women engaged in sex work in the context of the pandemic: https://www.oas.org/en/iachr/media_center/PReleases/2020/272.asp
[18] RKI/ DAH 2023: Sexuelle Gesundheit und HIV/STI in trans und nicht-binären Communitys
[19] Global Network of Sex Work Projects, Policy brief on Sex work as work, 2017: https://www.nswp.org/sites/default/files/policy_brief_sex_work_as_work_nswp_-_2017.pdf
[20] Deutsche STI Gesellschaft 2015: Positionspapier der Deutschen STI-Gesellschaft zum Stand des Prostituiertenschutzgesetzes. https://www.stiftung-gssg.org/wp-content/uploads/2020/12/Positionspapier_der_DSTIG_Sexarbeit_final_Maerz_15.pdf
[21] Deutsche Aids Hilfe 2014: Studie: Was brauchen Sexarbeiter*innen für ihre Gesundheit? Eine qualitativ-partizipative Studie zu den gesundheitlichen Bedarfen von Sexarbeiter*innen in Deutschland. https://www.aidshilfe.de/medien/md/was-brauchen-sexarbeiterinnen-fuer-ihre-gesundheit/ 
[22] u.a. Ellison, Graham; Ní Dhónaill, Caoimhe; Early, Early (2019): Review of the criminalization of paying for sexual services in Northern Ireland, Queen’s University, Belfast School of Law.
[23] Platt, Lucy; Grenfell, Pippa; Meiksin, Rebecca et al. (2018): Associations between sexwork laws and sexworkers’ health: A systematic review and meta-analysis of quantitative and qualitative studies. In: PLoS Med 15(12).
[24] Dr Niina Vuolajärvi: „Criminalising the Sex Buyer: experiences from the Nordic region", London School of Economics 2022.
[25] UNAIDS, UNFPA, UNDP, Sex Work and the Law in Asia and the Pacific: https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/publications/HIV-2012-SexWorkAndLaw.pdf
[26] Implementation of the Declaration of Commitment on HIV/AIDS and the Political Declarations on HIV and AIDS, A/70/811, paras 53 and 75 (f).
[27] Hydra e.V. 2015: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG-RefE) Stellungnahme-Gesetzesentwurf-HYDRA-10-9-2015.pdf (bsd-ev.info)
[28] Ebd.
[29] Ebd.
[30] South African National AIDS Council (SANAC), “South African National Sex Worker HIV Plan, 2016-2019: https://southafrica.unfpa.org/sites/default/files/pub-pdf/South%20African%20National%20Sex%20Worker%20HIV%20Plan%202016%20-%202019%20FINAL%20Launch%20Copy...%20%282%29%20%281%29.pdf, p. 13.
[31] UNADIS 2021: HIV and STIs. Human Rights Factsheet: https://www.unaids.org/sites/default/files/media_asset/05-hiv-human-rights-factsheet-sex-work_en.pdf.
[32] Ebd.
[33] Ebd.
[34] Ebd.
[35] Ebd.
[36] Ebd
[37] Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families. Concluding observations on the initial report of Turkey, CMW/C/ TUR/CO/1, 2016.
[38] Ebd.
[39] Deutscher Juristinnenbund (2020): Bündnis gegen ein Sexkaufverbot https://www.djb.de/buendnis-gegen-ein-sexkaufverbot 
[40] https://kfn.de/forschungsprojekte/evaluation-des-prostituiertenschutzgesetzes-prostschg/?fbclid=IwAR1z6yLYfHDoGQ07GNgHdLPk7JBeeKhANcHYieVTNYOCm80loJW1TxjYrIc