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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Rückwirkende Erstattung der Grunderwerbsteuer

Mustertexte für die Beantragung der rückwirkenden Erstattung der Grunderwerbsteuer

Lebenspartner*innen, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt haben, können rückwirkend die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragen. Der Antrag muss bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

1. Vorbemerkung
2. Antrag auf Aufhebung der Grunderwerbsteuer (Mustertext)
3. Schreiben an Finanzamt in anhängigen Sachen (Mustertext)
4. Schreiben an das Finanzgericht (Mustertext)
5. Weiterführende Informationen

1. Vorbemerkung

§ 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) befreit Grundstücksübertragungen unter Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen weitgehend von der Grunderwerbsteuer.

Lebenspartner*innen sind zwar 2013 rückwirkend ab dem 01.08.2001 bei der Grunderwerbsteuer mit Ehegatt*innen gleichgestellt worden, aber mit der Einschränkung, dass die Gleichstellung nur greift, soweit die Steuerbescheide für Grundstücksübertragungen unter Lebenspartner*innen noch nicht bestandskräftig waren.

Diese Einschränkung entfällt rückwirkend, wenn die betroffenen Lebenspartner*innen ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen (Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO i.V.m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO).

Wichtig: Grundvoraussetzung für die rückwirkende Befreiung von der Grunderwerbssteuer ist, dass die Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt wurde und der Antrag bis zum 31.12.2020 gestellt wurde.

Nachfolgend stellen wir Mustertexte für die Beantragung der rückwirkenden Befreiung von der Grunderwerbssteuer zur Verfügung.

2. Antrag auf Aufhebung der Grunderwerbsteuer (Mustertext)

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Vorname, Name
Adresse

Finanzamt ……..

Datum

Grunderwerbsteuerbescheid vom … Datum ..., Az. ..........


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der rückwirkenden Gleichstellung der Lebenspartner*innen mit Ehegatten bei der Grunderwerbersteuer im Jahre 2013 konnte meine Veranlagung zur Grunderwerbsteuer nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil der Grunderwerbsteuerbescheid vom ... Datum ... bereits Bestandskraft erlangt hatte.

Inzwischen hat sich der Sachverhalt, den das Finanzamt damals meiner Besteuerung zugrunde gelegt hatte, dadurch geändert, dass meine Frau / mein Mann und ich am # … Datum … # unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben umwandeln lassen. Eine Kopie der Eheurkunde fügen ich bei.

Ich beantrage deshalb,  

den Grunderwerbsteuerbescheid vom ... Datum ... aufgrund der Umwandlung meiner Lebenspartnerschaft in eine Ehe gemäß Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO aufzuheben und mir die damals gezahlte Grunderwerbsteuer zu erstatten.

Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO ist durch Art. 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügt worden und am 15.12.2018 in Kraft getreten.

Den Grunderwerbsteuerbescheid füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen 


(Unterschrift)

Anlagen:

  • Kopie der Eheurkunde
  • Kopie des Grunderwerbsteuerbescheids

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3. Schreiben an Finanzamt in anhängigen Sachen (Mustertext)

Wenn die Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids bereits beim Finanzamt beantragt wurde, kann folgendes Schreiben an das Finanzamt geschickt werden:

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Vorname, Name
Adresse

Finanzamt ……..

Datum

Grunderwerbsteuerbescheid vom … Datum ..., Az. ..........

Mein/Ihr Schreiben vom … , Az. …. (ggf. weglassen)


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, nunmehr über meinen Antrag auf Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids vom ... Datum ... zu entscheiden und mir die damals gezahlte Grunderwerbsteuer zu erstatten.

Auf den neuen Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO weise ich hin. Die Vorschrift ist durch Art. 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügt worden und am 15.12.2018 in Kraft getreten.

Mit freundlichen Grüßen 


(Unterschrift)

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4. Schreiben an das Finanzgericht

Wenn bereits Klage erhoben worden ist, sollte zunächst das Finanzamt mit einem Schreiben darum gebeten werden, das Verfahren fortzusetzen und den Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben, siehe den obigen Mustertext Schreiben an Finanzamt in anhängigen Sachen.

Wenn das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid aufgehoben und die Grunderwerbsteuer erstattet hat, sollte der Rechtsstreit vor dem Finanzgericht für erledigt erklärt werden. Dazu kann man sich an folgendem Mustertext orientieren:

-----------------------

Vorname, Name
Adresse

Finanzgericht …
Adresse

Datum

Finanzrechtsstreit

Name ./. Finanzamt …
Grunderwerbsteuer
Az.: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beklagte hat den Grunderwerbsteuerbescheid aufgrund des neuen Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO, wie beantragt, aufgehoben und mir die damals gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet. Ich erkläre deshalb den Rechtsstreit für erledigt. Dabei gehe ich davon aus, dass der Beklagte auch bereit ist, mir die Prozesszinsen zu zahlen.

Ich bitte, die Kosten des für erledigt erklärten Rechtsstreits gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO dem Beklagten aufzuerlegen.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

Anlage: Ein Doppel dieses Schriftsatzes

-----------------------

Das Finanzgericht erlässt daraufhin einen Beschluss, durch den der Rechtsstreit eingestellt und die Kosten des Verfahrens dem Finanzamt auferlegt werden. Nach Erhalt des Beschlusses wird das Finanzgericht die Kosten in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festsetzen. Nachfolgend ein Mustertext, mit dem das Gericht um Kostenfestsetzung gebeten wird.

-----------------------

Vorname, Name
Adresse

Finanzgericht …
Adresse

Datum

Finanzrechtsstreit

Name ./. Finanzamt …
Grunderwerbsteuer
Az.: …

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Beschluss des Finanzgerichts vom …………… muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. 

Ich bitte deshalb, die von mir eingezahlten Gerichtskosten in Höhe von … gegen den Beklagten festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,


(Unterschrift)

Anlage: Ein Doppel dieses Schriftsatzes

-----------------------

Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss können die Kosten vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Es kann auch sein, dass das Finanzgericht einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten unmittelbar an den*die Kläger*in zurücküberweist und nur den Rest gegen das Finanzamt festsetzt.

Stand der Bearbeitung: 30.12.2020

5. Weiterführende Informationen

1. Zur Rechtslage

Der Streit um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Ehegatten nach der Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO verlangen können, dass ihre früheren bestandskräftigen Veranlagungen zur Grunderwerbsteuer aufgehoben und sie rückwirkend wie Ehegatten von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit werden, ist beendetHier finden Sie eine kurze Historie des Streites.
Der Gesetzgeber hat in Artikel 97 § 9 Absatz 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) folgende Regelung eingefügt

"(5) Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31. Dezember 2019 gemäß § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 sowie § 233a Absatz 2a der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31. Dezember 2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zur nachträglichen Berücksichtigung an eine Ehe anknüpfender und bislang nicht berücksichtigter Rechtsfolgen beantragt haben."

Aus dem Verweis auf § 233a Abs. 2a AO in der Neureglung ergibt sich, dass das Finanzamt die Erstattungsbeträge nicht zu verzinsen braucht.
Hinweis: Die Neuregelung ist am 15.12.2018 in Kraft getreten. Siehe Art. 13  und Art. 20 Abs. 1 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338).

2. Antrag auf Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids

Vorname, Name                                                                                                 Straße, Hausnummer 
                                                                                                                             Postleitzahl, Ort, 
                                                                                                                            Tel.: 
                                                                                                                             E-Mail:
Finanzamt ..........                                                                                                Datum
………….….
……………..
Grunderwerbsteuerbescheid vom … Datum ..., Az. ..........
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der rückwirkenden Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbersteuer im Jahre 2013 konnte meine Veranlagung zur Grunderwerbsteuer nicht mehr  rückgängig gemacht werden, weil der Grunderwerbsteuerbescheid vom ... Datum ... bereits Bestandskraft erlangt hatte.
Inzwischen hat sich der Sachverhalt, den das Finanzamt damals meinerr Besteuerung zugrunde gelegt hatte, dadurch geändert, dass meine Frau / mein Mann und ich am # … Datum … # unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben umwandeln lassen. Eine Kopie der Eheurkunde fügen ich bei.
Ich beantragen deshalb,  

Bitte einrücken!den Grunderwerbsteuerbescheid vom ... Datum ... aufgrund der Umwandlung meiner Lebenspartnerschaft in eine Ehe gemäß Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO aufzuheben und mir die damals gezahlte Grunderwerbsteuer zu erstatten..
 

Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO ist durch Art. 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügt worden und am 15.12.2018 in Kraft getreten.
Den Grunderwerbsteuerbescheid füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen 
(Unterschrift)

3. Schreiben an das Finanzamt in bereits anhängigen Sachen

Wenn Sie die die Aufhebung Ihres Grunderwerbsteuerbescheids bereits beim Finanzamt beantragt haben, schreiben Sie dem Finanzamt:
Vorname, Name                                                                                                 Straße, Hausnummer 
                                                                                                                             Postleitzahl, Ort, 
                                                                                                                            Tel.: 
                                                                                                                             E-Mail:
Finanzamt ..........                                                                                                Datum...........
...........
...........
Grunderwerbsteuerbescheid vom … Datum ..., Az. ..........
Mein/Ihr Schreiben vom ....Datum ..., Az. .......... (ggf. weglassen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie, nunmehr über meinen Antrag auf Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids vom ... Datum ... zu entscheiden und mir die damals gezahlte Grunderwerbsteuer zu erstatten. Auf den neuen Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO weise ich hin. Die Vorschrift ist durch Art. 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügt worden und am 15.12.2018 in Kraft getreten.
Mit freundlichen Grüßen 
(Unterschrift)

4. Schreiben an das Finanzgericht

Wenn Sie bereits Klage erhoben haben, sollten Sie zunächst dem Finanzamt schreiben, dass es das Verfahren fortsetzen und den Grunderwerbsteuerbescheid aufheben soll, siehe den vorstehenden Abschnitt.
Wenn das geschehen ist, können Sie dem Finanzgericht schreiben:
Vorname, Name                                                                                                 Straße, Hausnummer 
                                                                                                                             Postleitzahl, Ort, 
                                                                                                                            Tel.: 
                                                                                                                             E-Mail:
Finanzgericht ..........                                                                                            Datum...........
...........
...........
Finanzrechtsstreit
                                                                         … Name … ./. Finanzamt ……
                                                                             Grunderwerbsteuer
                                                                                        Az.: …
..
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beklagte hat den Grunderwerbsteuerbescheid aufgrund des neuen Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO, wie beantragt, aufgehoben und mir die damals gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet. Ich erkläre deshalb den Rechtsstreit für erledigt. Dabei gehen ich davon aus, dass der Beklagte auch bereit ist, mir die Prozesszinsen zu zahlen.

Ich bitte, die Kosten des für erledigt erklärten Rechtsstreits gemäß § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO dem Beklagten aufzuerlegen. 


Mit freundlichen Grüßen, 


Anlage: Ein Doppel dieses Schriftsatzes."


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Sie erhalten dann einen Beschluss des Finanzgerichts, durch den der Rechtsstreit eingestellt und die Kosten des Verfahrens dem Finanzamt auferlegt werden.
Nach Erhalt des Beschlusses müssen Sie dem Finanzgericht schreiben: 
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Finanzgericht ……..


Finanzrechtsstreit
                                                       ... Name ... / Finanzamt ………
                                                      wegen Grunderwerbsteuersteuer
                                                                       Az.:  ……… 

Sehr geehrte Damen und Herren,


nach dem Beschluss des Finanzgerichts vom …………… muss der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. 


Ich bitte deshalb, die von mir eingezahlten Gerichtskosten in Höhe von 284,00 € gegen den Beklagten festzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen,


Anlage: Ein Doppel dieses Schriftsatzes"
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Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss können Sie dann die Kosten von Finanzamt zurückfordern.


Es kann auch sein, dass Ihnen das Finanzgericht einen Teil der eingezahlten Gerichtskosten unmittelbar zurück überweist und nur den Rest gegen des Finanzamt festsetzt.