LSVD⁺ fordert Landesantidiskriminierungsgesetz und Landesantidiskriminierungsstelle für Bayern
Handeln statt Verweigerungspolitik auf dem Rücken von Beratungsstellen
München, 19.03.2025. Der LSVD⁺ - Verband Queere Vielfalt in Bayern (LSVD⁺ Bayern) fordert ein wirksames Landesantidiskriminierungsgesetz für Bayern sowie eine unabhängige Landesantidiskriminierungsstelle unter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Die wiederholte Ablehnung durch die Staatsregierung sowie die Landtagsfraktionen von CSU und Freien Wählern ist ein schwerwiegendes Versäumnis und zeigt die mangelnde Bereitschaft, Diskriminierung in Bayern strukturell und wirksam zu bekämpfen.
Der Bayerische Landtag hat heute erneut über die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes und den Aufbau einer Landesantidiskriminierungsstelle debattiert (Drucksache 19/5127). Die derzeitige Beratungsinfrastruktur zu Diskriminierung in Bayern ist alles andere als nachhaltig und bedarfsgerecht finanziert. Gerade im ländlichen Raum gibt es massive Lücken in der Erreichbarkeit, sodass Betroffene oftmals ohne adäquate Unterstützung bleiben.
Dazu erklärt Markus Apel, aus dem Vorstand des LSVD⁺ Bayern: "Bayern braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Diskriminierungsschutz endlich auf eine verbindliche rechtliche Grundlage stellt und Betroffenen den notwendigen Rechtsschutz gewährt. Zudem ist eine unabhängige Landesantidiskriminierungsstelle notwendig, um landesweit Anlaufstelle für Diskriminierungsbetroffene zu sein. Eine solche Stelle muss nicht nur Ressourcen bündeln, sondern auch eine verbindliche Beteiligung der Zivilgesellschaft in Form eines Beirats oder Steuerungsgremiums sicherstellen. Aktuell sind viele Antidiskriminierungsprojekte mit der Verwaltung und Sicherung ihrer eigenen Existenz beschäftigt, anstatt ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Eine starke Landesantidiskriminierungsstelle kann genau hier ansetzen und bestehende Strukturen entlasten."
Instrumentalisierung queerer Beratungsarbeit
"Das wiederkehrende Argument der Regierungsparteien, dass queere Projekte und Beratungsstellen bereits ausreichend gefördert würden und deshalb kein Bedarf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz oder eine zentrale Antidiskriminierungsstelle bestünde, ist nicht nur fachlich unhaltbar, sondern auch ein Angriff auf die ohnehin unterfinanzierte queere Beratungs- und Projektlandschaft in Bayern. Etwa 80 Prozent aller Unterstützungsangebote für LSBTIQ* im Freistaat werden ehrenamtlich organisiert. Die bestehenden Strukturen können und dürfen nicht die Aufgaben eines gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutzes übernehmen, den eigentlich der Staat garantieren muss." sagt Markus Apel, aus dem Vorstand des LSVD⁺ Bayern.
Er erklärt weiter: "Beratung für Opfer von Diskriminierung ist nur ein Pflaster, das die Symptome lindert. Beratungsarbeit ändert keine diskriminierenden Strukturen oder politischen Entscheidungen. Es braucht eine konsequente antidiskriminierende Politik, klare gesetzliche Regelungen und eine gestärkte Zivilgesellschaft, um Diskriminierung tatsächlich zu bekämpfen."
Hintergrund
Andere Bundesländer zeigen, dass ein wirksamer Antidiskriminierungsschutz möglich ist: Berlin hat bereits ein Landesantidiskriminierungsgesetz, und Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben eigene Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet. Bayern verweigert sich damit nicht nur dem bundesweiten Trend, sondern lässt Diskriminierungsbetroffene weiterhin ohne ausreichende rechtliche Absicherung im Stich.
Darüber hinaus braucht Bayern endlich einen ordentlich finanzierten und gesamtgesellschaftlich wirkenden Aktionsplan Queer, der die Freiheits- und Schutzrechte von LSBTIQ* in allen relevanten Politikfeldern mitdenkt und konkrete Ziele zum Schutz vor Diskriminierung anvisiert. Ebenso muss der Diskriminierungsschutz für queere Menschen in der Bayerischen Verfassung verankert werden, um ihre Rechte dauerhaft, verbindlich und unabhängig von politischen Mehrheiten abzusichern.
Auch auf Bundesebene sollte sich der Freistaat Bayern für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einsetzen, gerade wenn mit der Verantwortung des Bundes argumentiert wird.
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LSVD⁺ Bayern
Pressekontakt
Pressesprecher*in Markus Apel
LSVD Bayern e.V. c/o Sub e.V. Müllerstraße 14 80469 MünchenE-Mail: bayern[at]lsvd.de