Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Modernisierung des Abstammungsrechts stärkt Wohl von Kindern und Familien

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht ebenfalls Reformbedarf

Pressemitteilung vom 08.06.2018

Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Modernisierung des Abstammungsrechts. Nun ist Justizministerin Barley am Zug. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Zudem darf kein Kind wegen seiner Familienform diskriminiert werden. Das schadet dem Kindeswohl. Die jetzige Situation geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Familien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Elternteil aufwachsen.“

Hintergrund

Die als Grundlage von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hervorgehobenen Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrechts sind erste Schritte in die richtige Richtung. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig.

Es gibt aber noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten rechtlichen Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ einfordert.

„Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“
Gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. am Donnerstag, den 14.06.2018, Centre Monbijou, Berlin

LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Elternschaft im Wandel - Anforderungen an ein modernes Abstammungsrecht. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de

zuständiges Vorstandsmitglied

Gabriela Lünsmann