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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Eine starke Demokratie braucht eine starke Verfassung

Grundgesetz zeitnah um LSBTIQ ergänzen

Pressemitteilung vom 28.03.2025

Berlin, 28.03.2025. In den laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD spielen die Rechte queerer Menschen öffentlichkeitswirksam kaum eine Rolle. Mit Lichtinstallationen an Konrad-Adenauer-Haus, Willy-Brand-Haus, Bundestag und Kanzleramt haben LSBTIQ*-Aktivist*innen unsere Forderung bekräftigt, jetzt die gelebte Realität queerer Vielfalt anzuerkennen und LSBTIQ* endlich unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen. Art. 3 Abs. 3 GG muss ergänzt werden. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des LSVD– Verband Queere Vielfalt:

Weltweit und in Deutschland gibt es viele politische Kräfte, die bereits errungene Gleichstellungserfolge wieder rückgängig machen und LSBTIQ* zurück in die Unsichtbarkeit verdrängen wollen. Dem neuen Bundestag gehören 24 % AfD-Abgeordnete an. Eine Partei, die sich offen gegen die Gleichstellung von LSBTIQ* ausspricht. Um unsere Demokratie sturmfest zu machen, müssen die Menschenrechte von LSBTIQ* endlich explizit unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt werden.

LSBTIQ* sind eine große Opfergruppe des Nationalsozialismus, die das Grundgesetz bisher nicht explizit schützt. Aufgrund dieser Schutzlücke konnten in der frühen Bundesrepublik noch über 50.000 Menschen nach § 175 StGB verurteilt werden. Familien, Karrieren und ganze Leben wurden auf diese Weise zerstört. Das darf nie wieder passieren. Der Anfangsfehler muss jetzt korrigiert werden, da Demokratien und Menschenrechte weltweit unter Beschuss stehen.

Auch der Regierende Berliner Bürgermeister Kai Wegner, CDU, spricht sich immer wieder für die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG aus. Neben ihm fordern von der CDU auch Hendrik Wüst, NRW, und Daniel Günther, Schleswig-Holstein, die Ergänzung. Auch Alterspräsident Dr. Gregor Gysi, Die Linke, hat in seiner Eröffnungsrede des neuen Bundestags am 25.03.2025 eine Grundgesetzanpassung gefordert und in einen direkten Zusammenhang mit dem Schutz der Demokratie gestellt.

Die rechtliche Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*), etwa bei der Öffnung der Ehe für alle, war hart erkämpft. Zum Teil steht sie weiterhin seit vielen Jahren aus, wie bei der Reform des Abstammungsrechts. Jetzt ist die Zeit, bei den Koalitionsverhandlungen einen Konsens über die Anerkennung und den Schutz von bereits gelebter gesellschaftlicher Vielfalt zu erzielen.

Weiterlesen:

Lichtkunst von queeren Aktivist*innen:

Im Rahmen der Berichterstattung dürfen die Fotos verwendet werden.

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LSVD⁺-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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zuständiges Vorstandsmitglied

Henny Engels