Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz
Anerkennung des Unrechts, Konsequenz der Aufarbeitung und Garantie für ein „Nie wieder“
Anlässlich der Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Henny Engels, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):
In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“. Wir brauchen einen verbrieften Antidiskriminierungsschutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die entsprechende Bundesratsinitiative und fordert die anderen Bundesländer dazu auf, diese Initiative zu unterstützen. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung zügig auf den Weg zu bringen.
Ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gleichwertig zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken. In seiner jetzigen Fassung hatte es das Grundgesetz nicht vermocht, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.
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