Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Ryanair misgendert Fluggäste nicht mehr

LSVD⁺: Wichtiges Zeichen für nicht-binäre Menschen

Pressemitteilung vom 06.05.2025

Berlin, 06.05.2025. Um ein Flugticket bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair zu buchen, mussten Kund*innen sich bislang entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuordnen - hier waren nur binäre Anredeoptionen vorgesehen. Nicht-binäre Personen wurden nicht berücksichtigt und misgendert. Eine nicht-binäre Person hat nun gegen diese Diskriminierung geklagt und konnte einen positiven Vergleich mit der Fluggesellschaft erzielen, die ihre Buchungswebsite bereits angepasst hat.

Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD erklärt dazu: "Bereits seit 2013 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag offen zu lassen, 2018 wurde die Option „divers“ eingeführt. Notwendige Folgeanpassungen, u.a. im Dienstleistungsbereich, lassen oft bis heute auf sich warten. Nicht-binäre Menschen müssen unzutreffende Angaben machen, um alltäglichen Geschäften nachgehen zu können. Das verletzt ihr Persönlichkeitsrecht. Die außergerichtliche Einigung ist ein großer Erfolg für die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Community, zu dem wir als LSVD⁺ herzlich gratulieren. Es ist bedauerlich, dass solche überfälligen Anpassungen oft erst durch einen Rechtsstreit erfolgen, der die klagende Person Ressourcen und Kraft kostet. Wir fordern alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auf, ihre Anrede- und Geschlechtsoptionen endlich den verfassungsrechtlichen Standards und der gelebten gesellschaftlichen Realität anzupassen."

Die klagende Person René_Rain Hornstein äußerte sich zu der Entscheidung: "Heute ist ein guter Tag für nicht-binäre Menschen in Deutschland. Das Angebot von Ryanair zeigt, dass die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann. Auch andere Unternehmen sollten sich in vergleichbaren Situationen hieran ein Beispiel nehmen."

Auch Vera Egenberger, Geschäftsführerin des BUG e.V., das die Klage als Beistand unterstützt hat, sieht die Entwicklung sehr positiv: "Auch wenn sich der Sachverhalt nun über drei Jahre hingezogen hat, macht Ryanair deutlich, dass eine angemessene Ansprache von nicht-binären Personen technisch möglich ist und auch zeitnah umgesetzt werden kann."

Anwältin Friederike Boll, die das Verfahren für die klagende Person führte, sagt hierzu: "Nicht-binäre Personen müssen sich nun bei Ryanair nicht mehr durch fehlende Auswahloptionen beim Ticket-Kauf zur Lüge und Verleugnung über ihr Geschlecht zwingen lassen."

Zum Hintergrund:

Im Oktober 2021 wollte die klagende Person, die sich sowohl im privaten Kontext als auch im beruflichen und sonstigen Rechtsverkehr als Person ohne männliches oder weibliches Geschlecht empfindet, ein Ticket von Berlin für die kanarischen Inseln auf der Webseite von Ryanair buchen. Ryanair war auf die Anforderung der diskriminierungsfreien Ansprache der nicht-binären Kund*in nicht eingegangen, woraufhin eine AGG-Klage eröffnet wurde. Nach einer mündlichen Verhandlung am 19.03.2025 war Ryanair Mitte April kurzfristig auf die klagende Person zugegangen, um die Änderung der Webseite innerhalb kurzer Zeit anzubieten. Mit Stand vom 05.05.2024 ist die Änderung erfolgt: Ryanair führt zusätzlich zu den bereits genutzten Anredeoptionen „Herr", „Frau" und „Fräulein" die Option „Mx (Mixter)" ein. Diese neutrale Anrede wird teilweise im englischen Sprachraum für nicht-binäre Personen als Anrede verwendet.

Seit 2019 werden vermehrt Beschwerden und Klagen, auch mit der Unterstützung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) bei Gerichten vorgelegt, um eine Diskriminierungsfreiheit von trans* Personen beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen durchzusetzen. Bei der Begleitung dieser Klage hat das BUG mit der TIN-Rechtshilfe zusammengearbeitet.

Kontakt

BUG e.V., vera.egenberger@bug-ev.org

oder

TIN-Rechtshilfe, presse@tinrechtshilfe.de

Für telefonische Rückfragen: 015678 836489

LSVD⁺-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD⁺-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de