Bayern muss Ja sagen: Schutz queerer Menschen gehört ins Grundgesetz
Kein Schutz auf Landesebene, aber Blockade im Bundesrat? LSVD⁺ Bayern fordert klare Zustimmung der Staatsregierung zur Bundesratsinitiative – CSU hat sich beim CSD München bereits öffentlich bekannt

München, 10. Juli 2025. Am Freitag stimmt der Bundesrat unter TOP 66 (Drucksache 313/25) über eine Ergänzung des Grundgesetzes ab: Artikel 3 Absatz 3 soll um das Merkmal der sexuellen Identität erweitert werden. Der LSVD⁺ Bayern fordert die gesamte Bayerische Staatsregierung dazu auf, dieser wichtigen Initiative zuzustimmen – und sich damit klar gegen Queerfeindlichkeit und für einen verfassungsrechtlichen Schutz queerer Menschen zu positionieren.
"Bayern schützt queere Menschen bislang auf keiner Ebene: kein Landesantidiskriminierungsgesetz, kein Diskriminierungsschutz in der Landesverfassung, keine Landesantidiskriminierungsstelle, kein wirksamer Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit. Gerade deshalb trägt Bayern im Bundesrat eine besondere Verantwortung. Bayern muss der Bundesratsinitiative für die Verankerung eines Diskriminierungsverbots im Grundgesetz zustimmen." sagt Markus Apel aus dem Landesvorstand des LSVD⁺ Verband Queere Vielfalt in Bayern (LSVD⁺ Bayern).
CSU hat politisches Bekenntnis bereits gegeben – beim CSD München
Die CSU nahm in diesem Jahr offiziell am Christopher Street Day München teil – unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Diese fordern ausdrücklich, dass alle teilnehmenden Organisationen und Parteien die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität unterstützen und sich aktiv dafür einsetzen.
"Wer beim CSD mitläuft und queere Sichtbarkeit feiert, muss in der Politik liefern. Die CSU hat mit ihrer Teilnahme zugesagt, die Grundgesetzänderung zu unterstützen. Jetzt ist der Moment, das einzulösen. Diese Abstimmung ist ein Lackmustest für die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung. Wer unsere Sichtbarkeit feiert, muss auch unsere Rechte sichern – im Grundgesetz und im Alltag.“, macht Markus Apel aus dem Vorstand des LSVD+ Bayern deutlich.
Grundgesetzergänzung wird breit unterstützt und ist in aktueller Bedrohungslage wichtiger denn je
Die Forderung nach einem expliziten Schutz queerer Menschen in Artikel 3 Grundgesetz wird von zahlreichen Organisationen und Bundesländern unterstützt. Ziel ist es, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz sichtbar und eindeutig auf queere Menschen auszudehnen – eine Forderung, die queere Organisationen seit Jahrzehnten stellen.
Laut den Zahlen von Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium wurden 1.765 Fälle im Bereich „sexuelle Orientierung“ und 1.152 Fälle im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von Vorfällen gegen lesbische, schwule, bisexuelle und queere Menschen um etwa 18% und gegen trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen um etwa 35%, wobei beide Phänomenbereiche auch Überschneidungen aufweisen können. Auch die Beratungszahlen bei der Antidiskriminierungsstellen und die dokumentierten Hassvorfälle in Bayern zeigen: Der Schutzbedarf ist real.
Die Abstimmung findet am Freitag, 11. Juli 2025, im Bundesrat unter TOP 66 statt.
Weiterlesen:
- Drucksache 313/25 – Gesetzesantrag des Landes Berlin zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG)
- Queerfeindliche Gewalt: Angriffe auf Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*)
- LSVD⁺ fordert Landesantidiskriminierungsgesetz und Landesantidiskriminierungsstelle für Bayern
- Kampagne des LSVD+ mit Argumenten für eine Ergänzung des Artikel 3 GG
LSVD⁺ Bayern
Pressekontakt
Pressesprecher*in Markus Apel
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