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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Berlin fordert Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes

Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in die Verfassung

Pressemitteilung vom 10.04.2018

Der Berliner Senat hat heute eine Bundesratsinitiative für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität beschlossen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiative aus Berlin. Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Fast 70 Jahre nach seiner Entstehung sollten Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) dort endlich sichtbar sein. Die explizite Aufnahme im Gleichheitsartikel wäre ein klares Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das stärkt auch das Vertrauen in eine offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bis heute pathologisiert, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ihnen verwehrt. Auch nach 1945 wurde Homosexualität trotz des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt. Die Aufnahme der Merkmale der der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Artikel 3 Grundgesetz ist für den LSVD auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunkeln Kapitels und der Rehabilitierung der nach §175 StGB Verurteilten.

LSVD-Bundesverband

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zuständiges Vorstandsmitglied

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