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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Für ein angemessenes Gedenken an die in Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben

Verfolgungsbegriff muss unterschiedliche Formen der Diskriminierung, Einschüchterung oder Überwachung berücksichtigen

Pressemitteilung vom 21.11.2017

Der Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird sich in seiner Sitzung am 24.11.2017 erneut mit der Frage befassen, wie der im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben mit dem gebotenen Respekt gedacht werden kann. Dazu erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten muss ein angemessenes Gedenken an das Leid lesbischer Frauen sicherstellen. Der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) plädiert für einen wissenschaftlich validen Umgang mit den bereits vorhandenen Daten. Er hält es dabei ebenfalls für unabdingbar, die Unsichtbarkeit der Verfolgung von Lesben zu thematisieren und darauf zu drängen, dass Forschung und Lehre den unbeantworteten Fragen zu Leben, Verfolgung und Ermordung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus weiter nachgehen.

Aus der Tatsache, dass es keine vielfältigen und belastbaren Belege dafür gibt, dass lesbische Frauen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden, kann und darf nicht der Schluss gezogen werden, dass ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung in der Bewertung und Einordnung durch die nationalsozialistische Justiz völlig ohne Belang war. Das Gedenken allein an den ausdrücklichen nationalsozialistischen Kriterien der Strafverfolgung zu messen, vernachlässigt andere Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Arbeiten zur NS-Homosexuellenverfolgung und reproduziert nationalsozialistische Verfolgungskategorien.

Vor diesem Hintergrund plädiert der LSVD-Bundesvorstand dafür, den Verfolgungsbegriff auf unterschiedliche Formen der Diskriminierung, Einschüchterung oder Überwachung auszudehnen, die an verschiedene soziale Kategorien anknüpfen.

Der LSVD-Bundesvorstand fordert den Beirat auf, eine Form des Gedenkens zu finden, die dem Leiden lesbischer Frauen im Nationalsozialismus und einer Erinnerung daran entspricht.

Brief an den Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten

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