Geschlechtsidentitätsgesetz mit einfacher Antragslösung unabdingbar
Menschenrechtsorientierte Reform des Transsexuellenrechts
Anlässlich des rheinland-pfälzischen Bundesratsantrages für die Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Es bedarf dringend einer menschenrechtsorientierten Reform des Transsexuellenrechts. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein Geschlechtsidentitätsgesetz mit einfacher Antragslösung bei Vornamens- und Personenstandsänderungen. Daher begrüßt der LSVD den Antrag aus Rheinland-Pfalz. Der Bundesrat muss nun zügig beraten. Die Würde von transgeschlechtlichen Menschen und die Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität müssen endlich gesetzlich garantiert werden.
Vorbilder für die Anerkennung der Geschlechtsidentität können die Rechtsordnungen von Argentinien oder Malta sein. Dort kann jeder Mensch die Änderung des Vornamens und des eingetragenen Geschlechts beantragen, wenn diese nicht mit der eigenen Geschlechtsidentität übereinstimmen. In Deutschland müssen transgeschlechtliche Menschen hingegen demütigende und langwierige Verfahren mit zwei gerichtlich bestellten Begutachtungen überstehen.
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