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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Rehabilitierung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze schnell umsetzen

Pressemitteilung vom 21.10.2016

Anlässlich der Debatte um die Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1949 aufgrund von § 175 Strafgesetzbuch (StGB) und weitere Bestimmungen Verurteilten erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt nachdrücklich, dass der Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze in Deutschland in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben hat.

Jetzt muss die Regierung zügig beraten, damit das Vorhaben dieses Jahr noch auf die Schiene gesetzt wird. Die Opfer der menschenrechtswidrigen Verfolgung von Homosexualität warten schon viel zu lange darauf, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.

Der LSVD wird den Gesetzentwurf genau prüfen. Die Entschädigung muss einen gerechten Ausgleich dafür bieten, dass die Betroffenen durch die staatliche Verfolgung oft in ihrer bürgerlichen und beruflichen Existenz für ihr ganzes Leben geschädigt wurden.

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LSVD-Bundesverband

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