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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was hat der LSVD getan und erreicht?

Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes zum LSVD-Verbandstag 2020

2020 war und ist für den LSVD ein ganz besonderes Jahr. Gegründet am 18. Februar 1990   haben wir in 30 Jahren engagiert und erfolgreich dafür gearbeitet, die rechtliche und die gesellschaftliche Situation von LSBTI zu verbessern.

2020 war und ist für den LSVD ein ganz besonderes Jahr. Am 18. Februar 1990 gründeten schwule Bürgerrechtler in Leipzig den SVD, dem auch westdeutsche Schwule beitraten. 1999 öffnete der Verband sich für Frauen – aus dem SVD wurde der LSVD. In diesen 30 Jahren haben viele engagiert dafür gearbeitet, die rechtliche und die gesellschaftliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen, aber auch trans* und inter* Personen zu verbessern. Mit der „Aktion Standesamt“ beispielsweise kam 1992 die rechtlose Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Wucht auf die Agenda. Es dauerte weitere neun Jahre, bis mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz zumindest der Versuch einer rechtlichen Angleichung an heterosexuelle Ehen unternommen, und weitere 16 Jahre, bis mit der Öffnung der Ehe eine weitgehende Gleichstellung erreicht wurde.

Der LSVD hat in diesen Jahren seine Programmatik immer wieder aktualisiert und so eine Grundlage für gezielte und in weiten Teilen erfolgreiche Lobbyarbeit geschaffen. Beim Blick auf die Arbeit, die seit dem letzten Verbandstag geleistet wurde, wird deutlich: Vieles wurde erreicht, aber vieles steht auch noch offen. In Zeiten erstarkenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus gilt es, stark und laut für die Menschenrechte aller einzutreten.

Wir hätten dieses Jubiläum gerne gefeiert – mit einem Empfang durch den Bundespräsidenten und beim Verbandstag. Das war coronabedingt nicht möglich; aber Feste feiern können wir auch später noch.

Tätigkeitsbericht als pdf

  • 1. Vorwort

    2020 war und ist für den LSVD ein ganz besonderes Jahr. Am 18. Februar 1990 gründeten schwule Bürgerrechtler in Leipzig den SVD, dem auch westdeutsche Schwule beitraten. 1999 öffnete der Verband sich für Frauen – aus dem SVD wurde der LSVD. In diesen 30 Jahren haben viele engagiert dafür gearbeitet, die rechtliche und die gesellschaftliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen, aber auch trans* und inter* Personen zu verbessern. Mit der „Aktion Standesamt“ beispielsweise kam 1992 die rechtlose Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Wucht auf die Agenda. Es dauerte weitere neun Jahre, bis mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz zumindest der Versuch einer rechtlichen Angleichung an heterosexuelle Ehen unternommen, und weitere 16 Jahre, bis mit der Öffnung der Ehe eine weitgehende Gleichstellung erreicht wurde.

    Der LSVD hat in diesen Jahren seine Programmatik immer wieder aktualisiert und so eine Grundlage für gezielte und in weiten Teilen erfolgreiche Lobbyarbeit geschaffen. Beim Blick auf die Arbeit, die seit dem letzten Verbandstag geleistet wurde, wird deutlich: Vieles wurde erreicht, aber vieles steht auch noch offen. In Zeiten erstarkenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus gilt es, stark und laut für die Menschenrechte aller einzutreten.

    Wir hätten dieses Jubiläum gerne gefeiert – mit einem Empfang durch den Bundespräsidenten und beim Verbandstag. Das war coronabedingt nicht möglich; aber Feste feiern können wir auch später noch.

  • 2. Bundespolitische Aktivitäten
    • 2.1 Für ein gerechtes Recht
      • 2.1.1 Abstammungsrecht

        2.1.1 Abstammungsrecht

        Nachdem der Gesetzgeber bei der Öffnung der Ehe im Jahr 2017 die Chance zur vollständigen Gleichstellung im Familienrecht vertan hat, warten vielen Regenbogenfamilien weiter darauf, dass nun endlich die Reform des Abstammungsrechts kommt, die wir als LSVD seit vielen Jahren fordern. Auch in der juristischen Fachöffentlichkeit wird auf nationaler und europäischer Ebene die Schaffung adäquater rechtlicher Neuregelungen für die verschiedenen Familienkonstellationen von LSBTI nachhaltig befürwortet.

        Seit März 2019 liegt der Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Abstammungsrechts vor, zu dem der LSVD ausführlich kritisch Stellung genommen hat. Der Entwurf geht leider in der Sache nicht weit genug und würde in der vorliegenden Fassung nur für einige Formen von Regenbogenfamilien Rechtssicherheit bringen. Erfreulicherweise sieht der Entwurf für die Zwei-Mütter-Familie eine Mit-Mutterschaft aufgrund der Ehe oder der Mutterschaftsanerkennung vor, so dass beide Frauen von Geburt an Mütter ihres Kindes werden können. Allerdings unterscheidet er hinsichtlich der Anfechtungsrechte sehr deutlich zwischen ärztlich assistierter Reproduktion und privaten Samenspenden. Da die Neuregelungen keinerlei Möglichkeit für Elternschaftsvereinbarungen in Mehrelternfamilien oder bindende Vereinbarungen der Beteiligten vor der Zeugung ermöglichen, wird in vielen Fällen weiter erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen. Mit der Bindung der Rechtssicherheit an die ärztlich assistierte Reproduktion schafft der Gesetzgeber eine Zwei-Klassen-Lösung, da der Zugang zu ärztlich assistierter Reproduktion wegen der fehlenden Kostentragung durch die Krankenversicherungen maßgeblich eine Frage der ökonomischen Ressourcen der Betroffenen ist.

        Der LSVD hat daher im Jahr 2019 für seine familienrechtspolitischen Vorstellungen gekämpft und wird dies auch weiter tun müssen. Wir haben das Thema Regenbogenfamilien im Rahmen neuer Allianzen breiter verankert, indem wir Fachgespräche und Kooperationsveranstaltungen für die Fachöffentlichkeit mit dem Paritätischen, der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Arbeiterwohlfahrt und der Gesellschaft für Freiheitsrechte durchgeführt haben. Zusätzlich konnten wir das Thema Regenbogenfamilien durch Veranstaltungen und Fachgespräche zunehmend auch auf städtischer und kommunaler Ebene einbringen.

        Ein besonderer Schwerpunkt lag seit September 2019 auf unseren Aktivitäten gegen wichtige Aspekte bei der Neufassung des Adoptionshilfe-Gesetzes. Dies sieht ab Oktober 2020 eine Verschlechterung der Rechtslage für Zwei-Mütter-Familien vor, indem im Stiefkind-Adoptionsverfahren eine zusätzliche Zwangsberatung für alle Beteiligten eingeführt werden soll. Hiergegen haben insbesondere Rechtsanwalt Dirk Siegfried und Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand durch zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen, Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren und Teilnahme an der Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages nachdrücklich Position bezogen.

        Die geplante Verschlechterung der rechtlichen Situation für Zwei-Mütter-Familien haben wir zum Anlass genommen, zusammen mit All-Out eine Online-Petition mit der Forderung nach einer schnellen Reform des Abstammungsrechts aufzusetzen, die im Laufe von wenigen Wochen mehr als 46.000 Unterstützer*innen gefunden hat. Mit dieser deutlichen politischen Unterstützung haben wir die Problematik erneut an die Bundesjustizministerin herangetragen.

      • 2.1.2 TSG-Reform / Personenstandsrecht

        2.1.2 TSG-Reform / Personenstandsrecht

        Im Januar 2019 ist mit § 45b Personenstandsgesetz (PStG) in Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sog. „Dritten Option“ eine Regelung in Kraft getreten, die neben den Geschlechtseinträgen „männlich“ und „weiblich“ und dem Weglassen eines Geschlechtseintrages nun auch den Eintrag „divers“ vorsieht. Eine Änderung des Namens und des Geschlechtseintrages ist nunmehr Menschen mit ärztlich attestierten „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ durch einen einfachen Antrag beim Standesamt möglich. Diese Neuregelung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nur intergeschlechtlichen Personen zugutekommen. Da sich dies aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht ergab, hat der LSVD ebenso wie auch Trans* und Inter* Verbände und zahlreiche Jurist*innen die Auffassung vertreten, dass dieser Weg auch transgeschlechtlichen Menschen offenstehen müsse. Es gibt keinen ersichtlichen Grund für deren Benachteiligung und dafür, sie auf den mühsamen Weg der Änderung von Namen und Geschlechtseintrag über das Transsexuellengesetz (TSG) mit seinem gerichtlichen Verfahren und verschiedenen psychiatrischen Gutachten zu verweisen. Gabriela Lünsmann hat hierzu zahlreiche Vorträge gehalten und Manfred Bruns hat vor seinem Tod im Sommer 2019 noch einen wichtigen Aufsatz hierzu veröffentlicht und zahlreiche Betroffene in ihren Verfahren unterstützt.

        Leider hat der Bundesgerichtshof mit einer Entscheidung im April 2020 die von uns vertretene Auffassung nicht bestätigt. Daher bleibt die Reform des TSG ein wichtiger Punkt auf der politischen Tagesordnung.

        Der Anfang Mai 2019 vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf taugte hierzu aber nicht im Ansatz. Der LSVD hat in Kooperation mit den Trans* und Inter* Verbänden sehr kritisch Stellung genommen.

        Zu begrüßen war daran die Absicht, das TSG aufzuheben und die Vorschriften zur Änderung des Geschlechtseintrags im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln. Die vorgesehenen Regelungen waren aber nicht geeignet, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Möglichkeit der selbstbestimmten Änderung des Geschlechtseintrages allein aufgrund der selbstempfundenen Geschlechtsidentität zu schaffen. Darüber hinaus war die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene dauerhafte Unterscheidung zwischen trans* und inter* Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags abzulehnen. Der LSVD hat sich in dem Zusammenhang erneut nachdrücklich für eine Regelung ausgesprochen, die eine Änderung des Geschlechtseintrages aufgrund einer einfachen Selbsterklärung vor dem Standesamt ermöglicht.

        Der Referentenentwurf erhielt jedoch vielfache Diskriminierungen aufrecht und schrieb diese fort, ja verschlechterte die Situation von trans* und inter* Personen in einigen Bereichen sogar: Zwar sollten zukünftig die zwei kostenaufwändigen Sachverständigengutachten entfallen, was eine finanzielle Entlastung der Betroffenen mit sich gebracht hätte, jedoch sieht der Entwurf nun eine Pflichtberatung mit Erteilung einer Beratungsbescheinigung vor, die ihrerseits Gutachtencharakter hätte.

        Schließlich sah der Entwurf auch keinen ausreichenden Offenbarungsschutz durch ein umfassendes sanktionsbewährtes Offenbarungsverbot in allen Lebensbereichen vor. Neben dem Recht auf Änderung amtlicher Dokumente fehlte es an einem gesetzlich normierten Anspruch auf Schutz vor ungewollter Offenbarung im Arbeitsleben durch die Änderung von Arbeitszeugnissen, Bescheinigungen, Zertifikaten und vergleichbare Dokumente, die dem Nachweis beruflicher Qualifikationen dienen. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden trans* Person hätte eine geradezu absurde Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage bedeutet.

        Schließlich regelte der Entwurf – ebenso wie der Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrecht vom 12.03.2019 – die Situation von Trans*Elternschaft nicht im Sinne des Kindeswohls. Es bleibt inakzeptabel, dass trans* Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden. Die zwangsweise Eintragung einer trans* Person, die ein Kind gebiert, als rechtliche Mutter – auch dann, wenn sie ihren weiblichen Vornamen abgelegt hat und nicht mehr den Personenstand „weiblich“ führt – stellt ein Zwangsouting dar. Es steht dem Kindeswohl diametral entgegen, wenn über das Dokument der Geburtsurkunde die Offenbarung der Geschlechtsidentität eines Elternteils stattfindet, die von der gelebten und öffentlich wahrgenommenen Geschlechtsidentität abweicht. Dies gilt ebenso für den Eintrag als Vater mit männlichen Vornamen, wenn dies zum Zeitpunkt der Geburt von der gelebten Geschlechtsidentität abweicht. Trans* Eltern müssen im Interesse ihrer Kinder die Wahl erhalten, mit welchem Namen und welcher Geschlechtsidentität der Eintrag in die Geburtsurkunde erfolgen soll.

        Aufgrund der umfassenden Kritik aller LSBTI-Organisationen wurde das Gesetzesvorhaben bisher nicht weiter verfolgt. Es scheint aktuell auf Eis zu liegen. Daher wird die Entfaltung politischen Drucks durch den LSVD weiter von großer Bedeutung sein.

        Schließlich hat Gabriela Lünsmann für den LSVD im Februar 2020 noch zu dem Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen Stellung genommen. Mit diesem Gesetz soll endlich ein Verbot der geschlechtsangleichenden oder geschlechtsverändernden Operationen an inter* Kindern umgesetzt werden.

      • 2.1.3. Artikel 3

        2.1.3. Artikel 3

        Der Bundesvorstand hat im vergangenen Jahr die Ende 2018 beschlossene Strategie umgesetzt. Dazu gehörten zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, insbesondere mit Mitgliedern der Unionsfraktion. Denn ohne deren Zustimmung ist die notwendige Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag für eine Ergänzung des Grundgesetzes nicht zu erreichen. Mehrfach waren wir bei Tagungen der „Wilden 13“, haben aber auch viele Einzelgespräche mit CDU- und CSU Abgeordneten geführt.

        Den von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf haben wir in seiner Entstehung und Abstimmung begleitet. Dabei hat sich der Bundesvorstand nach langen Diskussionen und Abwägungen darauf verständigt, dass der Begriff „sexuelle Identität“ der wohl beste sein dürfte. Dem LSVD ist wichtig, dass es einen Diskriminierungsschutz in Art.3.3 GG für die gesamte LSBTI-Community gibt. Mit dem Urteil zur dritten Option hat das BVerfG klargestellt, dass das Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ auch die geschlechtliche Identität umfasst und grundrechtlich schützt; diese Aussage ist besonders für trans* und inter* Menschen wichtig. Aus Sicht des LSVD ist die im Gesetzentwurf gewählte Formulierung „sexuelle Identität“ gegenüber der Variante „sexuelle Orientierung“ die bessere, umfassendere und im deutschen Recht nun seit fast drei Jahrzehnten gebräuchliche Formulierung. Die Begrifflichkeiten sind juristisch noch nicht final geklärt, weshalb wir vorrangig dafür kämpfen, dass es diese notwendige Ergänzung gibt. Dafür sollte die Community geschlossen kämpfen. Am Ende muss eine Formulierung stehen, die einen verfassungsmäßigen Schutz für Lesben, Schwule,bisexuelle, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen umfassend garantiert.

        Erfreulich war, dass sich im Laufe des letzten Jahres bei den Rechtspolitiker*innen der Unionsfraktion das Bewusstsein durchgesetzt hat, dass eine solche Ergänzung sinnvoll ist. Dies hat sich auch bei der öffentlichen Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf gezeigt. Erstmalig wurde dabei von der Unions-Fraktion ein Sachverständiger vom LSVD angefragt. Axel Hochrein hat den LSVD vertreten und für die Annahme des Gesetzentwurfes geworben. Keiner der anderen Sachverständigen hat sich gegen die Ergänzung des Gesetzentwurfes ausgesprochen.

        Neben der politischen Lobby-Arbeit für die Ergänzung des Grundgesetzes stimmt sich der LSVD auch mit anderen LSBTI-Organisationen ab. Die Ergänzung des Grundgesetzes Art. 3.3 bleibt für den LSVD ein vorrangiges und wichtiges Ziel. In Zeiten, in denen eine rechtsextremistische Partei im Bundestag vertreten ist, ist die Absicherung einfacher Gesetzgebung durch den verfassungsmäßigen Schutz dringend geboten.

      • 2.1.4. Nationaler Aktionsplan gegen Homophobie

        2.1.4. Nationaler Aktionsplan gegen Homophobie

        Seit vielen Jahren fordert der LSVD einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit (NAP). Zwar erweiterte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus 2017 um die Themen Homophobie und Transfeindlichkeit, aber bereits damals haben wir eine Marginalisierung von LSBTI-Anliegen sowie fehlende Verbindlichkeit und konkrete Maßnahmen kritisiert. Gemeinsam mit dem Netz gegen Rassismus und dem Bundesverband Trans* haben wir damals das Papier „Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen“ vorgelegt. Darin haben wir verdeutlicht, was für einen effektiven Abbau von Benachteiligungen und eine präventive Begegnung von Ideologien der Ungleichwertigkeit notwendig ist.

        Im Koalitionsvertrag versprach die jetzige Bundesregierung die Fortführung und Weiterentwicklung bestehender Aktionspläne. Beides bleibt sie bislang schuldig. Wir haben dies bei der vom Bundesinnenministerium ausgerichteten Konsultationsveranstaltung zum NAP am 13.02.2020 in Berlin kritisiert. Markus Ulrich vertrat den LSVD auf dem Abschlusspodium. Neben den fehlenden Haushaltsmitteln und der Nichtberücksichtigung des zivilgesellschaftlichen Papiers beanstandete er vor allem, dass sich das Innenministerium für LSBTI-Themen für nicht zuständig hält, sondern auf das entsprechende Referat im Familienministerium verweist. Markus Ulrich forderte, dass LSBTI als Querschnittsthema angesehen wird und auch die aktuelle Bundesregierung den NAP als ein politisches Projekt begreift und konsequent verfolgt.

        Außerdem legte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berichtszeitraum den Antrag „Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ vor. Dazu fand am 16.12.2019 eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt, zu der Markus Ulrich von den Grünen als Sachverständiger eingeladen war. Neben der ausführlichen schriftlichen Stellungnahme begrüßte der LSVD den Antrag auch im Ausschuss. Ein effektiver NAP wäre ein staatliches Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben.

      • 2.1.5. Verbot von Konversionstherapien

        2.1.5. Verbot von Konversionstherapien

        Das Bundesgesundheitsministerium hat im Frühjahr 2019 begonnen, das Vorhaben einer gesetzlichen Regelung zum Verbot sog. Konversionstherapien umzusetzen, also Behandlungen zu verbieten, die das Ziel haben, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität zu ändern.

        Bevor das Ministerium einen Gesetzesentwurf vorlegte, hat es eine Fachkommission mit 50 Fachleuten ins Leben gerufen, die den genauen Bedarf an rechtlichen Regelungen diskutieren sollte. Hier hat Gabriela Lünsmann für den LSVD Bundesvorstand teilgenommen und in einem Vortrag die Anforderungen an eine gesetzliche Regelung aus Sicht des LSVD ebenso dargelegt wie das Erfordernis von flankierenden Maßnahmen, Aufklärung und Beratungsangeboten, um so LSBTI wirksam vor „Konversionsversuchen” schützen . Rechts- und gesellschaftspolitische Anforderungen an staatliches Handeln wurde in der Dokumentation des Verfahrens ebenso veröffentlicht wie der Beitrag von Hartmut Rus vom LSVD-Landesverband Sachsen mit dem Titel „Die Ex-Gay-Bewegung in Deutschland und ihr Einfluss auf Jugendliche“, der von der jahrelangen Erfahrung mit der Aufklärungsarbeit zum Thema Konversion berichtet: http://mh-stiftung.de/wp-content/uploads/Abschlussbericht_BMH_neu.pdf

        Im Herbst 2019 hat die Bundesregierung dann einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der weit hinter den Erwartungen der LSBTI-Verbände, aber auch der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer zurückblieb. Im Stellungnahmeverfahren und bei den Anhörungen vor dem Gesundheitsausschuss konnten aber noch Verbesserungen der Regelungen erreicht werden. Das im Mai 2020 verabschiedete Gesetz bleibt nach dem zunächst vorbildlichen Beteiligungsverfahren dennoch enttäuschend: Insbesondere die Tatsache, dass Konversionsinterventionen nur für Minderjährige verboten wurden und nicht auch für junge Erwachsene, führt zu einem ungenügenden Schutz der besonders vulnerablen Zielgruppe. Auch die Ausnahme bei der Strafbarkeit, die sorgeberechtigte Eltern privilegiert, wenn sie ihre Kinder in Konversionsinterventionen vermitteln, ist nicht zielführend.

      • 2.1.6. Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

        2.1.6. Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

        Anfang Februar 2020 haben sich in der Schweiz in einer Volksabstimmung über 63 Prozent der Bürger*innen dafür ausgesprochen, dass homophobe Anfeindungen und Hetze genauso rechtlich verfolgt werden sollen wie rassistische Anfeindungen oder Anfeindungen wegen der Religion. Der LSVD hat den Aktivist*innen in der Schweiz zu diesem großen Erfolg gratuliert und betont: Das ist ein beeindruckendes Signal von Solidarität und für das Problembewusstsein, wie gravierend auch homophobe Hasskriminalität ist. Dieses starke demokratische Votum der Schweizer Bürger*innen hält auch der Bundesregierung in Deutschland den Spiegel vor, die bei der rechtsstaatlichen Bekämpfung von homophober und transfeindlicher Hasskriminalität mehr oder weniger versagt. Noch nie hat ein Bundesinnenminister eine homophobe oder transfeindliche Gewalttat explizit öffentlich verurteilt. Es gibt keinerlei Maßnahmenprogramm. Dabei geschehen homophobe und transfeindliche Gewalttaten tagtäglich in Deutschland. Seit Jahren weigert sich die Große Koalition, bei der von ihr eingeführten Bestimmung zur Hasskriminalität im deutschen Strafrecht homophobe und transfeindliche Motive im Gesetz ausdrücklich zu benennen.

        Auch bei dem im Februar 2020 von Bundesjustizministerin Lambrecht im Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität bleiben Homophobie und Transfeindlichkeit ausgegrenzt. Das ist unverständlich und muss nachgebessert werden. Das hat der LSVD in einer eingehenden Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium auch eingefordert und betont: „Täter, die aus Hass auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen zuschlagen, zielen darauf, diese aus dem öffentlichen Raum in die Unsichtbarkeit zu treiben. Es ist ein fatal falscher Weg, wenn der Gesetzgeber Homophobie und Transfeindlichkeit in den einschlägigen Strafrechtsnormen weiterhin tabuisiert und unsichtbar hält. Von daher sollte das Gesetzgebungsverfahren genutzt werden, um § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB sowie § 130 StGB so auszugestalten, dass sie die empirisch belegten Erscheinungsformen von Hasskriminalität angemessen im Wortlaut benennen.“

    • 2.2. Für Menschenwürde – gegen Hass
      • 2.2.1. Aktivitäten im Sport

        2.2.1. Aktivitäten im Sport

        Deutscher Fußball-Bund (DFB) und Deutsche Fußball-Liga (DFL)

        Die Diskussionen um eine Öffnung des DFB gingen im Berichtszeitraum weiter. So richtete der DFB auch beim Pokalfinale 2019 All Gender Toiletten ein. Ziel ist es, künftig alle Heim-Länderspiele der Männer-Nationalmannschaft in genderneutralen Stadien auszutragen. Auch die Stadionbetreiber einiger Bundesliga-Vereine, wie etwa Borussia Mönchengladbach, Hertha BSC und Mainz 05, diskutieren bereits über genderneutrale Einlasskontrollen und All Gender Toiletten und profitieren von den Erfahrungen des DFB.

        Der wichtige Austausch über Erfahrungen wurde fortgesetzt; so nahm Christian Rudolph am 29.05.2019 an einem entsprechenden Treffen mit der DFL-Stiftung in Frankfurt am Main zur zukünftigen Zusammenarbeit mit DFL und Bundesligavereinen teil. Am 18.7.2019 hisste der der DFB-Generalsekretär, Friedrich Curtius, erstmals vor der Geschäftsstelle gleich zwei Regenbogenflaggen: eine mit dem DFB Verbandslogo im Regenbogen-Motiv und ein Banner mit dem in den Regenbogenfarben abgebildeten Verbandslogo. Zusätzlich zeigte ein Großflächenplakat vor der Verbandszentrale das Regenbogen-Motiv, das für einen Tag auch den Web- und Social-Media-Auftritt des DFB eröffnete. Mit dabei waren Christian Rudolph, Conrad Lippert vom Julius Hirsch-Preisträger „Fußballfans gegen Homophobie", Sven Kistner von den „Queer Footballclubs", Sven Wolf vom Badischen Fußballverband und Pia Mann von „Discover Football". Generalsekretär Friedrich dazu auf der DFB-Homepage: „Wie nur wenige andere Institutionen oder Ereignisse in unserer Gesellschaft schafft der Fußball Orte der Gemeinschaft. Auf dem Feld oder unter dem Dach des DFB darf niemand aufgrund seiner oder ihrer sexuellen Neigung oder Identität, Hautfarbe, Religion oder Herkunft ausgegrenzt werden. Wir möchten mit der Aktion auch die LSBTI-Spieler*innen und Mitarbeiter*innen stärken.“ Am 29.11.2019 nahm Christian Rudolph an der 5. DFB-Jahreskonferenz „Gesellschaftliche Verantwortung“ teil und trug in einem Statement die Positionen des LSVD vor. Zudem vertritt er seit Dezember 2019 den LSVD in der DFB-Arbeitsgruppe „Vielfalt“.

        Der Berliner Fußball-Verband, Mitgliedsverband des DFB, beschloss bei seinem Verbandstag am 16.11.2019, dass Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die sich in einem Geschlechtsanpassungsprozess befinden, eine uneingeschränkte Teilnahme am geregelten Spielbetrieb ermöglichen werden soll. Damit ist der Berliner Fußball-Verband der erste Sportverband in Deutschland, der das Geschlecht „divers“ in seine Spielordnung aufgenommen hat. Er setzt damit einen Meilenstein im Sport und schafft Klarheit für alle im Berliner Fußball Beteiligten. Die Regelung legt fest, dass eine Person, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt, in Zukunft selbst entscheiden kann, ob sie für den Herren- oder den Frauenspielbetrieb bzw. für den Junioren- oder Juniorinnenspielbetrieb gemeldet wird. Des Weiteren erhalten Personen, die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen, in diesem Zeitraum die Spielberechtigung für ein Team des Geschlechts, an das sie ihren Körper angleichen lassen. Aktuell beschäftigen sich auch der DFB sowie weitere Landesverbände mit einem ähnlichen Antrag nach dem Vorbild des Berliner Fußball-Verbandes.

        Amateursport

        Auch im Amateursport ist die Akzeptanz homosexueller Menschen bei weitem nicht selbstverständlich. Auf die offene, aber häufiger noch unterschwellige Homosexuellenfeindlichkeit und die unzulängliche Bekämpfung des Phänomens machte Christian Rudolph am 4.6.2029 in einem Beitrag zum Thema im ARD-Mittagsmagazin aufmerksam.

        Fanarbeit

        Eine große Bedeutung zur Bekämpfung von Homophobie hat die Arbeit mit Fans. Um hier die Erfahrungen und Positionen des LSVD einzubringen, nahm Christian Rudolph am 13.11.2019 an der 17. Bundeskonferenz der Fanprojekte in Stuttgart teil. Zentrale Themen waren der Austausch über den Stand der Arbeit gegen Diskriminierung auf Basis von Geschlecht und sexueller Orientierung, die Förderung der Vielfalt der Fanszenen durch Fanarbeit und die Sensibilisierung der Netzwerke des Fußballs für das Thema „sexualisierte Gewalt“. Dem vorausgegangen war ein Austausch mit verschiedenen Projekten wie Queer Fußball Fanclubs, Fußballfans gegen Homophobie, Koordinierungsstelle der Fanprojekte, Lernort Stadion, Deutscher Fußball-Bund,  Adidas und LSVD zur zukünftigen Zusammenarbeit und gemeinsamen Projekten am 6.9.2019. Am 23.11.2019 leitete Christian Rudolph einen Workshop zum Thema „Fanarbeit im Fußball“ bei der Bundesnetzwerktagung der queeren Sportvereine (BuNT) in Hamburg. Zentrale Themen waren Inhalte der BuNT, der Status quo im Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt (Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit) im organisierten Sport, Herausforderungen und Chancen bei einer Veränderung von Wettkampfstrukturen sowie Anregungen für die praktische Umsetzung im Vereinsalltag und die Rolle der Dach- und Fachverbände.

      • 2.2.2. Projekt „Queer Refugees Deutschland“

        2.2.2. Projekt „Queer Refugees Deutschland“

        Seit zweieinhalb Jahren berät, unterstützt, vernetzt und informiert das bundesweite LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ LSBTI-Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind oder sich auf der Flucht befinden.

        Schulungen: Im Jahr 2019 wurden 38 Schulungen durchgeführt, hierunter allein 27 in Flüchtlingsunterkünften. Die Mitarbeitenden – quer durch alle Bereiche von Sicherheits- und Sanitätspersonal bis hin zur Leitungsebene – wurden in Bezug auf LSBTI-Geflüchtete sensibilisiert und mit Fachwissen im Umgang mit dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe versorgt. Besonders erfreulich war, dass im Jahr 2019 acht Schulungen in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stattfanden. Dadurch wurden 134 Mitarbeitende der Asylverfahrensberatung (AVB) zum Thema LSBTI und Flucht sensibilisiert. AVB-Mitarbeitende sind zumeist ehemalige BAMF-Entscheider*innen bzw. Anhörer*innen, die neuangekommene Geflüchtete systematisch zu ihren Rechten und zum Thema Asylverfahren informieren und ihnen Beratung anbieten. Da die Nachfrage steigt, wurden allein im ersten Quartal 2020 zwölf Schulungen durchgeführt. Da die Inhalte entsprechend der Bedarfe modifiziert werden, liegt seit einigen Monaten ein Schwerpunkt auf dem Thema „Coming Out“. Dieser Fokus stößt bei den Teilnehmenden auf besonders großes Interesse, da viele Verhaltensweisen der LSBTI Geflüchteten für Außenstehende erst durch intensive Beschäftigung mit diesem Thema verständlich werden. Ein Höhepunkt war die Schulung der leitenden Kräfte der Unterkünfte Bayerns mit dem zuständigen Staatssekretär im Innenministerium in München. Hier gibt es weiterhin einen guten Austausch zu Sicherheitskonzepten und bereits weitere Anfragen bis
        Ende des Jahres.

        Webseite und Material: Die Infoflyer, die als Handreichung bei den Schulungen und Infomaterial zur Verschickung an Unterkünfte und Beratungsstellen dienen, wurden Anfang des Jahres neu gestaltet. Auch hier zeigt sich eine große Nachfrage: Allein im Jahr 2019 wurden 1,4 Tonnen Materialien versandt. Die unterschiedlichen Informationsmaterialien sind vor Ort in den Beratungsstellen und Unterkünften sowie in unserer Öffentlichkeitsarbeit wertvolle Mittel, um über LSBTI-Verfolgung als Asylgrund zu informieren und den Klient*innen vertrauensbildende und wichtige Basisinformationen zu geben. Die neunsprachige Webseite www.queer-refugees.de wird regelmäßig gepflegt, ergänzt und um neue Inhalte erweitert, so dass kontinuierlich aktuelle und zielgruppenspezifische Informationen, Anlaufstellen und Materialien leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Es gibt Kooperationen mit LSBTI-Beratungsstellen in ganz Deutschland. Besonders eng und bereichernd ist die Zusammenarbeit mit der Kölner Beratungsstelle Rubicon e.V., besonders zum Thema Trans*, das nun stärker berücksichtigt werden soll. So ist geplant, die sehr informative Broschüre des Rubicon für Trans*-Geflüchtete/Migrant*innen in einer gesonderten Rubrik auf unserer Projektseite zu veröffentlichen.

        Um den Dialog zu erweitern, wurde Anfang September 2019 zusätzlich eine Facebookseite mit Berichten aus unserer Arbeit und über Ereignisse weltweit eingerichtet, die nur in europäischen Ländern erreichbar ist. Sie hat bereits über 800 Fans und sehr gute Statistikwerte in der Reichweite.

        Beratungen: Die Zahl der Beratungsanfragen zum Thema LSBTI und Asyl in Deutschland steigt enorm. Im Jahr 2019 erreichten das Projekt insgesamt 534 Anfragen, darunter 155 Anfragen aus dem Ausland. Personen, die sich in Deutschland befinden, wurden in der Regel an Anlaufstellen in der Umgebung verwiesen, sodass sie persönliche Beratung und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen konnten. Seit letztem Jahr ist Queer Refugees Deutschland in Kontakt mit IOM (Internationale Organisation für Migration) Deutschland und steuert Expertise sowie die Erfahrung aus dem Projekt bei. IOM Deutschland möchte gerne LSBTI-Personen im Drittland vor Ort unterstützen.

      • 2.2.3. Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“

        2.2.3. Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“

        Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ ist am 31.12.2019 erfolgreich zu Ende gegangen. Mit der Projektarbeit wurde in zweieinhalb Jahren viel erreicht; es wurden hunderte Aktivist*innen und Fachkräfte auf Regionalkonferenzen, Vernetzungstreffen oder in Regenbogenparlamenten zusammengebracht. So konnte der LSVD dazu beitragen, dass dem Rollback mit wirksamen Strategien entgegengewirkt wird und ein Bündnis der „Vielfaltsverteidiger*innen“ angestoßen wurde.

        Zusammen mit vielen Teilnehmenden und Expert*innen wurden erste Strategien entwickelt, um Anfeindungen von rechts und von religiösen Fundamentalist*innen Paroli zu bieten und zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken. Gemeinsam mit den Landesverbänden wurde so die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* sowie intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ) in der Gesellschaft gefördert. Im Rahmen der Projektveranstaltungen ist es gelungen, die Themen Regenbogenkompetenz und LSBTI-Feindlichkeit in die Regelstrukturen einzuführen. Das Projekt brachte gemeinsam mit den Landesverbänden Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Stiftungen, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, Demokratie- und Menschenrechtsarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit zusammen. Die beiden Projektmitarbeitenden Jürgen Rausch und René Mertens arbeiteten seit Sommer 2017 an der Konzeption, Durchführung und Auswertung des Projektes, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde.

        Regionale Vernetzungstreffen und Konferenzen

        Um die Bedarfe in den Regionen zu identifizieren, startete das Projekt mit vier Vernetzungstreffen in Leipzig, Mannheim, Dortmund und Magdeburg. Auf diesen Treffen wurden gemeinsam mit Aktivist*innen erste Strategien und Maßnahmen entwickelt, um den menschenfeindlichen Einstellungen mit Mut und Kreativität entgegenzuwirken. Darauf aufbauend wurden vier Regionalkonferenzen in Leipzig, München, Düsseldorf und Magdeburg durchgeführt. Im Rahmen der Konferenzen wurden die Ergebnisse der Vernetzungstreffen besprochen und weiterentwickelt. Ebenso wurden neue Aspekte einbezogen. So wurde beispielsweise diskutiert, wie sich zivilgesellschaftliche Organisationen verhalten können, wenn sie Zielscheibe rechter Diffamierungen werden. Auch wurden Handlungsansätze entwickelt, wie mit politischer Bildung menschenfeindlichen Einstellungen entgegengewirkt werden kann. Neben der Entwicklung von Strategien formulierten die Teilnehmenden der Vernetzungstreffen und Konferenzen auch Forderungen an Politik und Gesellschaft. Die erarbeiteten Strategien, Handlungsempfehlungen und die Dokumentationen sind in insgesamt elf Broschüren veröffentlicht worden und stehen auf der Webseite des Projekts als PDF zum Download zur Verfügung: https://www.miteinander-staerken.de/rechtspopulismus-entgegenwirken/materialien/.

        Ab 2020 wird der LSVD diese Ergebnisse zu „Aktivist*innen-Kits“ und weiteren handpraktischen Arbeitshilfen weiterentwickeln. Diese sollen dann vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in weiteren Bereichen der Bildungsarbeit zum Einsatz kommen.

        Bundesweite Regenbogenparlamente

        Neben den acht regionalen Veranstaltungen wurden drei bundesweite Regenbogenparlamente in Berlin, Köln und Hamburg durchgeführt. Das dritte Forum fand am 7. September 2019 in der Universität Hamburg statt. Im Zentrum der Diskussionen stand, wie sich alle jungen Menschen in Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sicher und wertgeschätzt fühlen können. Gemeinsam wurde besprochen, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann. Themen waren dabei: „Vielfältige Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe“, „Vielfalt in Schule und Unterricht stärken“ sowie „Jugendverbandsarbeit queer gedacht?!“ Die Reihe der Regenbogenparlamente soll im Rahmen der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ neu aufgelegt und weiterentwickelt werden.

      • 2.2.4. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit „Selbst.verständlich Vielfalt“

        2.2.4. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit „Selbst.verständlich Vielfalt“

        Wie erfolgreich die Projektarbeit bisher war und wie wichtig der Einsatz für die Demokratie ist, zeigt sich daran, dass der LSVD auch in der zweiten Förderphase im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit einem Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit vertreten ist. Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes „Selbst.verständlich Vielfalt“ fördert der LSVD die Regenbogenkompetenz von Fachkräften und Verbänden.

        In einer Vielfaltswerkstatt wollen wir dazu gemeinsam mit Interessierten kreative Bildungsformate entwickeln und Fachkräfte qualifizieren, um Rechtsruck und Homosexuellen-, Trans*- und Inter*-Feindlichkeit selbstbewusst und wirksam zu begegnen. Wir möchten damit Impulse für den Aufbau einer Allianz der Demokratieverteidiger*innen geben. Auf diese Weise wollen wir zivilgesellschaftliche Organisationen im Umgang mit menschenfeindlichen Einstellungen ermutigen und gemeinsam mit unseren Partner*innen für unsere Vision für ein vielfältiges Miteinander eintreten.

        Vielfaltswerkstatt und Regenbogenparlament

        Mit der Vielfaltswerkstatt und dem Regenbogenparlament bringen wir Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, der politischen Bildung und weitere zivilgesellschaftliche Akteur*innen sowie Vertretungen aus Verwaltung und Politik zusammen. Wir schaffen damit Möglichkeiten zur Qualifizierung und zur nachhaltigen Vernetzung. In unserem Projekt wollen wir zukünftig handpraktisches Bildungsmaterial entwickeln und Multiplikator*innen und Lehrkräften zur Verfügung stellen. Die bereits bestehenden Ansätze im Umgang mit Rechtspopulist*innen und christlichen Fundamentalist*innen aus dem Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ werden wir weiterentwickeln. Damit wirken wir feindlichen Einstellungen gegenüber LSBTI entgegen.

        Am 19. September 2020 wird das vierte Regenbogenparlament in Frankfurt am Main stattfinden. Erstmals führten wir zur Vorbereitung des Regenbogenparlament den #RainbowSpace im März durch. In diesem Workshop wurden die zentralen Herausforderungen im Themenfeld durch die Community, die zivilgesellschaftlichen Vertretungen und die Landesverbände identifiziert sowie die inhaltlichen Schwerpunkte für die Fachforen bestimmt. Damit sicherte der Workshop die Beteiligung der regionalen Organisationen und die Weiterentwicklung des Regenbogenparlaments. Mit dem Regenbogenparlament wollen wir vor allem Multiplikator*innen qualifizieren und diese mit Fachkräften aus Community und Wissenschaft zusammenbringen.

        Bundesweites Kompetenznetzwerk

        Wir setzen in der Projektarbeit ab sofort noch stärker auf Kooperation und Vernetzung. Dazu haben wir das bundesweite Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“ gebildet. Es ist das „Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. Für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Selbstbestimmung und Vielfalt!“. Der LSVD, der Bundesverband Trans*, die Akademie Waldschlösschen und der Verein Intersexuelle Menschen kooperieren in diesem neuen Kompetenznetzwerk. Der LSVD übernimmt gleichzeitig die Koordination dieses neuen Kompetenznetzwerks. Möglich ist das durch die erneute Förderung des aus Mitteln des Bundesprogramms Demokratie leben.

    • 2.3. Für eine Anerkennung der Realität
      • 2.3.1. Regenbogenfamilien

        2.3.1. Regenbogenfamilien

        Bereits seit 2015 setzte sich der LSVD mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien“ dafür ein, dass Regenbogenfamilien in Zeiten familiärer Herausforderungen und Belastungen leichter eine fachkundige Begleitung und Unterstützung in wohnortnahen Beratungsstellen finden können.

        In unserem Modellprojekt, das bis Juni 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, gaben wir Fachkräften in Beratungseinrichtungen bundesweit in Fortbildungen Gelegenheit, sich mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen. Hierfür hat das Projektteam ein Trainingsprogramm entwickelt, das bis zum Ende der Förderperiode bundesweit in über 50 Schulungen mit annähernd 1.000 Fachkräften erprobt und optimiert werden konnte.

        Nach Ende der Förderperiode wurde die Arbeit aus Eigenmitteln finanziert fortgeführt. Im Jahr 2019 wurden so insgesamt zehn Workshops mit Vertreter*innen von Beratungsstellen durchgeführt.

    • 2.4. Für eine gute Zukunft
      • 2.4.1. Gesundheitspolitik

        2.4.1. Gesundheitspolitik

        Der Bundesvorstand beschäftigt sich weiter mit den Fragen einer geschlechter- und diversitätsgerechten Gesundheitsversorgung. Um das Ziel der Sensibilisierung der Regelstrukturen in der Gesundheitsversorgung weiter zu verfolgen, wurde die strategische Allianz mit der Deutschen Aids Hilfe (DAH) im Rahmen von Fachgesprächen mit deren Vorstand und Geschäftsführung weiter ausgebaut. Ziel der Gespräche war es, konkrete Kooperationen zu initiieren.

      • 2.4.2. Gedenkpolitik

        2.4.2. Gedenkpolitik

        2020 jährte sich zum 75. Mal die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus. Wegen der Corona-Krise mussten im Gedenkjahr viele seit langem von Gedenkstätten und Initiativen geplante und engagiert vorbereitete Veranstaltungen ausfallen oder in sehr reduzierter Form stattfinden. Umso wichtiger ist, dass die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus weiter wachgehalten wird. Sie führt vor Augen, was geschehen kann, wenn Hass und Hetze eine Gesellschaft vergiften, wenn eine Mehrheit gleichgültig wird gegenüber dem Leben anderer, wenn sie Ausgrenzung und Entrechtung zulässt und unterstützt. Deshalb hat der LSVD in seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Gedenkjahr 2020 immer wieder betont: „Um Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Staat und Gesellschaft sind in der Pflicht, allen Formen von Hasskriminalität entschieden und wirksam entgegenzutreten. Hier darf es keine Ausgrenzung und kein Totschweigen geben.“ Zudem hat der LSVD darauf gepocht, dass eine demokratische Erinnerungskultur die nationalsozialistische Verfolgungs- und Unterdrückungspolitik in ihrer Gesamtheit im Blick haben muss, insbesondere auch heute noch bestehende Lücken angegangen werden müssen und die Erinnerung an das Schicksal der homosexuellen Verfolgten der NS-Zeit allerorten einen würdigen und angemessenen Ausdruck finden muss.

        Eine zentrale Aufgabe ist dabei, in der Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Gedenkzeichen für die im KZ Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben zu schaffen. Hier hat der LSVD-Bundesvorstand auf Basis und in Umsetzung des Verbandstagsbeschlusses vom April 2019 viele intensive und produktive Gespräche geführt – mit der Spitze der Brandenburgischen Gedenkstättenstiftung und mit den hier engagierten zivilgesellschaftlichen Initiativen. In Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld wurde zu runden Tischen eingeladen. Der Vorstand ist sehr zuversichtlich, dass es bald einen gemeinsamen und breit getragenen neuen Anlauf geben wird, um zu einem würdigen Gedenkzeichen in der Gedenkstätte Ravensbrück zu kommen, und wird sich mit aller Kraft dafür engagieren, dass dieses dann auch tatsächlich beschlossen und realisiert wird.

  • 3. Internationales
    • 3.1. Menschenrechte

      3.1. Menschenrechte

      In mehreren Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben wir uns in den vergangenen zwölf Monaten an das Auswärtige Amt gewandt. Vor allem betrafen sie Honduras, Uganda und Malawi. In Honduras wurde im Juli 2019 die Trans*Aktivistin Bessy Ferrera ermordet. Bessy hatte in unserer Partnerorganisation Arcoíris mitgearbeitet. Wir baten Staatsminister Roth, Druck auf die honduranische Regierung auszuüben, damit die Behörden den Mord aufklären und die Täter bestraft werden, denn Straflosigkeit ermuntert zu weiteren Morden. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler reagierte mit einer Pressemitteilung und forderte die honduranischen Strafverfolgungsbehörden auf, die Tat vollständig aufzuklären und die Täter zu bestrafen. Zugleich forderte sie von der honduranischen Regierung einen besseren Schutz für Menschenrechtsaktivist*innen, vor allem LSBTI-Aktivist*innen. Staatsminister Roth schloss sich per Twitter und in einem Schreiben an den LSVD diesen Forderungen an. Im Januar wurde erneut eine trans* Aktivistin von Arcoíris Opfer eines Attentats; sie wurde von unbekannten Motorradfahrern angeschossen. Auch über diese Tat informierten wir das Auswärtige Amt. Das Länderreferat regte an, die Deutsche Botschaft solle Arcoíris einen Besuch abstatten, um Solidarität zu zeigen.

      Im Oktober 2019 schrieb der LSVD das Auswärtige Amt an, weil im ugandischen Parlament erneut das Antihomosexualitätsgesetz verhandelt werden sollte. Im November überfielen bewaffnete Polizeikräfte und Militärs ein Lokal und verhafteten Dutzende LSBTI. Der LSVD wandte sich an Staatsminister Roth und die Menschenrechtsbeauftragte Kofler mit der Bitte, von der ugandischen Regierung die Achtung der Menschenrechte für alle Bürger*innen, die sofortige Freilassung der Verhafteten und die Sicherheit der LSBTI einzufordern. Auch forderten wir ein koordiniertes Vorgehen der Botschaften der EU-Staaten in Kampala. Das Auswärtige Amt versicherte, die Botschaft stehe mit verschiedenen Stellen in Kontakt.

      Im Juli 2019 wurde Gift Trapence, Geschäftsführer unserer Partnerorganisation Center fort he Development of People in Lilongwe(Malawi), verhaftet, u.a., weil er eine nicht registrierte NGO betreibe. Mehrere NGOs aus dem In- und Ausland forderten seine unverzügliche Freilassung. Trapence schrieb dem LSVD, er und andere Menschenrechtsverteidiger*innen erhielten Todesdrohungen, die deutsche Regierung müsse Druck auf die Regierung Malawis ausüben. Der LSVD forderte von der Bundesregierung, gegenüber den Regierungsstellen Malawis klare Worte zu finden, damit die Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen unverzüglich eingestellt und ihre Sicherheit und körperliche Unversehrtheit sichergestellt werden.

    • 3.2. Für ein Europa der Menschenrechte - Vielfalt verteidigen, Respekt wählen!

      3.2. Für ein Europa der Menschenrechte - Vielfalt verteidigen, Respekt wählen!

      Kurz vor den Europawahlen Ende Mai 2019 rief der LSVD dazu auf, zur Wahl zu gehen und nur Parteien zu wählen, die sich glaubhaft und überzeugend für Gleichheit und Akzeptanz von LSBTI in Europa und gegen Hass, Homophobie und Transfeindlichkeit einsetzen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament seien eine Richtungswahl und fänden in einer Zeit zunehmender sozialer und politischer Polarisierung statt. Es gehe um die Zukunft der europäischen Demokratie. „Gebt Eure Stimme den Parteien, die sich für ein Europa der Menschenrechte, der Vielfalt und des Respekts einsetzen! Vielfalt verteidigen, Respekt wählen!“, so der LSVD in seinem Aufruf.

      Zuvor hatte der LSVD seine Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien gesandt und ihre Antworten ausgewertet. Zudem hatten alle Kandidat*innen für die Europawahl Gelegenheit, sich mit einer Unterzeichnung des Come-out Pledge von ILGA Europe zu verpflichten, sich im EU-Parlament für die Menschenrechte und die Gleichberechtigung von LSBTI einzusetzen. Dutzende Kandidat*innen aus Deutschland machten davon Gebrauch. An ihren Versprechen werden sie sich künftig messen lassen müssen.

      Ende Januar nahm Klaus Jetz für den LSVD an einer zivilgesellschaftlichen Konsultation „Menschenrechtliche Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft“ teil, zu der die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung eingeladen hatte. Er brachte menschenrechtliche Schwerpunkte aus LSBTI-Sicht ein und fasste sie in einem acht Punkte umfassenden Forderungskatalog zusammen, der von der Wahrung eines offenen zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraumes und der Bekämpfung von Hassverbrechen über die Weiterentwicklung der EU-Guidelines zur Förderung und zum Schutz der Rechte von LSBTI bis hin zur Gleichstellung von LSBTI in Bildung, Gesundheit und Beschäftigung und zum Schutz der Menschenrechte von trans* und inter* Personen reicht.

    • 3.3. Netzwerke

      3.3. Netzwerke

      ILGA

      Der LSVD arbeitet regelmäßig im Europa-Netzwerk des Dachverbandes mit, das sich jährlich trifft. Klaus Jetz nimmt für den LSVD an den Treffen teil. Im letzten Jahr nahmen Sarah Kohrt und Klaus Jetz für den LSVD an der ILGA Europa-Konferenz teil, die vom 23. bis 27. Oktober in Prag stattfand. Am 23. Oktober ging es um aktuelle Entwicklungen auf den europäischen Ebenen, u.a. die neue EU-Kommission, die LGBTI-Intergroup im Parlament, die EU-LGBTI-Strategie, das Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Des Weiteren wurden die Themen Hasskriminalität, Antigender-Bewegung und Shrinking space sowie Gegenstrategien diskutiert. Auch im vergangenen Jahr lieferte der LSVD Informationen zur rechtlichen und sozialen Situation von LSBTI in Deutschland an seinen europäischen Dachverband. Sie fanden wieder Eingang in den ILGA Jahresbericht „Rainbow Europe“ zur Situation von LSBTI in den europäischen Ländern, die jährlich aktualisiert und neu aufgelegt wird.

      Amsterdam Netzwerk

      Vom 11. bis 13. November 2019 fand in London das NGO-Netzwerk-Treffen statt, bei dem ein Dutzend Organisationen aus Europa und Nordamerika vertreten waren; Sarah Kohrt nahm für den LSVD daran teil. Im Mittelpunkt standen das Selbstver-ständnis, Richtlinien und die Arbeitsweise des Netzwerks, der Informationsaustausch über die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte, Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die zivilgesellschaftliche Begleitung der Equal Rights Coalition und die Arbeit im Hinblick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele. Das Netzwerk wird in diesem Jahr zehn Jahre alt. Der Austausch und die Mitarbeit haben sich als sehr wertvoll für unsere internatio-nale Arbeit erwiesen. Wir bringen unsere Expertise ein, lernen von unseren Kolleg*innen aus den sog. Geberländern und erfahren auch Anregungen zu unserer Überzeugungsarbeit im Auswärtigen Amt und im BMZ.

      Deutsch-Französisches Jugendwerk

      Im Juli fand in Berlin Phase I des vom Deutsch-Französischen Jugendwerk und dem Regional Youth Cooperation Office in Tirana unterstützten Jugendaustausches „For Our Rainbow Future“ statt. Der Austausch diente der weiteren Befähigung der jungen Teilnehmenden in ihrem zukünftigen Aktivismus für die Belange von LSBTI in ihren jeweiligen Ländern, wo sie weiterhin als Multiplikator*innen und Entscheidungsträger*innen in der LSBTI-Bewegung aktiv sein werden. Eingebettet war der Austausch in ein dreiwöchiges Trainingsprogramm bestehend aus jeweils einem Wochenprogramm in Deutschland (Phase I), Albanien (Phase II) und Frankreich (Phase III).

      Themen des Wochenprogramms in Berlin und der Trainings und Workshops waren Führungsrolle, Self-Management, Aktivismus und Kommunikation. Alltagserfahrungen und kulturelle Hintergründe der jungen LSBTI-Aktivist*innen standen im Mittelpunkt des Programms. Die angewandten Methoden reichten von Storytelling, World Café und Open Space bis hin zu Präsentationen, Arbeit in Kleingruppen und Rollenspielen. Darüber hinaus hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich umfassend über die politische, gesellschaftspolitische und auch persönliche Situation der LSBTI-Community in Deutschland, im Westbalkan und Frankreich zu informieren. Gespräche mit entsprechenden Organisationen aus der Zivilgesellschaft, mit Staatsminister Roth aus dem Auswärtigen Amt sowie der persönliche Austausch zwischen den Teilnehmenden waren hier zentrale Elemente. Zudem nahmen die Jugendlichen an der CSD-Demonstration in Berlin teil. Sie fuhren auf dem Wagen des LSVD mit oder nahmen als Fußgruppe an der fünfstündigen Demonstration teil.

      Vom 3. bis 8. November fand Phase II in Tirana statt. Die Woche baute auf dem Berlin-Programm auf. Im Mittelpunkt standen weitere Austausch- und Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Jugendlichen über Ländergrenzen hinweg, das gegenseitige Voneinander lernen, die Konzeption gemeinsamer Antragsmöglichkeiten für künftige Projekte, die interkulturelle Dimension im Rahmen internationaler Austauschprogramme, der Kontakt zu albanischen NGOs, Besuche in albanischen Museen und Gedenkorten sowie die gemeinsame Vorbereitung der Phase III (Wochenseminar in Paris im Juni 2020). Höhepunkt war die Teilnahme an der ERA-Jahreskonferenz, die zeitgleich in Tirana stattfand (s.u.).

       

    • 3.4 Hirschfeld-Eddy-Stiftung

      2.4 Hirschfeld-Eddy-Stiftung

      LGBTI-Plattform Menschenrechte

      Im Rahmen der LGBTI-Plattform Menschenrechte wurden rund 15 öffentliche und sehr gut besuchte Veranstaltungen durchgeführt. Besonders wichtig waren der Wochenend-Workshop im Waldschlösschen zu den Yogyakarta-Prinzipien, der Vortrag beim evangelischen Kirchentag zu „Die Kirchen müssen Teil der Lösung werden, bislang sind sie Teil des Problems“, ein Beitrag bei der GIZ in Eschborn zu „LGBTI in der Entwicklungszusammenarbeit“, das parlamentarische Frühstück im Bundestag zu „Shrinking Spaces“ und die Veranstaltung mit der AG Gender von VENRO zu Menschenrechten und LGBTI.

      Außerdem lud die Plattform zu Fachgesprächen mit Aktivist*innen u.a. aus Botswana, Russland und Ägypten in Berlin ein. Über die Veranstaltungen wurden mit den Tags „postkolonial“, „Inklusionskonzept“, „Yogyakarta-Allianz“ Berichte im Blog
      geschrieben.

      Von August 2019 bis März 2020 wurden zudem Drittmittel zur Weiterführung der Plattform akquiriert, so der Antrag an das Auswärtige Amt „Bridging the Gap –Allianzenbildung internationaler NGOs zu Frauenrechten und LGBTI bei UN und Peking+25“ (erfolgreich), der Antrag an das BMZ für eine Veranstaltungsreihe zur „Inklusion von LSBTI* in die Entwicklungszusammenarbeit“ (erfolgreich) sowie das Konzept zur Projektförderung an das BMJV mit dem Titel „Internationale Menschenrechtsdebatten nach Deutschland spiegeln“.

      Die Yogyakarta-Allianz wurde koordiniert und traf sich regelmäßig. In diesem Rahmen wurde kontinuierlich für die Durchsetzung der Forderungen für ein Inklusionskonzept für LGBTI („13 Punkte Papier“) gearbeitet: mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit sowie Parlamentarier*innen. Ein bis zweimal pro Monat wurde ein Newsletter zu aktuellen Menschenrechtsthemen verschickt. Die Leitung der Plattform hat Sarah Kohrt, finanziert wurde sie von der Stiftung Dreilinden gGmbH; alle Aktivitäten wurden gemeinsam mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden realisiert.

       

      Projekte

      Nicaragua: Das Auswärtige Amt bewilligte für 2019 das Projekt „Capacity Building zur Aktualisierung der Menschenrechtsagenda für LSBTI-Personen“, das unsere Partnerorganisation Red de Desarrollo Sostenible bis Ende 2019 durchführte. Es zielte langfristig auf mehr Akzeptanz für LSBTI im Land. Die im Jahr 2011 mit Unterstützung der HES entwickelte LSBTI-Menschenrechtsagenda wurde aktualisiert, um in den nächsten Jahren dem Anstieg der Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen sowie dem Mangel an Kenntnissen zu Menschenrechten von LSBTI in Behörden, Institutionen, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Familien entgegenwirken zu können. Dabei wurde ein neuer Fokus auf die kulturelle, multiethnische Vielfalt gelegt; die Autonomen Regionen an der Karibikküste wurden einbezogen. In einem Viertel aller Kommunen und Gemeinden des Landes wurden Befragungen und Tiefeninterviews durchgeführt zu Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen und Bedarfen zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes für LSBTI. Die Teilnehmenden an mehreren Workshops, die in verschiedenen Regionen stattfanden, arbeiteten die Ergebnisse auf und formulierten Anforderungen an eine aktualisierte Menschenrechtsagenda für LSBTI. Unsere Kolleg*innen stellten Arbeitsergebnisse bei einem Treffen zentralamerikanischer Aktivist*innen im Sommer 2019 in Costa Rica vor. Viele Geflüchtete aus Nicaragua und anderen Ländern Mittelamerikas haben dort Zuflucht gefunden, so dass sich das Land für den Austausch und LSBTI-Seminare anbot. Diskutiert wurde auch die Kooperation über Ländergrenzen hinweg und die Gründung einer regionalen Organisation. Klaus Jetz nahm für die HES am Wochenendprogramm teil. Er informierte u.a. über die hiesigen Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten und stellte das Projekt Queer Refugees Deutschland vor.

      Westbalkan und Türkei: Mit unseren Kolleg*innen von der LGBTI Equal Rights Association ERA in Belgrad arbeiteten wir auch im vergangenen Jahr eng zusammen. Mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes führten wir gemeinsam das Projekt „Bridging the Gap: Towards effective dialogue between LGBTI organizations and state institutions in the Western Balkans and Turkey“ durch. Es zielte darauf ab, den Menschenrechtsschutz für LSBTI zu stärken, indem ein intensiver Dialog zwischen LSBTI-Bewegung sowie staatlichen Institutionen und Parlamentariern aus den verschiedenen Ländern angestoßen wurde. Auch wollten unsere Kolleg*innen Aktionspläne und Debatten initiieren zu den Themen Demokratieförderung, Menschenrechte, soziale und wirtschaftliche Inklusion und Rechtsstaatlichkeit. Zudem wurde dafür geworben, die Lücke zwischen der rechtlichen Ebene und der gelebten Wirklichkeit von LSBTI zu schließen. Höhepunkt waren eine regionale Konferenz mit Beteiligung verschiedener Ministerien und ein regionales interparlamentarisches LSBTI-Treffen. Diese fanden im November parallel zum LSVD-Jugendaustausch „For Our Rainbow Future“ in Tirana statt. An der Konferenz nahmen für den LSVD auch Stefanie Pawlak und Gabriela Lünsmann teil.

      Tunesien: Unser tunesischer Projektpartner Mawjoudin führte in 2019 mit unserer Unterstützung und der Förderung durch das Auswärtige Amt ein Projekt zur Verbesserung der Situation von in Tunesien gestrandeten LSBTI-Geflüchteten aus Subsahara-Afrika und anderen Ländern der MENA-Region durch. Dazu wurden Geflüchtete individuell beraten und unterstützt, vorhandene Strukturen identifiziert und vernetzt und örtliche Flüchtlingsorganisationen sensibilisiert. Das Projekt wird auch in 2020 fortgesetzt.

      Das Auswärtige Amt hat uns zudem wieder ein Queer Film-Festival bewilligt. Die Vorbereitungen laufen seit Monaten auf Hochtouren. Das Mawjoudin Queer Film Festival in Tunis findet vom 20. bis 23. März 2020 zum inzwischen dritten Mal statt. Das Kulturfestival bietet neben queeren Filmen auch andere künstlerische Angebote, Workshops und Diskussionsveranstaltungen zu diversen Themen. Nach über 1.000 Besucher*innen im Jahr 2019 rechnet unser tunesischer Projektpartner in diesem Jahr mit rund 1.500 Gästen.

  • 4. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Am 09.01.2020 ging unsere neue Homepage an den Start. Damit wurde der sehr zeitintensive und aufwändige Relaunch erfolgreich zu Ende gebracht. Das Feedback war bislang sehr gut. Die Homepage ist nun an Mobilgeräte angepasst und ermöglicht eine engere Verzahnung mit unseren Social-Media Kanälen. Die Verbesserung der Webseite gerade im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe im Hauptstadtbüro.

    Im Berichtszeitraum hatte die Homepage 400.000 Besuche durch 290.000 Besucher*innen. 76 Prozent der Besucher*innen kamen über Suchmaschinen zu uns, 16 Prozent gaben unsere Homepage direkt ein und 3 Prozent kamen durch Links auf unsere Social-Media-Kanäle, vor allem über Facebook. Am meisten besuchte Seiten nach der Startseite waren mit in erster Linie die Ratgebertexte, insbesondere zum Ausländerrecht, zur Stiefkindadoption und zum neuen Personenstandsrecht.

    Pressemeldungen, Newsletter und Interviews für Presse, Fernsehen und Radio zu den Verbandsthemen und -forderungen gehören zur regelmäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LSVD. Bundesvorstände und Mitarbeitende gaben zahlreiche Interviews, und der monatlich verschickte Pressespiegel zeigt, dass der LSVD regelmäßig in allen großen Medien und Communitymedien zitiert wird.

    Die respekt (Heft 26) ist im vergangenen Jahr im Juli 2019 in einer Auflage von 10.000 Exemplaren publiziert worden. Dort berichteten wir über Gesetzesvorhaben wie die Ergänzung von Artikel 3 GG, die TSG-Reform, die Modernisierung des Abstammungsrechts und das Verbot von Konversionsmaßnahmen. Weitere Artikel gab es zu den Aktivitäten der Landesverbände, den Projekten der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der Plattform LSBTI-Menschenrechte. Die Redaktion besteht aus Markus Ulrich, Günter Dworek und Klaus Jetz. Franka Braun ist für Layout und Design verantwortlich.

    Regelmäßig postet und twittert die Pressestelle aktuelle Meldungen und Content auf den drei Social-Media-Kanälen des LSVD. Insbesondere auf Instagram und twitter konnten wir unsere Reichweite deutlich steigern. Gab es auf facebook (https://www.facebook.com/lsvd.bundesverband/) einen Zugewinn von 7 Prozent, stieg auf twitter (https://twitter.com/lsvd) die Zahl auf 10.800 Follower (+17 Prozent) und auf Instagram (https://www.instagram.com/lsvdbundesverband/) konnten wir unsere Anhänger*innenschaft mit 2.900 Follower*innen verdoppeln! Bislang sind die Reichweiten alle organisch, d.h. wir bezahlen keine Posts und Tweets. 2020 planen wir aber, dort auch Anzeigen zu schalten, vor allem für Mitgliederwerbung und Spendenaufrufe.

    Für die CSD-Saison 2019 haben wir Jojos („Vielfalt verteidigen, Rollback verhindern“) und Taschenspiegel („Für mehr lesbische Sichtbarkeit“) produziert. Bei der Auswahl der Give-aways konnten die Landesvorständ*innen mit abstimmen, beim Layout haben wir auch Entwürfe in den Sozialen Medien vorgestellt, um Feedback zu erhalten. Zudem gab es die beliebten Regenbogenarmbänder, die auch als Willkommensgeschenk an alle neuen Mitglieder gehen.

  • 5. Mitarbeit in nationalen Netzwerken und Vertretungsaufgaben
    • 5.1. Forum Menschenrechte

      5.1. Forum Menschenrechte

      Klaus Jetz vertritt den LSVD in der AG Menschenrechtsbildung, Henny Engels arbeitet für den LSVD in der AG Rechte von Frauen und LSBTI mit. Beide vertreten abwechselnd den LSVD bei den Plena des Forums. Themenschwerpunkte des Forums waren im Berichtszeitraum der Austausch mit der Menschenrechtsbeauftragten über die Menschenrechtsagenda der Bundesregierung, der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, hier in Sonderheit das Lieferkettengesetz, Klima und Menschenrechte sowie als Dauerbrenner das Thema Flucht, Asyl und Migration. In einem Gespräch mit dem Außenminister stand das Thema Krise des Multilateralismus im Mittelpunkt, im Gespräch mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung.

    • 5.2. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

      5.2. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

      Gemäß der Stiftungs-Satzung sitzen zwei Vertreter*innen des LSVD (mit 1 Stimmrecht) im Kuratorium der Stiftung. Für den Zeitraum 2019-2023 sind für den LSVD Gabriela Lünsmann und Axel Hochrein berufen.

      Die finanzielle Situation der Stiftung hat sich durch die regelmäßige, institutionelle Förderung von jährlich rund 500.000 Euro aus dem Bundeshaushalt stabilisiert. Durch die Aufstockung des Stiftungspersonals können nun auch wieder Projekte mit längerer Laufzeit und unterschiedlichen Schwerpunkten geleistet werden. Trotzdem ist eine sinnvolle Arbeit nur durch Einwerbung von Drittmitteln möglich. Im Gegensatz zu anderen Bundesstiftungen muss die Magnus-Hirschfeld-Stiftung hierauf viel Kapazität verwenden. Es bleibt weiter eine mehr als unzufrieden stellende Tatsache, dass die aus dem zu geringen Stiftungskapital und der institutionellen Förderung durch den Bundeshaushalt kommenden Mittel hauptsächlich für die notwendige Ausstattung der Stiftung verbraucht werden und die für Projekte verbleibenden Mittel nur 20 Prozent dieses Betrages sind. Dadurch können viele sinnvolle Projekte gerade auch von kleineren LSBTI-Organisationen nicht gefördert werden. Zudem ist durch die Bereitstellung von Bundesmitteln die Einflussnahme des Kuratoriums stark beschnitten, weil das Haushaltsrecht für die Stiftung durch das die Mittel zur Verfügung stellende Ministerium ausgeübt wird

      Mit Christine Lamprecht (MdB) hat das Kuratorium eine neue Vorsitzende bekommen. Die Vertreter*innen der NGOs wurden zum Jahresende 2019 für die Dauer von vier  Jahren neu bestellt. Ein Treffen des Kuratoriums mit dem Fachbeirat hat das gegenseitige Kennenlernen ermöglicht und den Austausch der beiden Stiftungsorgane positiv beeinflusst. Im Oktober 2019 wurden die Projekte für den Zeitraum 2020 vom Kuratorium verabschiedet. Insgesamt ist die Stiftung nach den finanziellen Turbulenzen nun in einem ruhigeren Fahrwasser und kann im Rahmen ihrer Mittel arbeiten. Mit Jörg Litwinschuh-Barthel hat die Stiftung dabei einen sehr engagierten Vorstand.

      Im Jahre 2019 gab es erneut mehrfach den Versuch der AFD, einen Abgeordneten der Partei in das Kuratorium zu entsenden. Dank der geschlossenen Haltung der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien konnte dies verhindert werden.

    • 5.3. Deutsches Institut für Menschenrechte

      5.3. Deutsches Institut für Menschenrechte

      Henny Engels ist seit 2016 Mitglied im Kuratorium des DIMR und vertritt den LSVD dort sowie in der Mitgliederversammlung des Instituts. Zudem ist sie seit 2018 eine der Kassenprüferinnen. Das Institut widmet sich – seiner Aufgabe als nationale Menschenrechtsinstitution entsprechend – zahlreichen menschenrechtlichen Fragen im In- und Ausland. Durch vielfältige Aktivitäten – Veranstaltungen, Studien, Pressemitteilungen, Stellungnahmen und nicht zuletzt durch die Tätigkeitsberichte und den alljährlich abzugebenden Bericht an den Deutschen Bundestag – hält das Institut die Aufmerksamkeit für menschenrechtliche Herausforderungen wach.

    • 5.4. Antidiskriminierungsstelle des Bundes

      5.4. Antidiskriminierungsstelle des Bundes

      Christine Lüders ist im Mai 2018 nach zwei Amtszeiten und damit acht Jahren an der Spitze der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in den Ruhestand verabschieden worden. Ihre Nachfolge ist offen; zwei Konkurrentenklagen gegen die Besetzung der Leitung verhindern die Nachbesetzung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat bezeichnenderweise bei der Leitungsbestellung der ADS offenkundige Mängel. Die Stelle wird deshalb bis zum Ende der Legislaturperiode des Bundestags kommissarisch von Bernhard Franke geleitet. Nach dieser Entscheidung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) konnte sich der Beirat der ADS erst im Januar 2020 konstituieren. Er wird für die Dauer der Legislaturperiode des Bundestages durch das BMFSFJ berufen. Für den LSVD sind Helmut Metzner und Henny Engels Mitglieder dieses 16-köpfigen Gremiums aus Entsandten von Institutionen und Verbänden mit Antidiskriminierungsauftrag. Der Jahresbericht der ADS für 2019 wird erneut mehr als 3000 Anfragen zu Verstößen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausweisen. Davon ist ein Drittel im Bereich der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgewiesen. Die ADS hat 2019 je eine Studie zum Thema Diskriminierung durch Computeralgorithmen und zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht. Zum zweiten Thema ist die Kampagne #Betriebsklima angelaufen.

      2019 hat die ADS erstmals Antidiskriminierungstage durchgeführt. Dabei kamen rund 400 Vertreter*innen aus deutscher und internationaler Politik und Forschung sowie Akteur*innen aus Unternehmen und Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Medien, Bildung und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Was divers macht“ in 30 Workshops und Diskussionsveranstaltungen zusammen und diskutierten über Zukunftsfragen der Antidiskriminierungsarbeit. So haben Herausforderungen wie die Diskriminierung im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt und der Austausch zwischen Arbeitgeber*innen und Betroffenenverbänden zu den Themen Diversity und Chancengleichheit ein intersektional und interdisziplinär arbeitendes Forum gefunden. Für 2020 hat der LSVD insbesondere die Auseinandersetzung mit Fragen der Mehrfachdiskriminierung sowie die Auswirkungen des Geschlechtseintrages „divers“ und die Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils zur „Dritten Option“ der Aufmerksamkeit der ADS empfohlen.

    • 5.5. Bündnis Solidarität mit den Sinti und Roma Europas

      5.5. Bündnis Solidarität mit den Sinti und Roma Europas

      In diesem Bündnis ist der LSVD durch Helmut Metzner und Henny Engels vertreten. Nach wie vor tritt das von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen getragene Bündnis - darunter etliche Verbände von Sinti und Roma, aber z.B. auch der Zentralrat der Juden oder amnesty international – gegen  den immer noch vorhandenen und in breiten Bevölkerungsschichten akzeptierten Antiziganismus an. Es ist geprägt von der Überzeugung, dass es Aufgabe der gesamten bürgerlichen Gesellschaft, der Medien und der Politik ist, roma- und sintifeindliches Denken und Handeln zu benennen, zu verurteilen, dagegen anzugehen und den Betroffenen ihre Solidarität auszusprechen. Anlässlich des Roma-Days fand am 7. April 2020 eine Parade vom Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas über das Brandenburger Tor und Unter den Linden zum Gorki-Theater statt. Bei der Kundgebung am Brandenburger Tor sprach Henny Engels für den LSVD. In ihrer Rede erinnerte sie an die über Jahrhunderte von Sinti und Roma geleisteten und unverwechselbaren Beiträge zum Wohlstand, aber auch zum kulturellen Leben, das durch sie bunter und vielfältiger geworden sei. Der LSVD arbeite in diesem Bündnis aktiv mit, weil er gemeinsam mit anderen für ein Land einstehe, in dem alle Menschen, gleich welcher Herkunft, Hautfarbe, Religion, geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, ohne Angst und sicher leben können.

    • 5.6. Rundfunkräte

      5.6. Rundfunkräte

      Der LSVD und seine Landesverbände sind aktuell in einigen Rundfunkräten vertreten: ZDF-Fernsehrat, ARTE-Programmbeirat, Rundfunkrat Radio Bremen, Medienrat der Landesmedienanstalt des Saarlandes, Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks, Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Hörfunkrat Deutschlandradio.

      Klaus Jetz vertritt seit 2019 den LSVD im Hörfunkrat und im Programmausschuss des Deutschlandradios (DLR). Der Programmausschuss vertritt auch die Hörer*innenschaft des DLR, begleitet das Programm kritisch und gibt Anregungen für die Hausleitung. Auch Beschwerden der Hörer*innen werden hier behandelt. Klaus Jetz hat sich u.a. bei der Verfahrensbeschreibung zur Behandlung von Programmbeschwerden sowie als Vorprüfer von Beschwerden für den Hörfunkrat eingebracht. Zudem hat er angestoßen, dass in Veröffentlichungen des Hörfunkrates und seiner Ausschüsse eine gendergerechte Sprache eingeführt wurde, die eine Reduktion auf das männliche Geschlecht vermeidet und die Existenz mehrerer Geschlechter berücksichtigt.

      Die letzte Sitzung des Hörfunkrates fand am 5. Dezember 2019 statt. Themen waren u.a. die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für 2020 `sowie die Denkfabrik 2019 und 2020. Im Programmausschuss am Vorabend berichteten u.a. die Landeskorrespondent*innen über die Polarisierung bei den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen. Die März-Sitzung fiel wegen der Corona-Pandemie aus. Klaus Jetz hat angeregt, im Programmausschuss einmal das Thema Berichterstattung des DLR zu Herausforderungen der Corona-Krise für die Zivilgesellschaft im In- und Ausland zu diskutieren.

      Jenny Luca Renner vertritt die Interessen von LSBTI im ZDF-Fernsehrat; zum Zeitpunkt ihrer Berufung war sie Mitglied im Bundesvorstand. Zur bisherigen Amtszeit ist grundsätzlich festzuhalten, dass es neben dem Inhaltsschwerpunkt LSBTI um die Arbeit am kompletten Programm des ZDF und seiner Partnersender geht. Zudem wurden medienpolitische Sachverhalte diskutiert und weiterentwickelt. Zum Thema LSBTI wurde innerhalb der Gremien mit Gesprächen sensibilisiert. Ziele der Arbeit im Fernsehrat sind die Normalisierung im Umgang mit LSBTI durch den Sender sowie die Behebung von Problemen im Angebot: Sichtbarkeit der Akteur*innen; klischeehafte Darstellung von LSBTI, Frauen*, behinderten* Menschen, People of Colour etc.; Sendezeiten; Häufigkeit der Darstellung; Sprache und Bilder bei Darstellungen; Umgang mit Fehlerbewusstsein. Dazu wurde im Plenum wie in den Programmausschüssen „Partnerprogramme“ und „Programmdirektion“ mitgearbeitet. Durch persönliche Besuche bei den Sendern und Beiträge in den Ausschusssitzungen konnte zum Thema LSBTI umfassend sensibilisiert werden; dies zeigt sich in der deutlich erhöhten Repräsentanz von LSBTI in den Programmen.

      Insgesamt sind die Partnerprogramme im Sinne einer Normalisierung im Umgang mit und Sichtbarkeit von LSBTI auf einem guten Weg, besonders im Kinder- und Jugendbereich. Trotzdem ist auch hier aufgrund vorherrschender heteronormativer Sichtweisen noch viel zu tun. 2019 wurde die Darstellung verschiedener sexueller Identitäten erstmals in der Selbstverpflichtungserklärung des Intendanten mit aufgenommen. Neben der direkten Mitwirkung im Fernsehrat wurde dessen Arbeit in zahlreichen Vorträgen und durch Teilnahme an Podien bundesweit transparent gemacht; Anregungen aus diesen Veranstaltungen wurden an den Sender herangetragen. Darüber hinaus entstand eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Partner*innen im Bereich Medienpolitik (z.B. Pro Quote, DJV, Queer Media Society). Die Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellen Übergriffen beim ZDF sind nun auch für Menschen benannt, die Übergriffe oder Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Identität erfahren. Der Erhalt des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks stellt eine Vielfaltssicherung dar, die staatlich garantiert ist. Daher ist der LSVD einem Bündnis zum Erhalt des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks beigetreten, in dem er eng mit dem DGB Bund und Ver.di zusammenarbeitet. Selbstredend sind das ZDF und dessen Partnerprogramme noch nicht an dem Punkt einer zufriedenstellenden Darstellung von LSBTI angekommen. Dies rührt aus Unwissenheit und Unsicherheit, aber auch aus jahrelang eingefahrenen heteronormativ geprägten Strukturen. Hier ist weiterhin eine starke Stimme nötig, um die Darstellung vorhandener gesellschaftlicher Realitäten einzufordern.

  • 6. Organisation
    • 6.1. Mitarbeitende

      6.1. Mitarbeitende

      In Berlin ist weiterhin Markus Ulrich als LSVD-Pressesprecher und Leiter des Hauptstadtbüros tätig. Franka Braun arbeitet in der Pressestelle mit einer halben Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. René Mertens ist mit einer Dreiviertel-Stelle im LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken!“ und seit 2020 im Projekt „Selbstverständlich Vielfalt. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homophobie und Trans*feindlichkeit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie mit einer Viertel-Stelle als Koordinator zur Unterstützung der LSVD-Landesverbände beschäftigt. Auch Sarah Kohrt arbeitet weiterhin im Hauptstadtbüro als Projektleiterin der LSBTI-Plattform Menschenrechte (Hirschfeld-Eddy-Stiftung) mit einer Dreiviertel-Stelle. Danilo Höpfner unterstützt nach wie vor als Honorarvertragsnehmer den LSVD in den Bereichen Fundraising und Marketing. Die LSVD-Rechtsberatung übernimmt weiterhin Rechtanwältin Lisa Lührs als Honorarvertragsnehmerin. Rechtsanwalt Dr. Thomas Hahn aus Berlin ist weiterhin ehrenamtlicher Datenschutzbeauftragter des LSVD, seiner Landesverbände und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

      In der Bundesgeschäftsstelle in Köln gab es Veränderungen. Nach 18 Jahren schied Dr. Elke Jansen, Leiterin des LSVD-Projektes Regenbogenfamilien, Ende September 2019 als Mitarbeiterin des LSVD aus. Die Stelle wurde ausgeschrieben, aber nicht neu besetzt. Der LSVD strebt an, die Stelle eines/einer Grundlagenreferent*in auszuschreiben und zu besetzen.

      Im Projekt „Queer Refugees Deutschland“ gab es einen personellen Wechsel: Patrick Dörr schied Ende Juni 2019 als Mitarbeiter aus. Ihm folgte am 1. Juli 2019 Ina Wolf. Weiterhin arbeitet Lilith Raza mit einer vollen Stelle in dem von der Integrationsbeauftragten geförderten Projekt. Im Rahmen dieses Projektes berät seit 01.09.2019 Lisa Lührs LSBTI-Asylsuchende in Rechtsfragen. Sie folgte auf Maria Seitz, die vorübergehend ins Ausland wechselte.

      Guido Schäfer unterstützt nach wie vor den LSVD und die HES an einem Tag pro Woche ehrenamtlich. Jürgen Rausch arbeitet mit einer vollen Stelle im vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützten LSVD-Projekt „Selbstverständlich Vielfalt. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit“. Mit je einer halben Stelle übernimmt er die Leitung des LSVD-Projektteils und die Koordination des Kompetenznetzwerks. Er arbeitet dabei eng mit René Mertens im Hauptstadtbüro zusammen. Zudem arbeiten in diesem Projekt Lucie Veith (seit 01.01.2020 fünf Wochenstunden), Charlotte Wunn (seit Mitte Februar 2020) und weiterhin Danis Dennis Döbbecke in Teilzeit (je 15 Wochenstunden) im Projektbereich Akzeptanz und Vernetzung intergeschlechtlicher Menschen. Als Bürokraft unterstützt weiterhin Juliane Steinbrecher mit 18 Wochenstunden den LSVD. Ahmed Elpelasy ist weiterhin Webmaster und Systemadministrator des LSVD In der LSVD-Bundesgeschäftsstelle arbeiten weiterhin Sandra Ramolla als Finanzreferentin und Klaus Jetz als Geschäftsführer für den LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

    • 6.2. Mitgliederentwicklung und -werbung

      6.2. Mitgliederentwicklung und -werbung

      Im Jahr nach der Einführung der Ehe für alle hat die Mitgliederzahl des LSVD 2018 mit 4587 ihr bisheriges Allzeithoch erreicht. Die vom Bundesverband eingeleiteten Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und -bindung haben den eingetretenen Mitgliederabfluss (2018: -99) noch nicht ausgeglichen, aber gebremst (2017: -739. Heute liegt die Zahl von 4415 der Mitglieder damit über der des Jahres 2016.

      Der Bundesvorstand ist mit den Landesverbänden mit überproportionalen Verlusten zur spezifischen Ursachenanalyse im selbstkritischen Austausch. Es besteht Einigkeit, dass die Kommunikation im Zeitalter moderner Medien noch moderner, aber auch noch verantwortungsbewusster werden kann. Der gut vorbereitete und inzwischen professionell realisierte Relaunch der LSVD-Homepage leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

      Die Regenbogenparlamente, die der Bundesverband auch 2019 fortgesetzt hat, haben zur Verständigung über die gemeinsamen Werte und anhaltenden Herausforderungen beigetragen.

      Weil Vielfalt alle angeht, haben wir 2019 auch bisher weniger beachtete Verbündete adressiert. Im Herbst haben wir mit einer Anzeigenreihe unter dem Motto „Heteras in den LSVD“ mit der Tageszeitung taz als Medienpartner darauf hingewiesen, dass auch Mitglieder jenseits der engeren LSBTI-Community im LSVD willkommen sind, um mit uns für Respekt und Antidiskriminierung einzutreten. Die Einladung an alle Freundinnen und Freunde der offenen Gesellschaft, erst recht in die auch jüngere Kernzielgruppe der Community, bedarf weiterer Anstrengungen.

    • 6.3. Friend-/Fundraising und Sponsoring

      6.3. Friend-/Fundraising und Sponsoring

      Da sich die Akquise öffentlicher Mittel in der alltäglichen Praxis weiter als bürokratisch und deshalb personalintensiv erweist, haben wir uns 2019 trotz der erzielten Erfolge bei der Einwerbung staatlicher Projektmittel auch für die internationale Menschenrechtsarbeit unter dem Dach der Hirschfeld-Eddy-Stiftung um finanzielle Förderung aus der Privatwirtschaft bemüht.

      Wir stehen mit unserer britischen Partnerorganisation Stonewall im Kontakt, um von ihr zu lernen, wie wir die Aktivitäten der Privatwirtschaft im Bereich der Corporate Social Responsibility hierzulande ethisch verantwortbar stärker für unsere Anliegen nutzbar machen können. Diesem Ziel dient auch der zu diesem Zweck gegründete Club Sieben, der Akteure der Wirtschaft zusammenführt. Er ist seit 2019 im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Ein Ergebnis dieser Vernetzung war die kostensenkende Kooperation mit dem Hotel Moa beim Verbandstag 2019 Zudem konnte der LSVD bei Aktivitäten der CSD-Saison 2019 durch die Kooperation mit UBER, dem international tätigen Vermittler von Dienstleistungen der Personenbeförderung, Präsenz zeigen und für unsere gemeinsamen Anliegen im Bereich der Diversität werben. Der professionelle Beitrag zur Parade in Berlin wäre ohne die in der Summe fünfstellige Sponsoringleistung unseres kommerziellen Partners nicht möglich gewesen.

      Mit der unentgeltlichen Unterstützung der Kommunikationsagentur We Do Berlin haben wir außerdem einen Prozess zur Markenentwicklung aufgesetzt, der uns helfen soll, die positive Vermarktung der LSVD-Leistungen zeitgemäß voranzubringen und so neue Freund*innen und damit Unterstützende zu gewinnen.

      Dazu haben wir auch eine Befragung von Mitgliedern und Partnerorganisationen, aber auch kritischen Kommentatorinnen aus der Community aufgesetzt, die wir bis zum Strategietreffen des Vorstands im Herbst für gezielte Maßnahmen durchführen und auswerten wollen.

      Mit We Do konnte zudem vereinbart werden, dass die Mitarbeitenden des LSVD in weiteren Möglichkeiten der Zielgruppenkommunikation mittels der Sozialen Medien geschult werden.

      So wollen wir den LSVD als Selbstorganisation selbstbewusster Menschenrechtsverteidiger*innen attraktiv profilieren, um bewährte Unterstützende zu binden und neue Mitglieder, die unser wichtigster operativer und materieller Schatz sind, zu gewinnen.

    • 6.4. Verbandstag 2019

      6.4. Verbandstag 2019

      Unter dem Motto „Vielfalt verteidigen, Respekt wählen!“ fand am 30./31. März 2019 in Berlin der 31. LSVD-Verbandstag statt. Im Mittelpunkt standen die Themen Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz, die Europawahlen, 20 Jahre LSVD und die Unterstützung von LSBTI-Menschenrechtsverteidiger*innen in aller Welt. Mit der Podiumsdiskussion „20 Jahre gemeinsame Politik von Lesben und Schwulen im LSVD“ endete der erste Tag des Verbandstages. Zu Beginn des zweiten Tages sprach zunächst Staatsminister Michael Roth zum Thema „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – in Europa und der Welt“. Ein Panel mit ihm und Aktivist*innen schloss sich an. Der Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Dr. Dirk Behrendt begrüßte die versammelten LSVD-Mitglieder. Danach hielt Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt-Universität einen Vortrag zum Thema „Artikel 3 Grundgesetz – Verfassungsrechtlicher Schutz von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität“.

      In den Vorstand gewählt wurden Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner und Alfonso Pantisano. Ein weiteres Jahr im Amt blieben Christian Rudolph, Timon Delawari, Günter Dworek, Henny Engels und Stefanie Pawlak.

    • 6.5. BLT 2019 / BLK

      6.5. BLT 2019 / BLK

      René Mertens unterstützt die Landes- und Ortsverbände im Rahmen der Bund-Länder-Koordination und fungiert als Schnittstelle zwischen den landesverbandlichen Strukturen, dem Bundesverband und dem neuen Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit. In der Pressestelle übernimmt die Bund-Länder-Koordination bei Abwesenheit des Pressesprechers auch dessen Vertretung.

      Das Berichtsjahr 2019/2020 war geprägt von den Landtags- und Bürgerschaftswahlen in fünf Bundesländern. Die BLK-Stelle hat besonders die Verbände in Niedersachsen-Bremen, Sachsen, Thüringen und auch in Hamburg bei der Erstellung und Auswertung der Wahlprüfsteine unterstützt. Der Regenbogencheck des LSVD zu Landtags- und Bürgerschaftswahlen hat sich erfreulicherweise als Lackmustest für die Parteien zum Thema Queerpolitik etabliert und ist mittlerweile fester Bestandteil der Berichterstattung. Die Wahl in Thüringen und die damit verbundene schwierige Regierungsbildung wirkte bis ins Frühjahr 2020 nach und beschäftige vor allem den thüringischen Landesverband.

      Die Unterstützung der Landesverbände im Vorfeld von Wahlen und die Begleitung der jeweiligen Koalitionsverhandlungen ist eine der Kernaufgaben der Bund-Länder-Koordination. Neben den Fragen zur Ausgestaltung der landespolitischen Forderungen unterstützt der Bundesverband die Strukturen in den Ländern auch bei der Erstellung von Pressemeldungen, bei der Planung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, Fachveranstaltungen oder auch bei Stellungnahmen. So konnte beispielweise gemeinsam mit dem LSVD Bayern eine Stellungnahme zum Themenfeld „Akzeptanz von LSBTI-Personen in Bayern“ für den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag erarbeitet werden. In Sachsen wurde die Koordination des Netzwerks „Mission Aufklärung” bei der Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ unterstützend begleitet. Im Saarland lieferte die BLK-Stelle weitere Impulse für die Erarbeitung eines zukünftigen Landesaktionsplans gegen Homophobie und Transfeindlichkeit.

      Darüber hinaus ist die BLK-Stelle für alle inhaltlichen Fragen der Landes- und Ortsverbände ansprechbar, stärkt die ehrenamtlichen Strukturen, unterstützt bei der Personalauswahl, vermittelt bei Konflikten. Die Unterstützung bei der Fördermittelakquise ist ebenfalls für die Landesverbände wichtig und wird regelmäßig in Anspruch genommen. So konnte der LSVD Sachsen erfolgreich bei der Förderung der Projekte „Information Center for LGBTI Refugees Chemnitz“ und „Queer in der Arbeitsfeld“ von der BLK-Stelle begleitet werden. Erfreulicherweise können dadurch drei Stellen im Chemnitzer Büro des Verbandes finanziert werden.

      Internationale Städtepartnerschaften

      Die einzelnen Bundesländer sind auch im Bereich ihrer jeweiligen internationalen Städte- oder Regionspartnerschaften aktiv. Nicht selten gibt es hier Kooperationen mit Ländern oder Regionen, die die Menschenrechte von LSBTI massiv verletzten, LSBTI verfolgen oder kriminalisieren. Auch in diesen Bereichen werden die Landesverbände des LSVD aktiv und bitten Stadtverwaltungen bzw. Landesregierungen, die schwierige Menschenrechtssituation von LSBTI im Rahmen ihrer binationalen Gespräche zu thematisieren oder sich auch mit LSBTI-Vereinen in den Partnerregionen zu treffen. Auch hier konnte die BLK-Stelle die Verbände in Hamburg und im Saarland entsprechend unterstützen und Kontakte herstellen.

      Aktionspläne gegen Homo- und Transphobie

      Nachdem die Bund-Länder-Koordination bereits 2018 die Erstellung eines ersten zivilgesellschaftlichen Entwurfes für einen zukünftigen Landesaktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Saarland begleitet hatte, konnten hier 2019 noch wichtige Ergänzungen in den  Bereichen Hochschule, Erwachsenenbildung, Geschlechtsidentität und Arbeitswelt mit dem Landesverband Saar erarbeitet werden. Die Bundesländer Bayern und das Saarland sind bisher die einzigen Länder ohne einen entsprechenden Landesaktionsplan. Die Landesregierung in Saarbrücken hat jedoch im Koalitionsvertrag die Erstellung eines solchen Aktionsplans zugesagt.

      Weitere Unterstützung

      Neben der Stärkung der Verbandsarbeit, der Projektplanung und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützte die Bund-Länder-Koordination die landesverbandlichen Strukturen auch personell auf CSDs, durch Fundraising, durch Beiträge für Verbandszeitschriften wie die Queerzeit und bei der Planung und Durchführung der Rainbowflashs in Sachsen und Niedersachsen. In Berlin unterstützte die BLK-Stelle den Landesverband Berlin-Brandenburg bei den „Respect Gaymes“ und vertrat in Dresden den LSVD bei den Aktionen zum IDAHOT. Ferner konnten die Landesverbände bei Gesprächen mit Ministerien begleitet und unterstützt werden. Gemeinsam mit dem LSVD Thüringen übernimmt die BLK-Stelle die Vertretung des LSVD im Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena.

      Bund-Länder-Treffen 2019 in Magdeburg

      Im Rahmen des Bund-Länder-Treffens 2019 in Magdeburg unterstützte der Bundesverband den LSVD Sachsen-Anhalt bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Treffens und bei der Einweihungsfeier der neuen Geschäftsstelle in der Magdeburger Otto-von-Guericke-Straße 41. Neben dem Austausch der Landesverbände untereinander standen vor allem die Themen „Lesbische Bedarfe - Solidarität leben“ und der „LSVD-Space“ als partizipatives Open-Space Format im Mittelpunkt des Treffens. Gemeinsam entwickelten Landesverbände und der Bundesverband Ideen, um beispielsweise die interne Verbandskommunikation zu verbessern, die Mitgliederaktivierung und -gewinnung fortzuentwickeln oder gemeinsame Kampagnen zu erarbeiten. Die Teilnehmenden des LSVD-Space trafen erste Verabredungen, um auch nach dem Treffen in Magdeburg die entwickelten Ideen weiter voranzutreiben.

  • 7. Ausblick

    Wir müssen feststellen, dass rechtlich und gesellschaftlich keineswegs alles erreicht ist. Wir wissen: Es ist noch sehr viel zu tun. Der fehlende politische Wille zur lange fälligen Novellierung des Abstammungsrechts und des TSG auf nationaler Ebene und die massiven Ressentiments und strukturellen Menschenrechtsverletzungen mitten in Europa zeigen uns, dass unser aller Kraft auch künftig gebraucht wird. Wir laden alle Demokrat*innen ein, hieran mitzuwirken.

    Um den vielen Aufgaben in den vielen Feldern auch künftig gerecht zu werden, werden wir laufende Projekte fortführen, politische Allianzen ausbauen und, nicht zuletzt, die Geschäftsstelle weiterentwickeln. So ist etwa die Einrichtung einer Grundsatzreferent*innenstelle geplant. Ein besonderes politisches Augenmerk legen wir auf die EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 innehat. Wir werden sie nutzen, um unseren Anliegen europaweit Aufmerksamkeit zu verschaffen.