Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Tag der Menschenrechte: Auch die Würde von LSBTI sollte unantastbar sein

Menschenrechte müssen für alle gelten

Pressemitteilung vom 09.12.2015

Anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2015 erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben und Schwulenverbandes (LSVD):

Es gibt keine LSBTI-Menschenrechte. Es gibt nur Menschenrechte, die für alle gelten und damit auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI). Sie haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Schutz der Privatsphäre, sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung oder das Recht auf Familiengründung. Doch die Realität ist weltweit eine andere: Ermordet, verhaftet, verfolgt, pathologisiert, gedemütigt, diskriminiert und ausgegrenzt. LSBTI gelten als Menschen zweiter Klasse, ihre Menschenrechte werden nicht anerkannt.

Deutschland muss sich mit seiner Politik sowohl nach innen als auch nach außen an den Menschenrechten orientieren. Die deutsche Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik muss gegenüber ihren Dialogpartnern in aller Welt deutlich betonen: Die Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ist eine schwere Verletzung der universellen Menschenrechte. Die Achtung der Menschenrechte auch von LSBTI muss ein Kriterium für die Mittelvergabe in der Entwicklungszusammenarbeit werden. Auch das Instrument der Rechtsstaatsdialoge mit anderen Ländern muss für die Verbesserung der Situation von LSBTI genutzt werden. Die Deutschen Botschaften, die Goethe-Institute, die Deutsche Welle, die parteinahen Stiftungen und Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sollten eine aktive Rolle einnehmen, die Situation von LSBTI zu verbessern: durch Informations- und Vernetzungsarbeit und dadurch, dass sie über internationale Aufmerksamkeit zum Schutz von oftmals gefährdeten Menschenrechtsverteidiger_innen beitragen.

Doch Deutschland steht auch selbst in der Verantwortung, etwa mit einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik. Vor Verfolgung, vor Gefahr für Freiheit, Leib und Leben fliehen nicht nur LSBTI nach Deutschland. Der LSVD setzt sich für faire Asylverfahren ein, die kultursensibel geführt werden. Er macht sich stark für die menschenwürdige Aufnahme, Unterbringung und Unterstützung von Flüchtlingen. Unsere Gesellschaft und die Behörden müssen alle Anstrengungen übernehmen, damit Menschen, die sich hierher geflüchtet haben, in Deutschland keinerlei rassistischen, homophoben oder transphoben Anfeindungen ausgesetzt sind. Wir setzen uns für eine Unterstützung von Flüchtlingen und Asylsuchenden ein, die adäquate Hilfsangebote und Beratungsstrukturen vor Ort anbietet. Es ist Aufgabe der Behörden, die Sicherheit und Akzeptanz von LSBTI sicherzustellen.

LSBTI muss endlich auch in Deutschland gleiche Rechte, Anerkennung und Teilhabe gewährt werden Seitdem die Unionsparteien die Taktgeber in der Bundesregierung sind, erleben wir eine Zeit der politischen Blockade. Zudem erleben wir den Versuch eines gesellschaftlichen Rollbacks. Pegida, „besorgte Eltern“, die AFD, religiöse Fanatiker_innen und Teile der Medien machen offen Front gegen ein selbstbestimmtes und sichtbares Leben von LSBTI. Minderheiten werden von ihnen  abgewertet. Gesellschaftliche Vielfalt ist eine gelebte Realität. Sie muss aber auch akzeptierte und sichtbare Realität in unserem Land werden. Allen Menschen und damit auch LSBTI sollten ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in einer vielfältigen, freien, offenen und demokratischen Gesellschaft führen können.

Statt mit Ideologie und Bauchgefühlen die wieder ansteigende Homo- und Transphobie zu legitimieren, muss die Bundesregierung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und den versprochenen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie auf den Weg bringen. Die schulische Beschäftigung mit LSBTI ist ebenfalls ein fundamentaler Bestandteil von Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Sowohl in Unterrichtsinhalten, Lernmitteln als auch im Schulalltag muss deutlich werden: LSBTI sind Teil der gesellschaftlichen Vielfalt, sie sind gleichwertig und gleichberechtigt. Daher müssen in allen Bundesländern Bildungspläne für eine Pädagogik der Vielfalt verankert werden, die LSBTI ausdrücklich benennen.


Hintergrund

Yogyakarta Prinzipien – Prinzipien der Anwendung  der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität

Zur internationalen Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen (2015)

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

LSVD-Bundesverband 
Hauptstadtbüro
Almstadtstraße 7
10119 Berlin 

Tel.: (030) 78 95 47 78
Fax: (030) 78 95 47 79
E-Mail: presse@lsvd.de

zuständiges Vorstandsmitglied

Uta Schwenke