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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Kirchliches Arbeitsrecht: Durchbruch für Lesben und Schwule?

Lebenspartnerschaft nicht mehr per se ein Kündigungsgrund

Pressemitteilung vom 05.05.2015

Nach der von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Novelle der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ ist das Eingehen einer Lebenspartnerschaft nach wie vor ein Loyalitätsverstoß, er soll aber nur noch dann automatisch zur Kündigung führen, wenn es sich um pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt sowie um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden. Bei den anderen Beschäftigten soll die Eingehung einer Lebenspartnerschaft zur Kündigung führen, wenn sie nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt es, dass die Eingehung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr in allen Fällen automatisch zur Kündigung führen soll. Es ist ein erfreuliches Zeichen, dass die in letzter Zeit erfolgten geführten Dialoge offenbar zu einem gewissen Einsehen geführt haben. Dazu hat offenbar auch beigetragen, dass die bisherige Kündigungspraxis der katholischen Kirche immer wieder zu heftiger Kritik in der Öffentlichkeit geführt und Bestrebungen ausgelöst hat, die staatliche Förderung auf kirchlichen Einrichtungen zu beschränken, die menschlicher mit ihren Beschäftigten umgehen.

Bislang war das Eingehen einer Lebenspartnerschaft ein „schwerwiegender Loyalitätsverstoß“. Lesben und Schwule mussten ihre Partnerinnen und Partner verschweigen und sich verstecken, wollten sie nicht ihre Kündigung riskieren. Man muss abwarten, wie die katholische Kirche in Zukunft reagiert, wenn ihre lesbischen oder schwulen Beschäftigten nicht mehr wie bisher heimlich, sondern offen heiraten. Werden Sie ihre Frau und ihren Mann zum Pfarrfest mitbringen können?

Wir meinen: Alle Beschäftigten, auch die der katholischen Kirche, sollten in ihrem Privatleben unbehelligt, angstfrei und gleichberechtigt ihre Identität leben können. Die katholische Kirche darf sich als Arbeitgeber nicht außerhalb des Diskriminierungsverbots in der Verfassung und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stellen. Kurzum: Sie muss Lesben und Schwule sowie die Lebenspartnerschaft endlich anerkennen.

Hintergrund

Die römisch-katholische Kirche ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Tausende Lesben und Schwule sind bei ihr als Erzieher, Krankenpflegerin, Arzt, Lehrerin, Studienrat oder Professorin angestellt. Monat für Monat wenden sich Betroffene daher an den LSVD, entweder weil sie heiraten wollen und befürchten, dass ihr Arbeitgeber davon erfährt, oder weil ihnen eine Kündigung angedroht worden ist. Zudem begleiten wir als Beistand seit vielen Jahren solche Kündigungsfälle:

LSVD-Ratgebertext für verpartnerte Beschäftigte

Saarbrücker Appell

Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz

LSVD-Bundesverband

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