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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Gedenkfeier für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus

Lesben- und Schwulenverband fordert Rehabilitierung der nach 1945 verfolgten Homosexuellen

Pressemitteilung vom 26.01.2015

Am 27. Januar 2015 wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 70. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden aus diesem Grund zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten ein. Die Veranstaltung beginnt am 27. Januar um 13.00 Uhr. Die Gedenkreden werden von Caren Marks, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, LSVD-Bundesvorstandsmitglied Günter Dworek und dem Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Uwe Neumärker, gehalten. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Blumen und Kränze niederzulegen.

Über 200 Gäste haben ihr Teilnahme an der Gedenkfeier angekündigt, darunter Hinterbliebene von Opfern des Nationalsozialismus und zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Berliner Abgeordnetenhauses und des Brandenburger Landtages. Der Berliner Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten, Tim Renner, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sowie Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Parteien und Gewerkschaften aus Berlin und Brandenburg werden zugegen sein.

Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde damit begonnen, die erste deutsche Homosexuellenbewegung vollständig zu zerschlagen: schwule und lesbische Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften wurden verboten Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Strafrechtsparagrafen 175 und 175a verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Die Mehrheit überlebte diese Qualen nicht. 

Die Verfolgung von Homosexuellen wurde auch nach 1945 in Deutschland bruchlos fortgesetzt. In der Bundesrepublik wurde bis 1969 die nationalsozialistische Fassung der Paragrafen 175, 175a weiter angewandt und zerstörte das Leben unzähliger Menschen. Allein über 50.000 Männer wurden wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt. Sie kamen ins Gefängnis, sie verloren ihren Beruf – ihre gesamte bürgerliche Existenz wurde zerstört. Der Lesben- und Schwulenverband fordert die Bundesregierung auf, die Opfer der menschenrechtswidrigen Strafverfolgung endlich zu rehabilitieren und zu entschädigen. Diese Urteile aufzuheben und wenigstens die Würde dieser Menschen wiederzuherstellen – das ist die Bundesrepublik ihnen schuldig.

Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Dienstag, 27. Januar 2015, 13.00 Uhr
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe Hannah auf Höhe Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten

LSVD-Bundesverband

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Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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