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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

„Ich bin es leid, darauf warten zu müssen, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Bundesregierung aufzeigt, was sie in Sachen Gleichstellung zu tun hat.”

Dokumentation des Grußwortes von Dirk Behrendt, Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, für den 29. LSVD-Verbandstag “Mehr Rechtsstaat statt Rechtsruck”

Sehr geehrte Vorständinnen und Vorstände des Bundesverbandes des LSVD,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände,
sehr geehrte Anwesende,

ich begrüße Sie herzlich in der Regenbogenstadt Berlin zu Ihrem 29. Verbandstag des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland und bedanke mich für die Einladung!

Berlin trägt jetzt nicht nur deutlicher die Regenbogenfarben sondern auch politisch andere Farben als bei Ihrem letzten Treffen in Berlin vor zwei Jahren! Und das ist gut so.

Wir, die Koalition, haben uns viel vorgenommen für die nächsten Jahre, nicht nur auf Landes- sondern auch verstärkt auf Bundesebene. Als Bundesverband, der sich seit 1990 unermüdlich für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen einsetzt, hoffe ich deswegen persönlich auf Ihre Unterstützung bei unseren Vorhaben.

Ganz aktuell freue ich mich, dass es endlich so weit ist, dass die Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verfolgten, die in der frühen Bundesrepublik und auch in der DDR wegen einvernehmlicher gelebter Sexualität angeklagt und verurteilt wurden, in greifbare Nähe gerückt ist. Der Gesetzentwurf für die Rehabilitierung und Entschädigung wurde vor zwei Wochen vom Bundeskabinett beschlossen.

Nun ist es wichtig, dass er noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wird und in Kraft tritt. Es ist wirklich höchste Zeit, damit die wenigen Überlebenden die Rehabilitierung noch erleben.

Der LSVD hatte sich das Thema „Rehabilitierung“ seit vielen Jahren auf seine Fahnen geschrieben. Seit 2011 haben Sie das Land Berlin darin unterstützt, dieses dringende Anliegen öffentlich zu machen und ihm über den Bundesrat Nachdruck zu verleihen. Dafür danke ich Ihnen!

Als Berliner Koalition haben wir uns vorgenommen, darauf zu achten, dass die Bundesregierung Ihre Hausaufgaben macht und Menschenrechts- und Antidiskriminierungspolitik nicht vernachlässigt. Geplant sind deshalb mehrere Bundesratsinitiativen.

Ganz weit oben stehen die Initiativen zur „Öffnung der Ehe“, die wir voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode einbringen werden sowie die Initiative zur „Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes“ um die sexuelle Identität. Zwei zentralen Maßnahmen für eine echte Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland.

Die Zeit ist vorbei, wo Berlin sich im Bundesrat zu Gleichstellungsfragen enthält. Ich bin es leid

  • darauf warten zu müssen, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Bundesregierung aufzeigt, was sie in Sachen Gleichstellung zu tun hat,
  • zu sehen, dass Deutschland bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen im europäischen Vergleich immer weiter nach unten rutscht und
  • dass ein „Bauchgefühl“ vor Grundrechte gestellt wird.

Dabei könnte es ganz einfach sein. Zumindest bei der Öffnung der Ehe reicht eine einfache gesetzliche Änderung völlig aus.

Doch der Fortschritt ist eine Schnecke: Am 7. September werden wir uns am Magnus-Hirschfeld-Ufer treffen, um das Denkmal für die weltweit erste homosexuelle Emanzipationsbewegung einzuweihen. Auf der gegenüberliegenden Spreeseite hatte Magnus Hirschfeld vor 120 Jahren das wissenschaftlich-humanitäre Komitee gegründet, das sich für die Bürgerrechte homosexueller Menschen einsetzte.

Uns ist es heute ein dringendes Anliegen, die Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität durch ein Bundesgesetz rechtlich abzusichern. Insbesondere trans- und intergeschlechtliche Menschen brauchen dringend Schutz vor Gewalt, Diskriminierung, Ausgrenzung und Reglementierung durch staatliche Instanzen und medizinische Pathologisierung.

Auch dieses Ziel, zügig das überholte Transsexuellengesetz durch ein modernes „Geschlechtsidentitätsgesetz“ zu ersetzen, das alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzt und die Fremdbestimmung durch sogenannte „Sachverständigengutachten“ abschafft, werden wir im Bundesrat einbringen.

In der Landespolitik möchte ich, dass Berlin wieder Vorbild für queere Politik wird. Der Berliner Aktionsplan für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (ISV) wird erneut an Fahrt gewinnen. Die Mittel hierfür werden wir bis zum Ende unserer Legislatur verdoppeln.

Sie sehen: Für Berlin und auch mit Blick auf die Bundespolitik ziehe ich, was die völlige Gleichstellung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Lebensweisen und ein freies selbstbestimmtes Leben für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen betrifft, mit Ihnen an einem Strang!

Es wird keine halbherzigen Positionen geben, keine Enthaltungen im Bundesrat, sondern ein klares Ja für Gleichstellung und für Antidiskriminierung.

Von Lesben und Schwulen geht keine Gefahr für unsere Demokratie aus – im Gegenteil: Grund- und Menschenrechte einzufordern, gehört zum demokratischen Handeln.

Anders verhält es sich jedoch bei den nationalistischen und rechtspopulistischen Bewegungen, die versuchen, Minderheiten gegeneinander auszuspielen oder aktiv gegen sie zu hetzen, demokratische Grundprinzipien zu verwässern, ein Klima der Furcht zu sähen und Vielfalt als Bedrohung zu verkaufen.

Menschenrechte sind nicht teilbar, es gilt sie zu schützen. Dabei sind wir alle gefordert. Auch Politiker*innen müssen sich an dieser Stelle nicht nur klar positionieren, sondern ebenfalls Zeichen setzen gegenüber jenen, die mit falschen Behauptungen, Vorurteilen sowie menschenverachtenden Haltungen auf die Straße gehen und sich gegen eine pluralistische und offene Gesellschaft positionieren.

Jetzt erst recht müssen wir uns geschlossen einer neuen Welle menschenverachtender Stereotype und Vorurteile entgegenstellen. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese althergebrachten Vorurteile dazu genutzt werden, homophobe und transphobe Taten zu legitimieren.

Homo- und Transphobie, Sexismus und Rassismus dürfen nicht noch weiter salonfähig gemacht werden!

Dort:

  • wo ein „Gegeneinander“ intendiert wird, müssen wir dem ein „Miteinander“ entgegenhalten;
  • wo gegen gesellschaftliche Minderheiten gehetzt wird, müssen wir Aufklärung und ein Mehr an Empowerment entgegensetzen;
  • und wo demokratische Grundprinzipien angegriffen werden, müssen wir auch mit rechtliche Maßnahmen und einem weitergehenden Diskriminierungsschutz reagieren.

Das Thema Ihres diesjährigen Verbandstages lautet „Mehr Rechtsstaat statt Rechtsruck“!

Zum Rechtsstaat gehört meines Erachtens, und ich denke, dass ich bei Ihnen auch hier auf offene Ohren treffe, wirkungsvolle antidiskriminierungsrechtliche Regelungen. Nicht ohne Grund haben wir, ebenfalls als erstes Bundesland, das Politikfeld „Antidiskriminierung“ aufgewertet und in der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zu einem eigenen Ressorthandlungsfeld gemacht.

In der Planung befindet sich deshalb neben einem Landesantidiskriminierungsgesetz auch eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Sehr geehrte Anwesende, ich möchte dem LSVD Bundesverband und seinen Landesverbänden danken und Ihnen meine Anerkennung aussprechen für Ihr Engagement, die Ausdauer und Zielstrebigkeit, mit der Sie Menschenrechts- und Antidiskriminierungspolitik betreiben.

Ich werde auch in Zukunft gern mit Ihnen im Austausch stehen und gemeinsam mit weiteren LSBTI-Organisationen für gleiche Rechte und Selbstbestimmung mich einsetzen!

Ich wünsche Ihnen heute und morgen einen erfolgreichen Verbandstag und eine schöne Zeit in der Regenbogenhauptstadt!

(Es gilt das gesprochene Wort)