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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Kampagne für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg

LSVD und 60 weitere Organisationen fordern ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Gemeinsam mit dem LSVD Baden-Württemberg haben sich über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg angeschlossen

LSVD und 60 weitere Organsiationen fordern ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Breites Bündnis fordert Schließung der bestehenden Schutzlücke und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten – LSVD Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnenden

"Weil Diskriminierung nicht nur eine Angelegenheit von Minderheiten ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche" - Kerstin Fritzsche, LSVD Baden-Württemberg

Kampagne für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg

Jetzt unterschreiben! Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen

Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwartet mit dem gemeinsamen Aufruf “Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ von der zukünftigen Regierungskoalition, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verankern.

Diese Forderung wurde von den Initiator*innen, der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg, sowie von Vertreter*innen der Erstunterzeichnenden am Montag (22.03.) im Rahmen einer Landespressekonferenz im Landtag von Baden-Württemberg der Öffentlichkeit vorgestellt. Schutzlücken bestehen – so der Aufruf – besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Eine der Initiator*innen, Lara Track vom Antidiskriminierungsbüro Heidelberg, berichtete aus der Beratungspraxis: „Folgendes ist für betroffene Personen absolut unverständlich: eine Situation, die am Arbeitsplatz, im Fitnessstudio oder beim Frisör eindeutig eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt, wird in der Schule, der Ausländerbehörde oder bei der Polizei anders bewertet. Hier fehlt der explizite Schutz vor Diskriminierung.“

In Berlin gibt es bereits seit 8 Monaten ein Landesantidiskriminierungsgesetz, und es funktioniert sehr gut. Auch in unserem Wahlprüfsteinen hatten wir uns ja bereits für ein LADG ausgesprochen. Der Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlichen Handelns und die Förderung einer Kultur von Vielfalt und Respekt in Baden-Württemberg sollte oberstes Ziel der Landesregierung sein. Eine entsprechende Landesantidiskriminierungsgesetzgebung kann dafür den richtigen Rahmen bieten und es Menschen ermöglichen, sich gegen Diskriminierungen durch öffentliche Stellen zur Wehr zu setzen. Ein zukünftiges baden-württembergisches Antidiskriminierungsgesetz könnte die bestehenden Schutzlücken des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schließen und gleichzeitig die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Landes stützen.

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