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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

„Wir sehen Ihre wichtige Arbeit, wir sehen Ihren Einsatz und wir stehen an Ihrer Seite. Für eine vielfältige Gesellschaft.”

Dokumentation des Grußworts der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks beim 28. LSVD-Verbandstag

Sehr geehrter Vorstand des LSVD,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Elfi,
Sehr geehrte Gäste,
Sehr geehrte Mitglieder des LSVD,

Vielen Dank für die Einladung zu Ihrem Verbandstag!  Ich bin heute gerne zu Ihnen gekommen.

Das BMFSFJ ist das Bundesministerium für Gleichstellungsfragen – das beziehen wir natürlich auch auf die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Inter-Personen. Und auch in der Familienpolitik, der Politik für ältere Menschen oder der Jugendpolitik werden LSBTI als selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft mit ihren spezifischen Belangen in unsere Arbeit einbezogen. Wir wollen mit unserer Politik ein modernes und tolerantes Land schaffen. Dazu gehört, dass alle Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft einen Platz finden.

Der LSVD ist ein wichtiger Partner für uns. Seit 2001 arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Wir schätzen die konstruktive Zusammenarbeit mit Ihrem Verband sehr.
Wir haben seither einige mehrjährige Modellprojekte und kleinere Projektförderungen aus dem Themenfeld LSBTI erfolgreich zusammen gestemmt. Sie wissen, dass wir immer wieder nach Wegen gesucht – und sie auch gefunden haben – Ihre Ideen und Arbeit zu unterstützen. Wir sehen Ihre wichtige Arbeit, wir sehen Ihren Einsatz und wir stehen an Ihrer Seite. Für eine vielfältige Gesellschaft.

Das Themenfeld LSBTI ist seit zwei Jahren im BMFSFJ auch strukturell verankert. Mit dem Referat  „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechteridentität“ gibt es endlich einen Ansprechpartner für LSBTI innerhalb der Bundesregierung. Wir sind Ansprechpartner für LSBTI, deren Verbände und Organisationen, und wir sprechen bei unseren Kolleginnen und Kollegen in den andern Ressorts Ihre Anliegen aktiv an.

Das passiert nicht immer öffentlich, aber es passiert. Wir erleben dabei viel Zustimmung für ein querschnittliches LSBTI-Referat. Wir erleben aber auch Verwunderung, wenn wir darauf hinweisen und hinwirken, dass die Situation von LSBTI bei dieser oder jener Fachfrage mitgedacht und berücksichtigt werden muss. Hier findet ein Sensibilisierungs- und Lernprozess statt, den wir für ganz wichtig halten.

Unsere Haltung ist klar:

  • Wir sind für gleiche Rechte, Respekt und Akzeptanz und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft von LSBTI.
  • Wir sind für die Öffnung der Ehe, die unsere Ansicht nach übrigens auch ohne eine Änderung von Artikel 6 Grundgesetz möglich ist.
  • Und wir sind dafür, dass Menschen, egal welcher sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, ihre persönlichen Lebensentwürfe selbstbestimmt entwickeln und verwirklichen können.

Der Wunsch, weiter zu kommen bei diesen Themen, eint uns.  In einer Demokratie braucht man dafür Partner, Mehrheiten und Durchhaltevermögen. Auf uns als Partner und auf unsere Standfestigkeit und Stimme können Sie zählen. Unser Engagement für Rechte, Akzeptanz und Teilhabe von LSBTI ist noch nicht am Ziel, aber wir sind vorangekommen.

Wir haben vor eineinhalb Jahren eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen eingerichtet. Dort beraten wir uns mit drei weiteren Bundesministerien über die Themen

  • der medizinischen Behandlung,
  • des Ausbaus und der Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsstrukturen,
  • über erforderliche Gesetzesänderungen und
  • die faktische und rechtliche Situation trans- und intersexueller Menschen.

Seit Juli 2015 läuft das bundesweite dreijährige Modellprojekt des LSVD „Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien“, das wir mit über 300.000 Euro fördern. Eltern in Regenbogenfamilien und gleichgeschlechtliche Paare, die einen Kinderwunsch haben, brauchen manchmal genauso Unterstützung wie Eltern in allen anderen Familienformen. Doch viele scheuen den Weg zur Beratungsstelle, weil sie Unwissen und Vorurteile befürchten. Bei den Fachkräften in Beratungsstellen Wissen auf- und Vorurteile abzubauen, ist deshalb Ziel des Modellprojekts. Eltern aus Regenbogenfamilien und gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch sollen wohnortnah Rat bekommen, wenn sie ihn brauchen.

Wir fördern den Aufbau von Interessenvertretungen für schwule und lesbische ältere Menschen und die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für LSBTI-Jugendliche. In der Flüchtlingspolitik setzen wir uns dafür ein, dass die Bedürfnisse von LSBTI-Flüchtlingen berücksichtigt werden. Sie müssen so untergebracht werden, dass sie vor Anfeindungen und Übergriffen sicher sind. Dass sie Ansprechpersonen kennen und finden, die sich mit ihren Potenzialen und Herausforderungen auskennen.  Deshalb setzen wir uns beim BMI für einen Gesetzesentwurf ein, der die Länder und die Träger von Flüchtlingsunterkünften verpflichtet, geeignete Schutzkonzepte und Maßnahmen für Frauen, Kinder und weitere schutzbedürftige Gruppen – ausdrücklich LSBTI – zu entwickeln und umzusetzen. Schon sehr früh hat sich das BMFSFJ dafür stark gemacht, dass die EU-Aufnahmerichtlinie endlich in deutsches Recht umgesetzt wird und LSBTI zu den besonders schutzbedürftigen Personengruppen zählen. An dieser Überzeugung halten wir fest und werden weiterhin darauf dringen, dass die erforderlichen Regelungen Realität werden. Das BMFSFJ und die KfW haben ein Sonderförderprogramm vereinbart, in dem 200 Millionen Euro zinslose Kredite bereitgestellt werden. Es dient der sicheren Unterbringung von Frauen und Kindern sowie weiteren besonders schutzbedürftigen Personengruppen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch LSBTI als schutzbedürftige Personengruppe eingestuft wurde, damit auch für sie Unterkunftsbereiche oder eigene Einrichtungen aus dem KfW-Programm gefördert werden können. Im März hat das BMFSFJ zu einem Austausch zwischen Ländern, Kommunen und NGOs zum Thema LSBTI-Flüchtlinge nach Berlin geladen. Am kommenden Montag und Dienstag findet in Potsdam das jährliche Treffen der Bund- und Länderreferentinnen für LSBTI statt. Auch dort wird das Thema LSBTI-Flüchtlinge intensiv behandelt. Ich finde es gut, dass auch Sie beim diesjährigen Verbandstag das Thema Flüchtlinge auf die Agenda gesetzt haben. Damit tragen Sie dazu bei, auf LSBTI-Flüchtlinge als besonders schutzbedürftige Gruppe aufmerksam zu machen.

Bei Ihnen vom LSVD möchte ich mich herzlich für die gute Zusammenarbeit  bei unseren gemeinsamen Projekten bedanken, für Ihre Impulse, Ihren Rat und für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung vieler der genannten Vorhaben.

Ich möchte nun zu zwei Punkten kommen, die Ihnen aus gutem Grund besonders auf der Seele brennen:

  • zur Entschädigung und Rehabilitierung der Betroffenen des Paragraf 175 StGB und dem entsprechendem Paragrafen im Strafgesetzbuch der DDR
  • und zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus.

Wir werden auch nachher noch Gelegenheit haben, diese Themen zu vertiefen.

Jetzt schon einmal so viel: Wir im BMFSFJ haben in Bezug auf den Paragraf 175 StGB schon früh deutlich gemacht, dass wir eine Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen für verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch geboten halten. Bis heute sind die nach 1945 Verurteilten noch nicht rehabilitiert und so mitunter vorbestraft. Über zwanzig Jahre nach der Streichung von Paragraf 175 StGB müssen die Opfer der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität endlich rehabilitiert werden. Wir sind hierzu mit dem zuständigen Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in engem Kontakt. Eine Prüfung der Frage der Rehabilitierung und Entschädigung wurde uns von dort zugesagt. Wir sind zuversichtlich, dass diese bald abgeschlossen sein wird. Der Prozess dauert schon lange an – zu lange. Man könnte sich mit der Suche nach den Ursachen aufhalten, aber wichtiger ist doch, dass die Betroffenen am Ende Gerechtigkeit erfahren. Das heißt aus unserer Sicht: dass sie rehabilitiert werden.

Der zweite Punkt betrifft die Überarbeitung des „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“. Der Nationale Aktionsplan wird um die Themen Bekämpfung von Homo- und Transfeindlichkeit erweitert werden. Das federführende Bundesministerium des Inneren hat hier frühzeitig einen realistischen Zeitplan vorgelegt. Realistisch heißt nicht immer: so schnell wie wünschenswert. Die gute Nachricht aber ist: Die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans soll im nächsten Frühjahr abgeschlossen sein. Sie vom LSVD und auch der Bundesverband Trans* sitzen mit am Tisch, wenn im Forum gegen Rassismus über die Erweiterung des Plans gesprochen und diskutiert wird. Sie sorgen dafür, dass Homo- und Transphobie bei allen dort anstehenden Fragen mitgedacht wird. Auf dem Weg dem Nationalen Aktionsplan leisten Sie wichtige Sensibilisierungsarbeit bei allen Beteiligten. Wie wichtig es ist, sich mit anderen auszutauschen, sich kennen- und verstehen zu lernen, hat auch der Kongress „Respekt statt Ressentiments“ gezeigt, der im Juni letzten Jahres stattgefunden hat. Gerne haben wir den Kongress mit Bundesmitteln finanziert. Es ist eben noch nicht so, dass sexuelle Vielfalt überall angekommen ist, respektiert und akzeptiert wird. Oft hat das einfach mit Unkenntnis und Ängsten vor Veränderungen zu tun zu tun. Aus Unkenntnis können Vorurteile entstehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mitreden – wie beim Nationalen Aktionsplan. Dass der Nationale Aktionsplan noch nicht vorliegt, heißt aber nicht, dass das Themenfeld Trans- und Homofeindlichkeit in der Zwischenzeit unbeackert ist.

Wir haben dieses Thema in unser Bundesprogramm „Demokratie leben!“ aufgenommen.

Beim Bundesprogramm gelten zwei Prinzipien:

  • Verlässlichkeit durch Dauerhaftigkeit und
  • Partnerschaftlichkeit durch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe.

Das bedeutet, dass wir Maßnahmen für mehr Akzeptanz von LSBTI-Lebensweisen, gegen Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt fördern – und zwar über einen Zeitraum von fünf Jahren. Wir haben neun Modellprojekte ausgewählt. Es sind Jugendprojekte darunter, Projekte von Migrant_innenorganisationen oder auch ein Projekt zu Homophobie unter Fußballfans. Außerdem haben wir eine Strukturförderung angestoßen: Das Jugendnetzwerk Lambda e.V. zum Beispiel, das die Vernetzung von Trans*Verbänden und Selbsthilfegruppen der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt. Die Mittel für das Programm „Demokratie leben!“ wurden gerade noch einmal erhöht. Ab 2017 können dadurch viele weitere Netzwerke und Projekte gegen Rassismus gefördert werden. Ich freue mich, heute schon einmal andeuten zu können, dass damit höchstwahrscheinlich auch mehr Geld für das Themenfeld Trans- und Homofeindlichkeit zur Verfügung stehen wird. Die Details werden gerade geklärt und im Herbst wird es ein Interessenbekundungsverfahren geben.

Wie unsere Gesellschaft mit Vielfalt umgeht, hängt von uns allen ab.

Ich habe es am Anfang gesagt: Wir im BMFSFJ stehen für eine offene Gesellschaft. Viele Menschen in unserem Land sind offen. Die kürzlich veröffentlichte Shell-Jugendstudie bestätigt zum Beispiel, dass Jugendliche eine bunte Gesellschaft mit steigender Tendenz und großer Mehrheit befürworten. Das ist ein gutes Signal: Die Jugendlichen von heute gestalten die Gesellschaft von morgen.

Auf der anderen Seite hat es bis zum Anfang dieses Jahres gedauert, dass erstmals ein DAX-Vorstand öffentlich über seinen Mann spricht. Und nicht nur in der Managerwelt, auch zum Beispiel im Spitzensport kommt sexuelle Vielfalt so gut wie nicht in der Öffentlichkeit vor. Daran hat sich auch zwei Jahre nach dem  Coming-Out von Ex-Nationalspieler Hitzelsberger nichts geändert.

Aktuell werden Stimmen aus verschiedenen Richtungen laut, die sich gegen ein vermeintliches Anders-Sein richten.  Anders aufgrund der Herkunft,  anders aufgrund einer modernen Auffassung von Familie oder auch anders aufgrund der sexuellen Orientierung.  Ich kann sagen: Für uns heißen diese Entwicklungen: Jetzt erst recht. Wir müssen uns deutlich für Vielfalt aussprechen und einsetzen. Das Leben der Menschen passt nicht in ein Korsett. „Wir sind dem Gleichheitsgrundsatz der Menschenrechte verpflichtet und bekräftigen, dass kulturelle, traditionelle oder religiöse Werte nicht in Betracht kommen, um irgendeine Form der Diskriminierung, einschließlich der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu rechtfertigen.“ So heißt es in der IDAHO-Erklärung, die auch  Bundesministerin Manuela Schwesig 2015 unterschrieben hat.

Sie vom LSVD spielen eine wichtige Rolle für die Durchsetzung von gleichen Rechten, Respekt und Akzeptanz und gleichberechtigte Teilhabe von LSBTI in der Gesellschaft.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und wir setzen auch auf Ihre Unterstützung bei unseren Bemühungen innerhalb der Bundesregierung.

Ich freue mich auf die weitere partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen!

Vielen Dank!

(Es gilt das gesprochene Wort)