Urteil von Dresden muss Weckruf an Innenpolitik sein
LSBTI-feindliche Gewalt endlich erkennen und wirksam bekämpfen

Berlin. 21. Mai 2021. Zum Urteil des sächsischen Oberlandesgerichts gegen den Attentäter, der am 4. Oktober 2020 in Dresden auf ein schwules Paar eingestochen, einen der Männer getötet, den anderen schwer verletzt hat, erklärt Günter Dworek aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Attentäter von Dresden wurde heute des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht hat darauf erkannt, dass die Tat aus islamistischen und homophoben Motiven begangen wurde. Das ist ein immens wichtiges Urteil.
Unser Mitgefühl gilt den Opfern dieser schrecklichen Gewalttat und ihren Angehörigen. Das Urteil muss ein Weckruf an die deutsche Innenpolitik sein, insbesondere an Innenminister Seehofer, Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) endlich angemessen wahrzunehmen, nicht mehr totzuschweigen und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen.
Trotz früher Anzeichen für ein homosexuellenfeindliches Tatmotiv haben sächsische Polizei, Staatsanwaltschaft und Innenministerium anfänglich verschwiegen, dass es sich um ein mögliches LSBTI-feindliches Hassverbrechen gehandelt haben könnte. Der schwulenfeindliche Mord in Dresden wurde nicht einmal in die jüngst vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Statistik zu Hasskriminalität aufgenommen.
Seit 1954 gibt es die Innenministerkonferenz als ständige Einrichtung. Noch nie stand bei einer dieser Innenministerkonferenzen homophobe oder transfeindliche Gewalt auf der Tagesordnung. Diese Ignoranz ist unfassbar. Bis heute verschließen sich die Innenminister*innen jedem Appell, diesen Kriminalitätsbereich auf die Agenda der Innenministerkonferenz zu nehmen.
Nicht nur Gewalt, auch Schweigen kann verletzen. Das muss ein Ende haben. Der Kampf gegen LSBTI-feindliche Gewalt muss endlich ihren angemessenen Stellenwert in der deutschen Kriminalpolitik, bei Erfassung, Prävention und Strafverfolgung erhalten. Wir fordern dazu einen bundesweiten Aktionsplan.
Hintergrund
- 2020 gab es drei schwulenfeindlich motivierte Morde in Deutschland - Fehlende Empathie und Solidarität bei den für die Kriminalitätsbekämpfung originär politisch Verantwortlichen
- Homophobe Gewalt: Angriffe auf Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- un dintergeschlechtliche Menschen (LSBTI) - Zahlen/ Statistik zu homophober und transphober Gewalt / PMK Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung
- LSVD-Positionspapier „Frei und sicher leben: Homophobe und transfeindliche Hasskriminalität entschieden bekämpfen“
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