Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Lesben- und transfeindliche Gewalt ist geschlechtsspezifische Gewalt
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Geschlechtsspezifische Gewalt richtet sich gegen Frauen, die gegen Geschlechterstereotype aufbegehren. Mit ihrem Auftreten, Erscheinen oder ihren Partnerschaften verstoßen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen oftmals gegen vorherrschende Normen, Konventionen und Zwänge, wie Frauen auszusehen, zu sein oder zu begehren und lieben zu haben. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Adressierung lesben- und transfeindlicher Gewalt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Die Istanbul-Konvention fordert ausdrücklich positive Aktionen, um dafür Sorge zu tragen, dass Präventionsmaßnahmen speziell den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen entsprechen und meint dabei explizit auch lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen. Diese Gruppe muss daher auch in dem von der Bundesregierung versprochenen Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern, der bundesweiten Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie dem von Bundesfamilienministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen adressiert und berücksichtigt werden.
Prävention und Bekämpfung lesben- und transfeindlicher Gewalt beginnt mit der Sichtbarmachung. Bislang wird diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt weder in den Zahlen zu gegen die sexuelle Orientierung gerichteter Hasskriminalität noch in der Auswertung von Gewalt gegen Frauen explizit berücksichtigt. Der LSVD fordert daher eine Reform der polizeilichen Erfassungssysteme, damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird.
In seiner Stellungnahme zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) hat der LSVD notwendige Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen aufgeführt. Alle Frauen haben ein Recht darauf, gewalt-, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können.
Hintergrund
- Gewalt gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI). Zahlen zu homo- und transphober Hasskriminalität / PMK Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung
- Auszüge aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zum kombinierten siebten und achten CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung von Deutschland
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