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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Matić-Bericht im EU-Parlament: Sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte gehören zum Kernbereich der Menschenrechte

Diskriminierungsfreie Sicherstellung von SRGR sowie LSBTI-inklusive Bildung und Sexualaufklärung an Schulen gefordert

Umstritten ist vor allem die Forderung, Abtreibungen zu entkriminalisieren. Der Bericht enthält zudem Forderungen zur Sicherstellung von sexuellen und reproduktiven Rechten ohne Diskriminierung etwa in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sowie zu LSBTI-inklusiver Bildung und Sexualaufklärung an Schulen.

EU-Parlament

Am 24.06.2021 hat das Europäische Parlament den „Bericht über die Lage im Hinblick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in der EU im Zusammenhang mit der Gesundheit von Frauen“ angenommen. Der Bericht wird auch Matić-Bericht genannt, nach seinem Berichterstatter, dem kroatischen Abgeordneten Predrag Fred Matić. Der Bericht gilt als Meilenstein innerhalb der Diskussion um sexuelle und reproduktive Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (SRGR) sowie um Frauenrechte. Umstritten ist vor allem die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Abtreibungen zu entkriminalisieren sowie Hindernisse für legale Abtreibungen zu beseitigen (S. 23). Er enthält auch Forderungen in Bezug auf die Sicherstellung von SRGR ohne Diskriminierung etwa in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sowie zu LSBTI-inklusiver Bildung und Sexualaufklärung an Schulen.

Inhaltsverzeichnis

  1. COVID-19, bestehende Gesetze und Rollback in den Mitgliedstaaten gefährden sexuelle und reproduktive Gesundheit bzw. greifen die damit verbundenen Rechte an
  2. Keine Zustimmung zum Matić-Bericht von deutschen CDU/CSU und AfD-Abgeordneten
  3. Forderungen aus dem Matić-Bericht sind für EU-Mitgliedsstaaten nicht bindend, definieren sexuelle und reproduktive Rechte aber als Kernbestand der Menschenrechte
  4. Recht auf Entscheidung über den eigenen Körper und eigene Sexualität ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt, Zugang zu Diensten sowie zu Information
  5. Hindernisse und Diskriminierungen bei der Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und der damit verbundenen Rechte innerhalb der EU
  6. Aufforderung an die Mitgliedstaaten, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten
  7. Zugang zu altersgerechter, vorurteilsfreier und umfassender LSBTI-inklusiver Sexualaufklärung und Information auch für Kinder der Grund- und Sekundarstufe
  8. Diskriminierungsfreie Familiengründung sicherstellen

1. COVID-19, bestehende Gesetze und Rollback in den Mitgliedstaaten gefährden sexuelle und reproduktive Gesundheit bzw. greifen die damit verbundenen Rechte an

Mit dem Bericht positioniert sich das Europäische Parlament bewusst innerhalb einer Entwicklung, in der zum einen Dienste im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte während der COVID-19-Pandemie und der Ausgangsbeschränkungen eingeschränkt und/oder eingestellt wurden bzw. der Zugang zu wesentlichen medizinischen Diensten beeinträchtigt wurde (S. 14), zum anderen aber auch "Aushöhlung und Rückschritte bei den Rechten der Frau an Dynamik gewinnen und zur Erosion erworbener Rechte beitragen und die Gesundheit der Frauen gefährden" (S. 33).

Mit Sorge wird betracht, "dass mehrere Mitgliedstaaten derzeit versuchen, den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten durch sehr restriktive Gesetze weiter zu beschränken, die zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung und nachteiligen Folgen für die Gesundheit von Frauen führen". Das Europäische Parlament stellt fest "dass die Gegner der sexuellen und reproduktiven Rechte und der Selbstbestimmung der Frau in mehreren Mitgliedstaaten mit rückschrittlichen Initiativen einen erheblichen Einfluss auf das nationale Recht und die nationale Politik genommen und versucht haben, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu untergraben" (S. 14). 

Vor diesem Hintergrund wird die EU-Kommission aufgerufen, "die Rückschritte bei Frauenrechten sowie bei der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten scharf zu verurteilen und ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um ihre Maßnahmen zu verstärken, um dem entgegenzuwirken". Befürworter*innen sollen gestärkt und finanziell unterstützt werden. (S. 32)

2. Keine Zustimmung zum Matić-Bericht von deutschen CDU/CSU und AfD-Abgeordneten

2013 scheiterte im EU-Parlament mit dem Estrela-Report ein ähnlicher Bericht zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten nach Widerstand und Protest vor allem von katholischer, rechtskatholischer, christlich-fundamentalistischer und rechtskonservativer Organisationen sowie Vertreter*innen der Lebensschutzbewegung. Sieben Jahre später stimmten diesmal 378 Abgeordnete für die EU-Resolution, 255 Abgeordnete stimmten dagegen und 42 Abgeordnete enthielten sich. Trotz ähnlicher Proteste etwa durch die sogenannte "Demo für Alle", die befürchtet dass sie als sogenannte "Familienschutz- und Lebensrechtsorganisationen, die sich gegen Gender und LGBT-Propaganda einsetzen" nun "bekämpft" werden. 

Laut dem evangelikalen Nachrichtenportal idea befürworteten 51 der 96 deutschen EU-Abgeordneten den Bericht. 38 Abgeordnete, darunter alle AfD-Abgeordneten sowie mit einer Ausnahme auch alle CDU/CSU-Abgeordneten stimmten zusammen mit dem ehemaligen AfD und inzwischen unabhängigen Abgeordneten Lars Patrick Berg dagegen. Mit Christine Schneider (CDU) und Manuela Ripa (ÖDP) enthielten sich zwei deutsche Abgeordnete. Auffällig ist, dass die beiden Unionsabgeordneten Christine Schneider und Hildegard Bentele dem Matić-Bericht in der Schlussabstimmung im Federführenden Ausschuss sowie im Mitberatendem Ausschuss noch zugestimmt haben.

3. Forderungen aus dem Matić-Bericht sind für EU-Mitgliedsstaaten nicht bindend, definieren sexuelle und reproduktive Rechte aber als Kernbestand der Menschenrechte

Der Bericht ist für die EU-Mitgliedstaaten nicht bindend, d.h. er schafft keine umzusetzenden Richtlinien oder Gesetze. Es wird ausdrücklich deutlich gemacht, dass die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und die damit verbundenen Rechte nicht in die unmittelbare Zuständigkeit der Europäischen Union fällt (S. 9). Gleichwohl finden sich jedoch zahlreiche Empfehlungen und Aufforderungen an die Mitgliedstaaten. Die SRGR werden als einen Kernbereich der Allgemeinen Menschenrechte bestimmt, der sich auf Respekt für die körperliche Unversehrtheit und persönliche Autonomie aller Individuen begründet.

Verstöße gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte sind folglich Verstöße gegen die Menschenrechte, „insbesondere gegen das Recht auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Gesundheit und Bildung, Würde, Privatsphäre und Freiheit von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ und stellen eine Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen (S. 9).

4. Recht auf Entscheidung über den eigenen Körper und eigene Sexualität ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt, Zugang zu Diensten sowie zu Information

Sexuelle und reproduktive Gesundheit wird dabei definiert als „ein Zustand des körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf alle Aspekte der Sexualität und Reproduktion (…), nicht nur das Fehlen von Krankheit, Dysfunktion oder Gebrechen“ (S. 8).

Anerkannt werden unter anderem

  • das Recht jeder einzelnen Person, „Entscheidungen über den eigenen Körper ohne Diskriminierung, Zwang und Gewalt zu treffen, sowie Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu erhalten, die dieses Recht unterstützen und sich durch eine positive Haltung zur Sexualität und zur Reproduktion auszeichnen, da die Sexualität ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen Lebens ist“ (ebd.),
  • das „Recht der freien Definition der eigenen Sexualität, einschließlich ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität und deren Ausdruck, dem Recht der freien Auswahl ihrer Sexualpartner und der freien Entscheidung, ob und wann sie sexuell aktiv sein möchten“
  • das „Recht, sichere sexuelle Erfahrungen zu machen, sowie zu entscheiden, ob, wann und wen sie heiraten möchten, ob und mit welchen Mitteln sie ein Kind oder mehrere Kinder bekommen, und wie viele Kinder sie haben möchten,
  • Recht auf lebenslangen Zugang zu Informationen, Ressourcen, Dienstleistungen und Unterstützung, die notwendig sind, um all dies frei von Diskriminierung, Zwang, Ausbeutung und Gewalt zu erreichen“ (S. 9).

5. Hindernisse und Diskriminierungen bei der Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und der damit verbundenen Rechte innerhalb der EU

Innerhalb der EU stellt der Bericht bei der Verwirklichung sexueller und reproduktiver Gesundheit und der damit verbundenen Rechte rechtliche, finanzielle, kulturelle und informationsbezogene Hindernisse und Diskriminierungen wegen verschiedenster Merkmale wie z.B. des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder Erkrankung an HIV fest. Genannt werden:

  • „fehlender Zugang zu allgemeinen, hochwertigen und erschwinglichen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte,
  • Mangel an umfassender, altersgemäßer und evidenzbasierter Sexualerziehung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Genuss der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte für LGBTI-Personen ernsthaft beeinträchtigt sein kann, weil die Vielfalt der sexuellen Orientierungen, Geschlechtsidentitäten, geschlechtlichen Ausdrucksformen und Geschlechtsmerkmale in den Sexualkunde-Lehrplänen keine Berücksichtigung findet;
  • mangelnde Verfügbarkeit von modernen Verhütungsmethoden,
  • Verweigerung der medizinischen Versorgung aufgrund persönlicher Überzeugungen,
  • gesetzliche Beschränkungen und praktische Hindernisse beim Zugang zu Diensten im Bereich der Abtreibung,
  • Verweigerung der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen,
  • Zwangsabtreibung,
  • geschlechtsbezogene Gewalt,
  • gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt,
  • Zwangssterilisation, auch vor dem Hintergrund der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts,
  • Einschüchterung, grausame und erniedrigende Behandlung,
  • Unterschiede und Lücken bei der Müttersterblichkeit und bei der Unterstützung für die psychische Gesundheit der Mütter,
  • steigende Kaiserschnittquoten,
  • fehlender Zugang zur Behandlung von Gebärmutterhalskrebs,
  • begrenzter Zugang zu medizinisch unterstützten Reproduktions- und Fruchtbarkeitsbehandlungen,
  • Schwierigkeiten beim Zugang zu den erforderlichen Produkten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der diesbezüglichen Rechte,
  • hohe Raten bei sexuell übertragbaren Infektionen und HIV,
  • hohe Schwangerschaftsraten bei Jugendlichen,
  • schädliche Geschlechterstereotypen und geschlechtsbezogene Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Frauen und intersexuellen Personen,
  • Früh- und Zwangsverheiratung, Kinderehen und Ehrenmorde und sogenannte „Konversionsmaßnahmen“, die die Form sexueller Gewalt annehmen können, wie die „korrigierende Vergewaltigung“ von lesbischen und bisexuellen Frauen und Mädchen sowie von Transgender-Personen
  • und rückständige oder ideologisch motivierte gesetzliche Bestimmungen, die die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte einschränken;“ (S. 10f.)

6. Aufforderung an die Mitgliedstaaten, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten

An die EU-Mitgliedstaaten ergeht daher die Aufforderung ohne Diskriminierung das Recht aller Personen zu wahren; „ihre eigenen Entscheidungen in Bezug auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in Kenntnis der Sachlage zu treffen, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten und die notwendigen Mittel bereitzustellen, damit der Genuss der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechtet für jeden möglich ist“ (S. 16).

Damit verbunden wird auch die Aufforderung „den Zugang zu einer umfassenden Palette von qualitativ hochwertigen, umfassenden und zugänglichen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu gewährleisten und alle rechtlichen, politischen, finanziellen und sonstigen Hindernisse zu beseitigen, die dem uneingeschränkten Zugang aller Personen zu diesen Diensten im Wege stehen;“ (S. 16).

Hingewiesen wird auch explizit auf die Empfehlung des Europarats von 2010, „dass spezifische Gesundheitsdienste für Transgender-Personen, wie Hormonbehandlung und Operationen, zugänglich sein sollten und dass deren Kosten von den staatlichen Krankenversicherungen erstattet werden sollten“ (S. 16).

An die Kommission sowie die Mitgliedsstaaten richtet das Parlament zudem die nachdrückliche Aufforderung, u.a. nach sexueller Orientierung und Geschlecht aufgeschlüsselten Gleichstellungsdaten und Statistiken zu sammeln, um etwaige Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen zu erkennen und zu beheben. (S. 18) An letztere ergeht auch der Appell, wirksame Strategien und Überwachungsprogramme festzulegen, die einen diskriminierungsfreien Zugang zu qualitativ hochwertigen Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheut und der damit verbundenen Rechte gewährleisten. (S. 17)

7. Zugang zu altersgerechter, vorurteilsfreier und umfassender LSBTI-inklusiver Sexualaufklärung und Information auch für Kinder der Grund- und Sekundarstufe

Die Mitgliedstaaten sollen zudem „den Kindern der Grund- und Sekundarstufe sowie Kindern außerhalb der Schule im Einklang mit den WHO-Standards für die Sexualerziehung und dem Aktionsplan der WHO zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit den allgemeinen Zugang zu wissenschaftlich genauer, evidenzbasierter, altersgerechter, vorurteilsfreier und umfassender Sexualaufklärung und ‑information zu gewähren, ohne dass es dabei zu irgendeiner Form von Diskriminierung kommt“ (S. 20f.).

Das EU-Parlament sieht die Staaten zudem in der Pflicht „die Verbreitung diskriminierender und unsicherer Falschinformationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu bekämpfen, da dadurch alle Menschen und insbesondere Frauen, LGBTI-Personen und Jugendliche gefährdet werden“.

Notwendig seien dafür auch die Erstellung umfassender altersgerechter Lehrpläne für Sexualerziehung und für einen entsprechenden Beziehungsunterricht zu erstellen, die die Vielfalt der sexuellen Ausrichtungen, der Geschlechtsidentitäten, der Ausdrucksformen und der Geschlechtsmerkmale darstellen, um auf Stereotypen oder Vorurteilen beruhenden Fehlinformationen entgegenzuwirken.

Das EU-Parlament stellt in dem Bericht auch fest, „dass Medien, soziale Medien, öffentliche Informationsstellen und andere Interessenträger für genaue und wissenschaftlich fundierte Informationen sorgen müssen“, und fordert sie auf, „Desinformationen und Fehlinformationen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte in ihren Programmen, Materialien und Aktivitäten abzulehnen“ (S. 20).

8. Diskriminierungsfreie Familiengründung sicherstellen

An die Mitgliedstaaten geht auch die Aufforderung, dass alle Personen, unabhängig von Familienstand, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung Zugang zu Fruchtbarkeitsbehandlungen haben müssen. Sie sollen zudem eine hochwertige, respektviolle Mutterschafts-, Schwangerschafts- und Geburtsfürsorge für alle sicherstellen bzw. Gesetze, Strategien und Praktiken reformieren, die diesem Zugang für bestimmte Gruppen ausschließt (S. 24). 

"Diskriminierung bei Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte [sind von den Mitgliedstaatten] zu bekämpfen und [sie sollen] einen intersektionalen Ansatz (...) verfolgen, um sicherzustellen, dass Mädchen und Frauen (ungeachtet davon, ob sie sich als transgender oder cisgender identifizieren), nichtbinäre Personen sowie lesbische, bisexuelle und intersexuelle Frauen gleichberechtigten Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Rechten haben." (S. 72)