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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Jetzt mitmachen! EU-Konsultation zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Regenbogenfamilien

Europäische Kommission plant Gesetzgebungsinitiative für die grenzüberschreitende Anerkennung von Elternschaft

Pressemitteilung vom 26.07.2021

Für Regenbogenfamilien kann eine Reise oder ein Umzug innerhalb der EU zum echten Problem werden: in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten kann gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Kinder verweigert werden. Dann haben die im Land des bisherigen Aufenthaltes rechtlich etablierten familiären Bindungen zwischen Kindern und Elternteilen keinen Bestand mehr, wenn eine Regenbogenfamilie beim Wechsel des Lebensmittelpunktes eine nationale Grenze überschreitet. Das kann für die betroffenen Kinder zu erheblichen Benachteiligungen führen, etwa wenn sie wegen eines Umzugs ihrer Familie Unterhalts- und Erbschaftsrechte verlieren. Darüber hinaus entstehen den Familien häufig sozial- und steuerrechtliche Nachteile.

Der LSVD fordert deshalb schon lange, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Im Rahmen der LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie will die Europäische Kommission eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft vorlegen.

Dazu ist jetzt die Mitarbeit von Regenbogenfamilien und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Rechtsberufe gefragt: Teilt Eure Erfahrungen in der öffentlichen Konsultation mit der EU-Kommission und helft mit, die Hindernisse und Probleme für die Freizügigkeit von Regenbogenfamilien in der EU zu erkennen und Lösungen zu finden!

 

Einige der rechtlichen Lücken und Hindernisse für Regenbogenfamilien, die innerhalb der EU reisen oder umziehen, wurden bereits in einer vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie dokumentiert. Ein Problem ist danach die Weigerung mancher Mitgliedstaaten, Geburtsurkunden aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, wenn zwei gleichgeschlechtliche Elternteile als die rechtlichen Eltern eines Kindes angegeben sind. Das führt teilweise dazu, dass Kinder keine Dokumente bekommen oder sogar vorübergehend staatenlos sind.

Das Network of European LGBTIQ* Families Associations (NELFA) hat eine Übersicht aktueller Fälle und weitere Hintergrundinformationen. Den rechtlichen Stand der Gleichstellung und des Schutzes der Menschenrechte von LSBTI in Europa zeigen die Regenbogenkarte und der Regenbogenindex von ILGA-Europe.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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