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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bahnbrechende EuGH-Entscheidung stärkt Regenbogenfamilien europaweit

Mahnender Hinweis auch an deutsche Bundesregierung versprochene Reform im Abstammungsrecht zügig anzugehen

Pressemitteilung vom 14.12.2021

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute, am 14.12.2021, über einen Fall zur Frage der Anerkennung der Freizügigkeit von Regenbogenfamilien innerhalb der Europäischen Union entschieden (EuGH-Entscheidung). Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist bahnbrechend für Regenbogenfamilien in der ganzen EU. Sie macht deutlich, dass die EU-Mitgliedsstaaten das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU für alle Kinder von EU-Bürger*innen schützen müssen: Selbst dann, wenn sie Regenbogenfamilien die rechtliche Anerkennung bei sich weiter verweigern. Der EuGH zwingt damit die EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen des internationalen Privatrechts die personenstandsrechtlichen Entscheidungen anderer EU-Staaten anzuerkennen und die daraus folgenden Rechte wie etwa den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. 

Der EuGH unterstützt damit die EU-Kommission, die im Rahmen ihrer LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft in Regenbogenfamilien vorlegen möchte. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert schon lange, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. 

Das Urteil ist auch ein mahnender Hinweis Richtung Deutschland. Nach jetziger Rechtslage hätte auch Deutschland die spanische Geburtsurkunde nicht anerkannt und dem Kind keinen Pass ausgestellt, wenn die beiden Mütter nicht angegeben hätten, wer von beiden die leibliche Mutter ist. Denn trotz Eheöffnung gilt nach deutschem Recht bei der Geburt eines Kindes nur die leibliche Mutter als Mutter. Die Ehefrau muss das Kind als Stiefkind adoptieren, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu sein. In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung versprochen, das Abstammungs- und Familienrecht zu reformieren und damit auch Regenbogenfamilien besser abzusichern. Dieses Versprechen gilt es zügig einzulösen. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Für Regenbogenfamilien kann eine Reise oder ein Umzug innerhalb der EU zum echten Problem werden: In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten kann gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Kinder verweigert werden. Dann haben die im Land des bisherigen Aufenthaltes rechtlich etablierten familiären Bindungen zwischen Kindern und Elternteilen keinen Bestand mehr, wenn eine Regenbogenfamilie beim Wechsel des Lebensmittelpunktes eine nationale Grenze überschreitet. Das kann für die betroffenen Kinder zu erheblichen Benachteiligungen führen, etwa wenn sie wegen eines Umzugs ihrer Familie Unterhalts- und Erbschaftsrechte verlieren. Darüber hinaus entstehen den Familien häufig sozial- und steuerrechtliche Nachteile.

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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Gabriela Lünsmann