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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Erste Zusagen für Aufnahmen von über 80 LSBTI aus Afghanistan

Aber: Geplantes Aufnahmeprogramm könnte afghanische LSBTI durch Fokus auf menschenrechtliches Engagement und „Kernfamilie“ so gut wie ausschließen

Pressemitteilung vom 20.01.2022

In ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Cornelia Möhring (Die Linke) hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass „mehr als 80 afghanischen LSBTI-Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger“ eine Aufnahmezusage für Deutschland bekommen haben. Zudem soll die Situation von LSBTI Eingang in dem angekündigten humanitären Aufnahmeprogramm für Afghanistan finden. Dazu erklärt Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die mehr als 80 Aufnahmezusagen für afghanische Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI). Die Bundesregierung muss diese Menschen jetzt so schnell wie möglich nach Deutschland holen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass alle von LSBTI-Organisationen benannten und noch zu benennenden afghanischen Menschen eine Chance bekommen, gerettet zu werden.

Im geplanten Aufnahmeprogramm für Afghanistan darf ein menschenrechtliches Engagement mit Blick auf LSBTI nicht alleiniges Kriterium für eine mögliche Aufnahme sein. Da Homosexualität und ein Engagement für LSBTI-Rechte auch unter der vorherigen afghanischen Regierung verboten waren, schließt solch ein Vorgehen queere Personen faktisch fast aus. Der LSVD kritisiert solch einen Ausschluss von LSBTI auch bei der Familienzusammenführung. Nur die als Eheleute und leibliche Kinder definierte „Kernfamilie“ wird berücksichtigt. Damit werden gleichgeschlechtliche Paare dafür bestraft, dass ihre Beziehungen in Afghanistan lebensgefährlich sind und nicht rechtlich anerkannt werden. Gleichgeschlechtliche Paare, die im Herkunftsland verfolgt wurden, müssen vom Auswärtigen Amt bei der Familienzusammenführung mit Ehepaaren gleichgestellt werden.

LSBTI befinden sich in Lebensgefahr. Ihnen drohen nach der Machtübernahme durch die Taliban Verfolgung, Folter und Mord. Da sie ungeoutet leben, oftmals nicht zu den Ortskräften gehören oder offen in Menschenrechts-NGO arbeiten, ist es schwer, sie zu identifizieren. Umso wichtiger ist es, die Hilfegesuche von Menschen, die sich uns gegenüber zu erkennen geben, ernst zu nehmen. Es muss alles dafür getan werden, ihre Leben zu retten.

Der LSVD hat mit dieser Forderung die Petition „Afghanische LSBTI jetzt retten!“ gestartet. Sie wird von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.), dem CSD Bremen, dem Rat&Tat Zentrum für Queeres Leben Bremen, der Rosa Strippe in Bochum und der Schwulenberatung Berlin unterstützt. Sie wurde bisher von fast 10.000 Menschen unterschrieben.

Hintergrund

Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Cornelia Möhring (Die Linke):

"Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, die in Afghanistan hoch gefährdet sind und die dem Auswärtigen Amt teilweise namentlich u. a. durch Meldung des LSVD e. V. vorliegen (www.lsvd.de/de/ct/5828-bundesregierung-muss-jetzt-afghanische-lsbti-evakuieren), bei den besonders gefährdeten Personengruppen im Aktionsplan Afghanistan (www.auswaertigesamt.de/de/aussenpolitik/laender/afghanistan-node/ aktionsplan-afghanistan/2503582) ausdrücklich berücksichtigt werden und humanitären Schutz in Deutschland erhalten?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 12. Januar 2022:

"Die Bundesregierung teilt die Sorge über die Situation lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI) in Afghanistan. Mit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Lage der Menschen, die sich als LSBTI identifizieren, nochmals verschlechtert. Dies kann besonders auch für diejenigen gelten, die sich offen und politisch für die Rechte von LSBTI einsetzen. Daher hat die Bundesregierung seit dem 15. August 2021 mehr als 80 afghanischen LSBTI-Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern eine Aufnahmezusage erteilt. Die Bundesregierung hat angekündigt, ein humanitäres Aufnahmeprogramm für Afghanistan einzurichten, in dem die besondere Situation verschiedener Personengruppen – auch von LSBTI Eingang finden soll. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, die Rechte von LSBTI auch weiter mit Projekten zur Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort zu schützen."

Quelle: 20/428 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Januar 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung (S. 34f.)

LSVD-Bundesverband

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