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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Glossar der Broschüre "Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden"

Cover der Broschüre "Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? 12 Fragen und Antworten zu Selbstbestimmungsgesetz und Transgeschlechtlichkeit"

In der neuen Broschüre "Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden" beantworten der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Bundesverband Trans* (BVT*) 12 Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz und zu Trans*geschlechtlichkeit. An dieser Stelle veröffentlichen wir das Glossar, in dem wir die wichtigsten Begriffe kurz erklären.

Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile. Sie richtet sich an alle Personen, die gerne mehr über diese Themen erfahren möchten oder in den Diskussionen nach überzeugenden Argumenten suchen. Sie kann auch kostenfrei unter presse@lsvd.de bestellt werden.

Die Abschnitte zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz haben wir in unserem Beitrag "Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG)" dokumentiert. Die Abschnitte zum Thema Trans*geschlechtlichkeit in unserem Artikel "Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche?".

CIS
Der Begriff „cis“, kurz für „cisgender“ oder „cisgeschlechtlich“ bezeichnet alle Personen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde.

COMING-OUT
Als „Coming-out“ wird der selbstbestimmte Prozess beschrieben, anderen von der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu erzählen. Es kann zwischen innerem Coming-out, also dem Sich-Bewusst-Werden, sowie äußerem Coming-out, d.h. Kommunikation der Identität mit anderen, unterschieden werden.

DISKRIMINIERUNG
Diskriminierung ist die Benachteiligung einer Person oder Gruppe auf Basis einzelner Merkmale. Diskriminierung findet in allen gesellschaftlichen Bereichen statt. Diskriminierende Ausgrenzung und Benachteiligung ist in vielen Fällen über Jahrzehnte und Jahrhunderte entstanden. Rechtlichen Schutz vor Diskriminierung sollen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Artikel 3 des Grundgesetzes bieten.

DYSPHORIE /GESCHLECHTSDYSPHORIE
„Dysphorie“ oder „Geschlechtsdysphorie“ beschreibt das Unbehagen einer Person mit geschlechtlich konnotierten (körperlichen) Merkmalen, die nicht ihrem Identitätsgeschlecht entsprechen. Dysphorie kann durch die Selbstwahrnehmung des eigenen Körpers ausgelöst oder durch die Wahrnehmung Anderer ausgelöst werden.

GESCHLECHTLICHE IDENTITÄT / GESCHLECHTSIDENTITÄT
Die geschlechtliche Identität beschreibt das Geschlecht, zu dem eine Person tiefe Zugehörigkeit empfindet. Dieses kann von dem nach der Geburt eingetragenen Geschlecht abweichen oder auch mit ihm übereinstimmen.

GESCHLECHTSEINTRAG/PERSONENSTAND
Im Personenstandsregister wird nach der Geburt das zugeschriebene Geschlecht des Kindes eingetragen. Dieser Geschlechtseintrag (weiblich, männlich, divers oder offen) kann über den §45b des Personenstandsgesetzes bzw. das TSG geändert werden.

INTER*
Als inter* oder intergeschlechtlich werden Personen bezeichnet, die mit Körpern geboren wurden, die nicht bzw. nur teilweise den gängigen Vorstellungen von „männlichen“ oder „weiblichen“ Körpern entsprechen. Inter* Menschen können sich wie alle Menschen als „männlich“, „weiblich“, „trans*“, „nicht-binär“ oder auch ausschließlich als „inter*“ identifizieren.

NICHT-BINÄR / NICHT-BINARITÄT
„Nicht-binär“ ist ein Überbegriff, der Menschen beschreibt, die sich jenseits, außerhalb oder zwischen den angenommenen binären Geschlechtern (weiblich und männlich) verorten.

PUBERTÄTSBLOCKER
Pubertätsblocker sind Medikamente, die die Hormonproduktion bei Jugendlichen so beeinflussen, dass ihre körperliche Entwicklung pausiert. Sie können eingenommen werden, um Jugendlichen, die über eine medizinische Transition nachdenken, mehr Bedenkzeit zu verschaffen.

SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ
Durch die Verabschiedung eines Selbstbestimmungsgesetzes könnten trans*, inter* und nicht-binäre Personen den Vornamen und Geschlechtseintrag durch einen Gang zum Standesamt ändern.

TRANS*
„Trans*“ ist ein Überbegriff für alle Menschen, die sich nicht oder nur teilweise mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Dazu gehören z.B. Personen, die sich als transgender, transgeschlechtlich, transsexuell oder transident verorten. Auch viele nicht-binäre Personen können sich mit dem Begriff „trans*“ identifizieren.

TRANS*FEINDLICHKEIT
Als Trans*feindlichkeit werden Vorurteile, Hass und Gewalt gegen trans* Personen bezeichnet. Dieser Begriff ersetzt „Transphobie“, um klar zu machen, dass es sich nicht um eine irrationale Angst, sondern um diskriminierende Einstellungen, Verhaltensweisen und Strukturen handelt.

TRANS*GESCHLECHTLICHKEIT
Wenn das Identitätsgeschlecht einer Person von dem Geschlecht, das nach der Geburt eingetragen wurde, abweicht, wird von „Trans*geschlechtlichkeit“ oder „Transidentität“ gesprochen. Diese Begriffe ersetzen pathologisierende Fremdbezeichnungen wie „Transsexualität“ oder „Transsexualismus“ und machen zudem deutlich, dass es um die geschlechtliche Identität und nicht die sexuelle Orientierung geht.

TRANSITION
Nach einem inneren Coming-out beginnen viele trans* Personen einen Prozess der Transition. Dabei nähern sie sich durch die Wahl eines neuen Vornamens oder einer neuen Anrede (soziale Transition), durch die amtliche Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags (rechtliche Transition) oder durch Hormontherapie und Operationen (medizinische Transition) dem Leben in einer neuen geschlechtlichen Rolle an. Es ist eine individuelle Entscheidung, ob und in welcher Reihenfolge diese Schritte unternommen werden.

TSG
Das „Transsexuellengesetz“ (TSG) regelt den Prozess der Vornamens- und Personenstands-Änderung bei trans* Personen. Das Gesetz steht seit Jahrzehnten in der Kritik, weil es Grundrechte verletzt.