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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Polizei wird 50. Mitglied im Bündnis "Echte Vielfalt"

Landespolizei unterzeichnet "Lübecker-Erklärung"

Das Bündnis wurde 2014 vom LSVD mit initiiert und ist ein Zusammenschluss von 50 Organisationen, Städten, Kreisen und Initiativen aus Schleswig-Holstein. Gemeinsam haben sich die Bündnispartner*innen den Zielen Lübecker-Erklärung verpflichtet

Das Bündnis für Akzeptanz und Respekt „Echte Vielfalt“ ist ein Zusammenschluss von 50 Organisationen, Städten, Kreisen und Initiativen aus Schleswig-Holstein. Alle Bündnispartner*innen haben sich mit der Unterzeichnung der Lübecker-Erklärung verpflichtet, jeglicher Form von Diskriminierung aufmerksam entgegenzutreten und sich für die Akzeptanz von queeren Menschen einzusetzen. Der LSVD Schleswig-Holstein hatte im Rahmen des „Aktionsplans für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten des Landes Schleswig-Holstein“ 2014 das Bündnis mit initiiert.

Am 22. März 2022 wurde die Landespolizei Schleswig-Holstein feierlich als 50. Bündnismitglied im Landtag aufgenommen.

„Frei und sicher leben zu können, darf keine Frage der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität sein. Es ist ein zentrales Muster von Homophobie und Transfeindlichkeit, Diskriminierungen und Bedrohungen von LSBTIQ* unsichtbar zu machen und zu bagatellisieren. Die Landespolizei macht mit ihrem Bündnisbeitritt heute deutlich: Gewalt und Anfeindungen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen sind keine Bagatelle. Gleichzeitig ist der Beitritt auch ein wichtiges Zeichen an unsere Community, queerfeindliche Hassgewalt immer und direkt zur Anzeige zu bringen", so Andreas Wittolla aus dem Landesvorstand des LSVD Schleswig-Holstein zum Bündnisbeitritt der Landespolizei.

„Lesbische Frauen, schwule Männer, bisexuelle Personen, trans*, inter* oder kurzgesagt queere Menschen sind Bestandteil der Gesellschaft und der Polizei. Die Landespolizei Schleswig-Holstein versteht sich als Bürger*innenpolizei. Dieses bekräftigen wir heute mit der Zeichnung des Bündnisses für Akzeptanz und Respekt zum gleichnamigen Landesaktionsplan. Wir verpflichten uns damit, jeglicher Form von Hass, Hetze, Diskriminierung und Rassismus aufmerksam und entschieden entgegenzutreten.“ - Tim Jänke (Hauptamtliche Ansprechperson der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* der Landespolizei Schleswig-Holstein)

Die Lübecker Erklärung des Bündnisses für Akzeptanz und Respekt

Diskriminierung und Ausgrenzung von geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. In den letzten Jahren ist ein zunehmendes Bewusstsein in unserer Gesellschaft gewachsen, Diskriminierungen entgegenzutreten und sich für die Gleichstellung aller Menschen einzusetzen. Diskriminierung und/oder Gewalt irritiert alle Menschen, die soziale Verantwortung tragen und darum wissen, welche hohe Bedeutung Entdiskriminierung und Emanzipation auf positive gesellschaftliche Entwicklungsprozesse hat. Die Lübecker Erklärung positioniert sich gezielt für Akzeptanz und Respekt sowie gegen Ausgrenzung, Diskriminierung oder gar Gewalt bezogen auf Menschen mit vielfältigen geschlechtlichen und/oder sexuellen Variationen.

Die Unterzeichner_innen der Lübecker Erklärung dokumentieren damit, dass sie Diskriminierung und/oder Gewalt jeglicher Art gegen Menschen aufgrund geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und/oder Variation der körperlichen Geschlechtsentwicklung nicht hinnehmen werden.

Die Lübecker Erklärung fußt auf Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetztes aber insbesondere auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §1, nach dem „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ sind.

Die Lübecker Erklärung erklärt bezugnehmend auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und pansexuelle Menschen auch in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen mit allen Rechten, Chancen aber auch Pflichten akzeptiert und respektiert werden. Die Freiheit der Einzelnen mit dem Recht auf geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung darf in einer demokratischen Gesellschaft durch keinerlei Maßnahmen begrenzt und gefährdet werden. Jegliche Art von Diskriminierung oder gar Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und pansexuelle Mitmenschen ist ein Angriff auf unser Grundgesetz und unsere Grundwerte.

Die Unterzeichner_innen der Lübecker Erklärung verpflichten sich, jeglicher Form von Diskriminierung aufmerksam entgegenzutreten. Sie engagieren sich für Anerkennung von und Respekt vor lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen. Das Ziel der Lübecker Erklärung ist ein breites gesellschaftliches Bündnis, dass Rassismus, Gewalt, Hass und Intoleranz entschieden widerspricht und die Akzeptanz sexuell und geschlechtlich vielfältiger Lebensweisen fördert.

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