BR-Rundfunkrat tagt zum 642. Mal ohne LSBTIQ*-Vertretung
LSVD und Queer Media Society fordern Sitz und Stimme
München. 12. Mai 2022. Heute konstituiert sich der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks auf seiner 642. Sitzung. Seit Bestehen des Gremiums sind Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und andere queere Menschen (LSBTIQ*) von der Selbstvertretung im Rundfunkrat ausgeschlossen. Obwohl queere Menschen rund 10 Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind sie weder im Rundfunkrat noch im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vertreten.
„Die Bayerische Staatsregierung hat zum heutigen Tag 642-Mal queere Menschen von einer selbstbestimmten Interessenvertretung in Sitzungen des Bayerischen Rundfunkrats ausgeschlossen. 642-mal wurde ihnen Sitz und Stimme. verweigert. Wir fordern die Staatsregierung auf, die Zusammensetzung des Rundfunkrats umgehend zu reformieren und durch eine Ergänzung des Artikel 6 des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) eine demokratische Teilhabe für LSBTIQ* zu ermöglichen.“, fordert Markus Apel aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Bayern.
Bereits Anfang des Jahres hatten über 14.000 Menschen gemeinsam mit dem LSVD Bayern und der Queer Media Society (QMS) eine LSBTIQ*-Vertretung im BR-Rundfunkrat eingefordert. Die entsprechende Petition fand zwei Wochen zuvor im zuständigen Landtagsausschuss für Wissenschaft und Kunst keine mehrheitliche Zustimmung.
„Nachdem auch die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag reformiert haben und damit Teilhabe und Selbstbestimmung von LSBTIQ* im MDR-Rundfunkrat ermöglichen, fällt Bayern immer weiter zurück. Es ist nicht vermittelbar, weshalb die Bayerische Staatsregierung die Reform des BR-Rundfunkrates blockiert und diesen relevanten Teil der Gesellschaft aussperrt.“, so Kai S. Pieck, Vertreter der Queer Media Society (QMS) weiter.
Offizielle Petitionsseite auf Change.org
LSVD/QMS-Pressemeldung als PDF
Hintergrund
Nachdem die Bevölkerungsgruppen der LSBTIQ* in der Bundesrepublik über 60 Jahre von jeder Vertretung in Rundfunk, Fernsehen und Medien ausgegrenzt blieben, hat das Verfassungsgerichtsurteil vom 25.03.2014 einen Wandel eingeleitet. Seitdem wurde mit der Berufung von Vertreter*innen im ZDF-Fernsehrat, beim ARTE Deutschland Beirat, beim Deutschlandradio, beim Saarländischen Rundfunk, bei Radio-Bremen und zuletzt im MDR-Rundfunkrat erstmals auch LSBTIQ* die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Auch beim WDR und in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben LSBTIQ* mittlerweile Sitz und Stimme.
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LSVD⁺ Bayern
Pressekontakt
Pressesprecher*in Markus Apel
LSVD Bayern e.V. c/o Sub e.V. Müllerstraße 14 80469 MünchenE-Mail: bayern[at]lsvd.de