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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Equal Rights Coalition voranbringen, deutsches Engagement verstärken!

Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Die Equal Rights Coalition (ERC) verfolgt außerhalb der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Plattformen die Themen Nichtdiskriminierung, gleiche Rechte sowie Stärkung der Menschenrechte und Entkriminalisierung von LSBTI. Sie ist ein internationaler Zusammenschluss staatlicher und nicht-staatlicher Akteur*innen.

Equal Rights Coalition voranbringen, deutsches Engagement verstärken!

Die Equal Rights Coalition (ERC) verfolgt außerhalb der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Plattformen die Themen Nichtdiskriminierung, gleiche Rechte sowie Stärkung der Menschenrechte und Entkriminalisierung von LSBTI. Sie ist ein internationaler Zusammenschluss staatlicher und nicht-staatlicher Akteur*innen. Zurzeit zählt die ERC 42 Mitgliedsstaaten und rund 150 Nichtregierungsorganisationen. Deutschland gehört zu den Gründungsmitgliedern. Im September 2022 haben Deutschland und Mexiko von Großbritannien und Argentinien den Vorsitz der ERC (www.equalrightscoalition.org) übernommen. Den Vorsitz werden Deutschland und Mexiko bis September 2024 innehaben. Als zivilgesellschaftliche Begleitung wurden der LSVD und die Fundación Arcoíris aus Mexiko-Stadt ausgewählt.

Personelle Strukturen in der Bundesregierung für ERC-Arbeit stärken!

Die Bundesregierung unterstützt die ERC-Arbeit des LSVD im Rahmen einer Projektförderung bis November 2024 mit rund 210.000 Euro. Hinzu kommen finanzielle Mittel für die Einrichtung eines ERC-Sekretariates und die Ausrichtung einer Konferenz in Mexiko 2024. Insgesamt hat die Bundesregierung 800.000 Euro budgetiert, um die wichtige Menschenrechtsarbeit der ERC zu unterstützen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bis zu einer Million Euro für die Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellt, damit diese vor Ort in den Partnerländern ihre ERC-Aktivitäten entfalten können. Wir begrüßen dieses finanzielle Engagement der Bundesregierung, denn es ist die Voraussetzung dafür, dass Deutschland seine Vorhaben im Rahmen der ERC auch umsetzen kann. Um diese Aktivitäten und den ERC-Vorsitz noch effektiver gestalten zu können, bedarf es neben den notwendigen finanziellen Mitteln auch einer Stärkung der personellen Strukturen im Auswärtigen Amt und im BMZ. Zugleich sollten auch andere Bundesministerien wie BMJ, BMFSFJ oder BMG eingebunden werden. Auch deren Beitrag zum ERC-Vorsitz muss alsbald abgestimmt und geklärt werden.

Seit Ende 2022 finden nicht nur regelmäßige digitale ERC-Gremientreffen statt, sondern auch Meetings der vier thematischen Arbeitsgruppen Diplomatie, nationale Gesetzgebung, VN-Nachhaltigkeitsziele und Projektförderung/Geber. Hier kommen Regierungsvertreter*innen mit LSBTI-Menschenrechtsverteidiger*innen aus aller Welt zusammen. Sie besprechen Reaktionen auf LSBTI-feindliche Vorkommnisse, tauschen sich aus zu Themen der LSBTI-Projektförderung oder diskutieren Best practice-Beispiele in der nationalen LSBTI-Gesetzgebung.

Diplomatische Initiativen starten und neue ERC-Mitglieder gewinnen!

Deutschland und Mexiko müssen durch diplomatische Initiativen dafür sorgen, dass potentielle Kandidaten wie Südafrika, Brasilien, Kolumbien oder Nepal der ERC bis 2024 beitreten und sich damit dem Einsatz für die Akzeptanz und Gleichstellung von LSBTI verpflichten. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus diesen Ländern arbeiten bereits in der ERC mit. LSVD und Fundación Arcoíris sorgen ihrerseits dafür, dass andere zivilgesellschaftliche Organisationen für eine Mitarbeit gewonnen werden, etwa aus Österreich, der Schweiz oder Spanien. Die Regierungen dieser Länder arbeiten bereits in der ERC mit.

Sonderbeauftragte*n für LSBTI und Menschenrechte ernennen!

Darüber hinaus regen wir an, dass die Bundesregierung dem Beispiel Frankreichs, Großbritanniens, Kanadas oder der USA folgt und eine*n Sonderbeauftragte*n für LSBTI und Menschenrechte ernennt. Im engen Austausch mit den Kolleg*innen der anderen ERC-Mitgliedsstaaten, mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission muss der Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte von LSBTI gezielt gesteuert und abgestimmt werden. Eine solche auf die Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit fokussierte Position und Arbeit wäre eine notwendige Ergänzung zum Engagement des Queerbeauftragten, der die nationale LSBTI-Politik begleitet. Gleichzeit könnte Deutschland damit die Umsetzung des “LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit” weiter vorantreiben.

ERC-Engagement über 2024 fortführen!

Deutschland hat durch den ERC-Vorsitz in den nächsten Jahren die Aufgabe und die Chance, die Menschenrechte von LSBTI in aller Welt deutlich voranzubringen und zu stärken. Zugleich besteht im Rahmen des ERC-Engagements die einmalige Gelegenheit, hiesige queerpolitische Errungenschaften den Partner*innen als Best practice-Beispiele vorzustellen. Das Engagement der Bundesregierung darf sich nicht in der Bereitstellung finanzieller Mittel erschöpfen. Diese sind nur die Voraussetzung für ein besonderes Engagement. Es gilt darüber hinaus sicherzustellen, dass Mitarbeitende in den verschiedenen Bundesministerien für die ERC-Arbeit gewonnen werden. Engagierte Kolleg*innen müssen sich die Themen der ERC zu eigen machen und voranbringen. Das Engagement muss über 2024 hinaus fortgeführt werden, damit die ERC und mithin die Menschenrechte von LSBTI nachhaltig gestärkt werden.

 

[beschlossen auf dem 35. LSVD-Verbandstag am 12.03.2023 in Köln]

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