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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Revision und Modernisierung des Verteilsystems an die Landesverbände

Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Der Verbandstag möge beschließen, dass Bundesvorstand und Landesverbände unter Organisation des Bundesvorstandes eine Arbeitsgruppe einrichten, deren Ziel die Revision und Modernisierung des Systems der Verteilung von Geldern, Sach- und Strukturleistungen an die Landesverbände des Lesben- und Schwulenverbandes ist.

Beschluss:

Der Verbandstag möge beschließen, dass Bundesvorstand und Landesverbände unter Organisation des Bundesvorstandes eine Arbeitsgruppe einrichten, deren Ziel die Revision und Modernisierung des Systems der Verteilung von Geldern, Sach- und Strukturleistungen an die Landesverbände des Lesben- und Schwulenverbandes ist. Konkrete Ergebnisse sollen dem Verbandstag 2024 zur Abstimmung vorgelegt werden.

Begründung:

Wir danken den initiierenden Landesverbänden für das Einbringen eines Antrages zur Modernisierung des Systems von Geld-, Sach- und Strukturleistungen an die Landesverbände. Der Antrag ist bereits in Teilen sehr konkret, enthält einen zu spezifizierenden Vorschlag für Geldleistungen, die Idee zur Einrichtung einer Fundraisingstelle und die Idee zur Etablierung eines Arbeitskreises, der Fragen der Finanzierung aus der Verbandspraxis aufgreifen soll. Der Bundesvorstand begrüßt diese Debatte grundsätzlich, möchte mit diesem weitergehenden Antrag jedoch auf der konzeptionellen Ebene ansetzen. Dieser „größere Schritt“ ist aufgrund der Komplexität des Themas geboten, denn die Diversität der Landesverbände, eine allgemein angespannten Haushaltslage und die Sicherung der bereits vorhandenen und von den Landesverbänden benötigten Infrastruktur müssen mitgedacht werden:

  • Allen Landesverbänden ist gemein, dass sie großartige Arbeit leisten. Großartige Arbeit braucht eine solide und berechenbare Einkommensstruktur. Darüber hinaus könnten die Rahmenbedingungen für die Landesverbände jedoch unterschiedlicher kaum sein: Manche Landesverbände haben eine städtische Mitglieder- und Infrastruktur, manche die Herausforderungen eines Flächenlandes zu bewältigen, manche sind Träger für Kommunal-, Landes- und Bundesprojekte, manche sind Arbeitgeber und haben Mitarbeiter:innen – auch hier variiert die Anzahl. Manche können auf eine sehr aktive Mitgliederschaft und ehrenamtliches Potenzial zurückgreifen, bei manchen sind es eher Einzelkämpfer:innen, die die wichtige Aufklärungs- und Strukturarbeit nahezu ausschließlich aus eigener Kraft leisten und die es eher schwer haben, Mitstreiter:innen zu finden. Unterschiede lassen sich auch bei der Höhe der Spendeneinnahmen, den zwecklichen und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sowie Zahl und Altersstruktur der Mitglieder ausmachen. Die strukturelle Situation der Landesverbände ist schlicht: divers. Ein nachhaltiges Konzept zur Finanzierung der Landesverbandsarbeit muss die Diversität in ihrer gesamten Breite berücksichtigen – ohne an allgemeiner Gültigkeit und Tragfähigkeit für die Zukunft einzubüßen.
  • Jedes zukunftsfähige Modell ist zudem vor dem wirtschaftlichen Hintergrund einer allgemein angespannten Haushaltslage und stagnierender Mitgliederzahlen zu denken. Der LSVD-Bundesverband verfügt über Mittel, die seine Arbeit knapp tragen. Ein „Mehr“ aus dem Haushalt für die Landesverbände, gleich ob geldlich oder strukturell, wird ohne empfindliche Einsparungen auf Bundesebene nicht möglich sein.
  • Zudem muss ein neues Modell sich weiterhin an den Bedarfen orientieren, die für Landesverbände unstrittig sind und die bereits aus Mitteln des Bundesverbandes getragen werden. Das derzeitige Modell sieht nicht nur eine Weiterleitung von Geldmitteln (über Anteile an Mitgliedschaftsbeiträgen und den Aktionsfonds) vor, sondern auch tatkräftige personelle Unterstützung. Zudem bietet der Bundesverband jederzeit unkomplizierte Überbrückungsleistungen zur Sicherung von Stellen bei Landesverbänden im Falle antragsbedingter Liquiditätsengpässe (im Jahr 2022 30.000 EUR), Rechtsberatung und -hilfe in Fragen des Vereinsrechts und weiterer Rechtsgebiete, die Mitgliederverwaltung und hält die serverseitige IT-Infrastruktur inkl. eines IT-Technikers vor. Diese Bedarfe, in Geldwert sind dies weit über 100.000 EUR, müssen weiterhin abgedeckt werden und auf der Kostenseite mitgedacht werden.

Das bisherige Verteilungsmodell zu überarbeiten und an neue Bedarfssituation anzupassen, ist notwendig, jedoch alles andere als einfach. Eine Debatte auf dem Verbandstag kann diese Überarbeitung nicht leisten; dies kann nur eine konzentriert arbeitende Arbeitsgruppe, die sich mit Abwägungen, einer Bedarfserhebung und, nicht zuletzt, Taschenrechner an die Arbeit macht. Überaus erwünscht ist jedoch, dass die sich zu bildende Arbeitsgruppe die Ideen, Bedarfe und Anregungen aus dem vorliegenden Antrag und einer Verbandstagdebatte für ihre darauffolgende Arbeit mitnehmen kann.

 

[beschlossen auf dem 35. LSVD-Verbandstag am 12.03.2023 in Köln]

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