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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

LSBTI ins Grundgesetz aufnehmen

LSVD Thüringen fordert Landesregierung auf, Berliner Bundesratsinitiative zu unterstützen

Pressemitteilung vom 11.04.2018

Erfurt.11. April 2018. Gestern beschloss der Senat von Berlin eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Gleichheitsartikels um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“. Mit der Ergänzung würden auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) explizit in die Verfassung aufgenommen werden.

Der LSVD Thüringen begrüßt die Initiative aus Berlin und fordert die Landesregierung in Thüringen ebenfalls auf, sich für die Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz auszusprechen. Die Ergänzung ist eine der Kernforderungen des LSVD und ebenso Ziel der LSVD-Kampagne 3+.

„Eine demokratische Gesellschaft wird diesem Namen erst gerecht, wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) als gleichberechtigter Teil der gesellschaftlichen Normalität anerkannt sind und die Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz auch LSBTI explizit mit einschließt. Die Aufnahme von LSBTI in die Verfassung wäre ein Meilenstein auf dem Weg hin zu Akzeptanz und Anerkennung. Nun muss auch die Landesregierung in Thüringen handeln und die Initiative aus Berlin unterstützen.“, erklärt Torsten Gliem aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen.

Im Gleichheitsartikel der Thüringischen Landesverfassung (Art. 2, Abs. 3) wurde das Merkmal „sexuelle Orientierung“ bereits aufgenommen.

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