LSBTI ins Grundgesetz aufnehmen
LSVD Thüringen fordert Landesregierung auf, Berliner Bundesratsinitiative zu unterstützen
Erfurt.11. April 2018. Gestern beschloss der Senat von Berlin eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung des Gleichheitsartikels um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“. Mit der Ergänzung würden auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) explizit in die Verfassung aufgenommen werden.
Der LSVD Thüringen begrüßt die Initiative aus Berlin und fordert die Landesregierung in Thüringen ebenfalls auf, sich für die Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz auszusprechen. Die Ergänzung ist eine der Kernforderungen des LSVD und ebenso Ziel der LSVD-Kampagne 3+.
„Eine demokratische Gesellschaft wird diesem Namen erst gerecht, wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) als gleichberechtigter Teil der gesellschaftlichen Normalität anerkannt sind und die Erweiterung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz auch LSBTI explizit mit einschließt. Die Aufnahme von LSBTI in die Verfassung wäre ein Meilenstein auf dem Weg hin zu Akzeptanz und Anerkennung. Nun muss auch die Landesregierung in Thüringen handeln und die Initiative aus Berlin unterstützen.“, erklärt Torsten Gliem aus dem Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Thüringen.
Hintergrund
- Berlin fordert Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes
- Bundesratsinitiative: Senat will Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität vor Diskriminierung im Grundgesetz verankern
Pressekontakt
LSVD Bund-Länder Koordination
René Mertens
Mail: rene.mertens@lsvd.de
————–
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Thüringen
Landesvorstand
Postfach 800461
99030 Erfurt
Mail: vorstand@lsvd-thueringen.de
www.lsvd-thueringen.de
www.facebook.com/lsvdthueringen/
LSVD⁺ Thüringen
Pressekontakt
Pressesprecher*in Landesvorstand des LSVD⁺ Thüringen
LSVD⁺ Thüringen c/o Brennessel e.V. Regierungsstraße 28 99084 ErfurtE-Mail: vorstand[at]lsvd-thueringen.de