Verfolgerstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten
Bundestag verharmlost Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen
Heute hat der Bundestag entschieden, Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Dazu erklärt Marion Lüttig, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das ist ein schlechter Tag für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist sehr enttäuscht angesichts dieser skandalösen Verharmlosung der Kriminalisierung von Homosexualität in Algerien, Marokko und Tunesien. Erneut kommt es auf den Bundesrat an, dieses menschenrechtswidrige Gesetzesvorhaben zu Fall zu bringen.
Gerade für Menschen, die vor brutaler Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität fliehen müssen und Schutz suchen, verschlechtert eine Herkunft aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat die Chance auf ein faires Asylverfahren. Denn sie stehen nun vor Schnellverfahren ohne ausreichenden Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz sowie einer Unterbringung in besonderen Einrichtungen.
Die Entscheidung des Bundestags ist aber auch ein schwerer Rückschlag für die die internationalen Bemühungen zur Entkriminalisierung von Homosexualität. Regierungen von Verfolgerstaaten können sich nun bestätigt fühlen.
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