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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Blutspendeausschluss von schwulen und bisexuellen Männern

Änderungen in Sicht? - Gesetz von SPD und Union / Anträge von FDP und Grünen

Schwule und bisexuelle Männer dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten 12 Monaten keinen Sex mit einem Mann gehabt haben. Die entsprechende Richtlinie der Bundesärztekammer muss geändert werden. Die gleiche Sicherheit von Blutkonserven lässt sich auch ohne Diskriminierung gewährleisten.

Blutspendeausschluss von schwulen und bisexuellen Männern

Schwule und bisexuelle Männer dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten 12 Monaten keinen Sex mit einem Mann gehabt haben. Sie müssen also ein Jahr enthaltsam gelebt haben.

Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer von 2017

Nach dem Transfusionsgesetz entscheidet eine Richtlinie der Bundesärztekammer über den Ausschluss von "spendewilligen Personen" von der Blutspende. Die Bundesärztekammer ist verpflichtet, in den Richtlinien "den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde festzustellen".

Gegenwärtig ist die Grundlage daher, die von der Bundesärztekammer 2017 veröffentlichte Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie). Darin heißt es unter Abschnitt 2.2.4.3.2.2:

"Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV, birgt,

für 12 Monate:

  • heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
  • Personen, die Sexualverkehr gegen Geld oder andere Leistungen (z. B. Drogen) anbieten (männliche und weibliche Sexarbeiter),
  • Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
  • transsexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten,"

Vor 2017 durften schwule und bisexuelle Männer gar nicht spenden. De facto läuft aber auch die neue Richtlinie auf einen diskriminierenden Pauschalausschluss hinaus.

Nach Angaben des Präsidenten der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, sollen die Richtlinien 2021 überarbeitet und aktualisiert werden. (Quelle: NDR vom 18.08.2020)

Wie regeln das andere Länder?

In Dänemark dürfen schwule Männern bereits nach vier Monaten spenden und wenn sie in einer festen Beziehung leben, sogar ohne zeitliche Einschränkung. In Bulgarien, Italien und Portugal wird jede Person individuell nach ihrem sexuellen Risikoverhalten befragt, unabhängig der sexuellen Orientierung. Großbritannien und Kanada haben die Zeit auf drei Monate reduziert.(Quelle: NDR vom 18.08.2020)

Ungarn hat 2020 die bisherigen Sonderregelungen für schwule und bisexuelle Männer beim Blutspenden abgeschafft. Jetzt wird nicht mehr die sexuelle Orientierung der Spender abgefragt, sondern das tatsächliche Risikoverhalten. Damit passt Ungarn die Regelung an die anderer europäischer Ländern an, etwa Spanien und Italien. (Quelle: queer.de vom 08.05.2020)

In Brasilien kippte der Oberste Gerichtshof im Mai 2020 das Teilverbot für schwule und bisexuelle Männer beim Blutspenden als verfassungswidrige Diskriminierung. Bislang hatten Männer, die Sex mit Männern haben, wie auch in Deutschland zwölf Monate auf sexuelle Beziehungen verzichten müssen, wenn sie Blut spenden wollten. Künftig müssen sie wie Heterosexuelle auch nach ihrem tatsächlichen Risikoverhalten bewertet werden und nicht nach ihrer sexuellen Orientierung. (Quelle: queer.de vom 11.05.2020)

Im Dezember 2020 haben auch England und Neuseeland neue Blutspenderegelungen verfasst. In England werden schwule und bisexuelle Männer nicht mehr anders behandelt als heterosexuelle Menschen. Ausschlaggebend ist, ob eine Person innerhalb von drei Monaten wechselnde Sexualpartner oder eine feste Beziehung habe. Zuvor durften schwule und bisexuelle Männer nur spenden, wenn sie drei Monate abstinent waren (Quelle: queer.de vom 14.12.2020). In Neuseeland galt bisher wie in Deutschland ein Blutspendeverbot für alle Männer, die innerhalb eines Jahres Sex mit einem anderen Mann gehabt haben. die geforderte Abstinenzzeit wurde nun auf drei Monate gesenkt. (Quelle: them.us vom 14.12.2020)

Was fordert der LSVD?

Homo- und bisexuelle Männer sollten nicht von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn sie nur safe Sexualkontake mit anderen Männern hatten und HIV-negativ sind. Zudem ist die explizite Nennung von trans* Personen überflüssig und durch die explizite Hervorhebung stigmatisierend. Trans* Personen können hetero-, bi- oder homosexuell sein. Das heißt: Hätten sie ein "sexuelles Risikoverhalten", wären sie entweder bereits als heterosexuelle Personen von  der Blutspende ausgeschlossen bzw. dürften als schwule bzw. bisexuelle Personen ebenfalls nur spenden, wenn sie 12 Monate enthaltsam gelebt haben.

Wir sehen in der bestehenden Regelung nach wie vor eine sachwidrige Diskriminierung und fordern, dass auf das konkrete Verhalten abgestellt wird und nicht auf Gruppenzugehörigkeiten. Das Risiko bemisst sich danach, ob Sexualpraktiken safe oder unsafe sind, nicht danach, ob sie homo- bzw. heterosexuell sind. Die gleiche Sicherheit von Blutkonserven lässt sich auch ohne Diskriminierung gewährleisten.

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (vom 14. Mai 2020)

Im "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sahen die Regierungsfraktionen u.a. eine Änderung des Transfusionsgesetzes vor. Darin heißt es in Artikel 11:

„Die Bewertung des Risikos, das zu einem gruppenbezogenen Ausschluss oder einer gruppenbezogenen Rückstellung von der Spende führt, ist regelmäßig zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob das angewandte Verfahren noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen.“

Diese Passage nennt weder den Ausschluss von schwulen und bisexuellen Männern, noch kritisiert sie diesen oder fordert gar konsequent die Änderung. Eigentlich sollte man doch davon ausgehen können, dass die Richtlinien regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Wie eine genaue und deutliche Formulierung aussieht, zeigen die FDP-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

Die erste Lesung im Bundestag war am 07.05.2020. Das Gesetz wurde am 14.05.2020 im Bundestag angenommen.

Alternative Anträge von Grünen und FDP

Beide Anträge wurden am 27.05. im Bundestag in erster Lesung debattiert und in die Bundestagsausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

FDP-Fraktion

In dem Antrag "Einfach Leben retten – Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen" der FDP-Fraktion heißt es:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. bei der Bundesärztekammer darauf hinzuwirken, dass diese die „Richtlinie Hämotherapie“ und die vor jeder geleisteten Blutspende durchgeführte Befragung  der Spenderin oder des Spenders so ändert, dass die medizinische Beurteilung zur sicheren Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nicht mehr von der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abhängig gemacht wird;
  2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Transfusionsgesetz so geändert  wird, dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspenderinnen und Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird;
  3. dem Bundestag bis zur Aufhebung der beanstandeten Diskriminierungsregelung jährlich über die Fortschritte ihrer Bemühungen zu berichten.

Bündnis 90/ Die Grünen

Bündnis 90/ Die Grünen schlagen in ihrem Antrag "Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden" vor:

Die gesonderte Nennung von „transsexuellen  Personen mit sexuellem Risikoverhalten“ in  der  Richtlinie  Hämotherapie  ist nicht akzeptabel, diskriminierend und völlig unverständlich. Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung sowohl für seine Spende als  auch  für die Gesellschaft.  Verantwortungsvolles Handeln gilt es zu ermöglichen und nicht pauschal abzuweisen. (...) Bei der Bundesärztekammer [ist] darauf hinzuwirken, dass die Richtlinie Hämotherapie überarbeitet wird, indem die pauschalen, wissenschaftlich nicht haltbaren und diskriminierenden Rückstellungen von  Personengruppen  von  einer Blutspende gestrichen werden und die Neufassung den Anstieg der antiretroviralen Therapie und die Zulassung der HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) berücksichtigt."

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