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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundesärztekammer ändert Richtlinien zur Blutspende

LSVD kritisiert Fortführung der Diskriminierung

Pressemitteilung vom 31.08.2023

Berlin, 31.08.2023. Heute hat die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Grundzüge der neuen Hämotherapie-Richtlinie vorgestellt. Im März 2023 entschieden Bundestag und Bundesrat über eine Änderung des Transfusionsgesetzes. Künftig muss die Risikobewertung für die Blutspende auf Grundlage des individuellen Sexualverhalten erfolgen – ohne Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. Die Gesetzesänderung verpflichtete die Bundesärztekammer, die Regelung bis Oktober 2023 anzupassen. Nun hat diese die Änderung in einer Pressemitteilung vorangekündigt, bevor sie am Montag im Bundesärzteblatt veröffentlicht wird. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut haben das Ziel einer diskriminierungsfreien Blutspende deutlich verfehlt. Denn: Künftig soll Analverkehr mit Sexualpartner*innen außerhalb einer dauerhaften Beziehung pauschal als risikobehaftet klassifiziert werden. Diese Risikoeinordnung entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Zudem wird so die jahrzehntelange Diskriminierung von Sexualbeziehungen zwischen Männern weitergeführt. Die Bundesärztekammer wurde vom Gesetzgeber aber dazu verpflichtet, die Diskriminierung bei der Blutspende endlich vollständig zu beenden. Weshalb die Kammer sich nun für die Weiterführung der Diskrimierung entscheidet, ist für den LSVD nicht nachvollziehbar. Der Deutsche Bundestag muss hier unter Berufung auf die ausgesprochene Verpflichtung Nachbesserungen einfordern.

Die Neuregelung trägt zur Stigmatisierung von gleichgeschlechtlichem Sex zwischen Männern als „schmutzig“ und „gefährlich“ bei. Für das individuelle Infektionsrisiko ist nicht das Geschlecht des Sexualpartners relevant, sondern die individuelle Gestaltung der Sexualkontakte im Hinblick auf die Vermeidung von Übertragungsrisiken. Mit der Verbreitung von AIDS in den späten 1980er Jahren wurden schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende als Hochrisikogruppe eingestuft. Seither haben sich Nachweistechniken, Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten stark verbessert. Die Novellierung in dieser Form schließt auch Sex mit HIV-positiven Personen aus, welche unter medikamentöser Behandlung sind und oder die Partner*innen eine „Prä-Expositions-Prophylaxe“ (PrEP) einnehmen. Laut der Weltgesundheitsorganisation ist das HI-Virus unter Behandlung praktisch nicht übertragbar. Zudem wird die Tatsache nicht erwähnt und in Betracht gezogen, dass Blutspenden vor der Verwendung auf Infektionskrankheiten untersucht werden und die Labortests nach sechs Wochen eine vorliegende Infektion anzeigen.

Weiterlesen:

Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz zur Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, und Trans-Personen

Blutspende: Ende der Diskriminierung in Sicht

Artikel zur Blutspende in der aktuellen Verbandszeitschrift: Mit mehr Diversität in die Zukunft

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