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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Am 11. Oktober ist der 35. Internationale Coming-Out-Tag!

LSVD fordert besseren Rechtsschutz durch Grundgesetz Art. 3, Abs. 3

Pressemitteilung vom 10.10.2023

Berlin, 10. Oktober 2023. Seit 1988 wird am 11. Oktober der Coming-Out-Tag international gefeiert. Der Tag soll Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) dabei unterstützen, mit ihrer sexuellen Orientierung und/ oder geschlechtlichen Identität offen umzugehen. Dazu erklärt Mara Geri aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der internationale Coming-Out-Tag bietet nicht nur eine Gelegenheit für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*), sich selbst und ihre Offenbarungserlebnisse sichtbar zu machen und sich damit gegenseitig zu unterstützen. Dieser Tag geht die gesamte Gesellschaft an: Bei allen Verbündeten für die Gleichberechtigung von LSBTIQ* und damit allen Demokrat*innen liegt die Verantwortung, gemeinsam mit der Community ein gesellschaftliches Klima von Akzeptanz und Offenheit zu schaffen, in welchem ein sicheres und positives Coming-Out als LSBTIQ* möglich ist. Regierung und Legislative sind in der Pflicht, LSBTIQ* als Teil der Gesellschaft zu behandeln, ihre Bedarfe zu berücksichtigen und Gesetze inklusiv und queersensibel zu formulieren.

Dazu gehört insbesondere der umfassende Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung durch eine entsprechende Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz. Der Antidiskriminierungskatalog zählt als demokratische Antwort auf die nationalsozialistischen Verbrechen die verfolgten Opfergruppen des NS-Regimes auf, jedoch nicht LSBTIQ*. Diese Schutzlücke ermöglichte noch Jahrzehnte später staatliche Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität wie beispielsweise durch den erst in den 1990ern endgültig abgeschafften § 175 StGB. Ein sichtbar im Grundgesetz abgesicherter Schutz von LSBTIQ* vor Diskriminierung und Gewalt ist angesichts steigender Zahlen von Gewalt und Anfeindungen dringend erforderlich. Rechtsextreme und menschenfeindliche Ideologien erfahren großen Zulauf. Wir dürfen uns nicht auf bereits errungenen politischen Erfolgen ausruhen, sondern müssen vielmehr weiter für eine Gesellschaft kämpfen, in welcher alle gefahrlos sie selbst sein können.

Zum Hintergrund:

Das Coming-Out ist für LSBTIQ* kein einmaliges, großes Ereignis, das von gegenseitigem Verständnis und liebevoller Annahme geprägt ist, wie Medien es teilweise darstellen. Stattdessen ist es ein konstanter Prozess im Leben von LSBTIQ*, der bei jeder Offenbarung gegenüber neuen Menschen auch neue Risiken mit sich bringt. Jeder Tag, an dem ein gleichgeschlechtliches Paar händchenhaltend spazieren geht, jeder Kuss in der Öffentlichkeit, jede Erzählung vom Wochenende mit dem*der Partner*in gegenüber neuen Arbeitskolleg*innen ist ein neues Coming-Out. Coming-Out-Erfahrungen sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Manche Menschen haben überhaupt kein klassisches Coming-Out. Andere LSBTIQ* wiederum werden sich erst spät im Leben über ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität klar: Ein Drittel der erwachsenen LSBTIQ* leben bei der Arbeit nicht offen (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung 2020). Das durchschnittliche Alter von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Jugendlichen beim Coming-Out beträgt 17 Jahre; bei trans* Teens 18 (Deutsches Jugendinstitut 2015). Dabei ist besonders für Minderjährige die Gefahr für Ablehnungs- bis hin zu Gewalterfahrungen im familiären Umfeld groß. Psychologische Studien zeigen uns, wie wichtig ein unterstützendes Umfeld insbesondere für junge LSBTIQ* ist. Umso wichtiger ist es, bereits in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Schule altersgerechte Aufklärung zu verankern.

Weiterlesen:
Artikel 3 GG ergänzen: Den Anfangsfehler endlich korrigieren

Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

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