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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag

LSVD fordert diskriminierungsfreien Zugang zu geschlechtlicher Selbstbestimmung

Pressemitteilung vom 14.11.2023

Berlin, 14.11.2023. Am morgigen Mittwoch wird sich der Bundestag in der ersten Lesung mit dem Entwurf „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) befassen. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen die erste Lesung im Bundestag als den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Selbstbestimmungsgesetz für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Das unwürdige und fremdbestimmende "Transsexuellengesetz" (TSG) sowie der pathologisierende Paragraf 45b im Personenstandsgesetz für intergeschlechtliche Menschen müssen ersetzt werden. Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung und eine einheitliche Regelung für alle trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen (TIN*).  Alle demokratischen Parteien müssen jetzt dafür zu sorgen, dass nach Jahrzehnten der Diskriminierung endlich ein echtes und menschenrechtsorientiertes Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt; ein Gesetz ohne unwürdige Fremdbegutachtung, ohne staatlich verordnetes Misstrauen und ohne Stigmatisierung.

Wir kritisieren deutlich, dass der aktuelle Gesetzesentwurf, der Selbstbestimmung im Namen trägt, mehrere Menschengruppen von genau dieser geschlechtlichen Selbstbestimmung ausschließen möchte: So will der Entwurf der Bundesregierung Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu einer Personenstandsänderung ermöglichen. Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus unterliegen weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung, da ihre gesetzlichen Vertreter*innen bzw. ein Gericht in die Personenstandsänderung einwilligen müssen. Außerdem muss unbedingt verhindert werden, dass sich durch den aktuellen SBGG-Entwurf der Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch neue Fristen und Regelungen zur Eltern-Kind-Zuordnung verschlechtern würde.

Eine Verschlechterung für alle Personengruppen sind insbesondere auch die unverhältnismäßigen Regelungen zur Übermittlung von Daten an zahlreiche Polizei- und Sicherheitsbehörden, die starke Verunsicherung unter den Betroffenen auslösen. Diese Regelungen widersprechen dem freiheitlichen Recht auf Datenschutz sowie informationelle Selbstbestimmung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte stuft diese Regelungen als problematisch und unzulässig ein.

Wir fordern zudem die ersatzlose Streichung des lediglich klarstellend gemeinten § 6, der die Wirksamkeit der Personenstandsänderung u.a. im Hinblick auf Vertragsfreiheit, Haus- und Satzungsrecht betrifft. Sollte der Gesetzgeber an der Regelung festhalten wollen, muss jedenfalls ergänzt werden, dass diese nur diskriminierungsfrei und im Rahmen des geltenden Rechts ausgeübt werden dürfen.

15.11, 12.00 – 14 Uhr: Kundgebung am Tag der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes vor dem Bundestag: Für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz findet eine Kundgebung auf der Wiese vor dem Bundestag statt. Denn Verbesserungen am Gesetzesentwurf fordern nicht nur queere Fachverbände, sondern u. a. auch der Deutsche Frauenrat, der Juristinnenbund, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und viele mehr. Auch diese werden solidarisch bei der Kundgebung dabei sein. Das Ziel ist es, die breite gesellschaftliche Unterstützung für die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes sichtbar zu machen. www.lsvd.de/de/ct/10561

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LSVD-Bundesverband

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