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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Gemeinsame Initiative zum Schutz der sexuellen Identität ins Grundgesetz

Pressemitteilung vom 22.05.2019

Die Bundestagsfraktionen von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE haben eine gemeinsame parlamentarische Initiative zum Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz erarbeitet. Hierzu erhalten Sie nachfolgende Statements der zuständigen fachpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie der Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD).

Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion:

„Niemand darf aufgrund der sexuellen Identität diskriminiert werden. Diesen Schutz soll das Grundgesetz unmissverständlich im Wortlaut garantieren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutzrechten von Lesben, Schwulen und Bisexuellen in der jüngeren Rechtsprechung einen hohen Stellenwert eingeräumt. Dasselbe Verfassungsgericht hat noch in den 1950er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer mit Verweis auf das Grundgesetz gebilligt. Dieses Unrecht darf sich nicht wiederholen. Die Achtung sexueller Vielfalt steht weltweit unter Druck. Rechtspopulistische Bewegungen in Ungarn, Polen, Österreich und den USA zeigen, dass auch Demokratien nicht vor erheblichen Eingriffen in Minderheitenrechte gefeit sind. Politische Stimmungslagen dürfen nicht zur Gefahr für Freiheit und Würde des Einzelne werden. Am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität darf der Gesetzgeber keinen Zweifel lassen.“

Ulle Schauws, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Grundlegende gesellschaftliche Normen wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen gelten und sichtbar sein. 70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss daher endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen. Das Fehlen der "sexuellen Identität" im Artikel 3 Absatz 3 GG schreibt auch in heutiger Zeit zentrale Mechanismen von Homophobie fort: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Bagatellisieren der gegen sie gerichteten Diskriminierungen.

Auch wenn sich inzwischen die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen stark verbessert hat, nicht zuletzt durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stößt die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte und bringt Diskriminierung hervor. Die Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in den Katalog der besonderen Diskriminierungsverbote ist nicht nur verbriefter grundrechtlicher Schutz sondern auch Ausdruck einer objektiven Werteordnung, die sich auf den Abbau rechtlicher Nachteile im Verhältnis der Bürger*innen untereinander auswirkt, Ausstrahlungswirkung erzeugt und eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein entfaltet."

Doris Achelwilm, Queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Fakt ist, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, angegriffen und ausgegrenzt werden. Vielfach sind sie offener Gewalt ausgesetzt. Und oft wird diese Gewalt nicht gemeldet, erfasst oder geahndet. Ein grundgesetzlicher Schutz sexueller Identität könnte dieser Situation entgegenwirken. In Deutschland, in Europa und weltweit nehmen bei allen Errungenschaften reaktionäre Bestrebungen zu, die auf die Rechte von LGBTTIQ zielen. Deshalb braucht der Schutz sexueller Identität Verfassungsrang."

Henny Engels, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD):

„Das Grundgesetz ist Grundlage und Thema politischer Bildung und Wertevermittlung etwa im Schulunterricht oder in Integrations- und Sprachkursen. Eine Thematisierung der Rechte und Lebenswirklichkeiten von LSBTI könnte dann nicht länger unter den Tisch fallen.“

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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