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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Verbandtagsbeschlüsse 2019

Europawahlen, Artikel 3 GG, LSBTI-Geflüchtete, Inklusionskonzept und Gedenkjahr 2020

Resolutionen bezüglich der anstehenden Europawahlen und nach einem LSBTI-Inklusionskonzept. Zudem fordert der LSVD ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes, ein inklusives und würdiges Gedenken aller Opfer des Nationalsozialismus sowie einen besseren Schutz für verfolgte LSBTI-Geflüchtete.

Auf dem 31. Verbandstag beschlossen die Mitglieder mehrere Resolutionen. Passend zum internationalen Schwerpunkt fordert der LSVD von der Bundesregierung die baldige Verabschiedung des LSBTI-Inklusionskonzepts für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Auswärtige Politik. Damit würde Deutschland seiner historischen Verpflichtung für die unteilbaren und universellen Menschenrechte gerecht werden, engagierte LSBTI- Menschenrechtsverteidiger*innen in aller Welt unterstützen und den Akteur*innen der auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit konkrete Zielsetzungen und Richtlinien liefern.

Für die Europawahlen fordert der LSVD klares Bekenntnis und glaubwürdigen Einsatz von EU-Parlament und EU-Kommission zum Schutz der Menschenrechte von LSBTI inner- und außerhalb Europas. Gewählt werden sollten nur Parteien, die sich glaubhaft und überzeugend für Gleichheit und Akzeptanz von LSBTI in Europa und gegen Hass, Homophobie und Transfeindlichkeit einsetzen.

Anlässlich des bevorstehenden 70-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes verabschiedete der LSVD eine Resolution, mit der ein ausdrückliches und verfassungsrechtlich abgesichertes Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität gefordert wird. Es braucht die Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels Artikel 3, Absatz 3.

2020 jährt sich zum 75. Mal die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus. Wir engagieren uns dafür, dass das Schicksal der homosexuellen Verfolgten der NS-Zeit im Gedenkjahr 2020 allerorten einen würdigen Ausdruck findet. Ausdrücklich soll dabei das Leid, das lesbischen Frauen angetan wurde, in den Blick genommen. Eine zentrale Aufgabe ist es, in der Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Gedenkzeichen für die im KZ Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben zu schaffen.

Mit einer weiteren Resolution fordert der LSVD das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Bundesländer dazu auf, eine systematische Information über LSBTI-Verfolgung als Asylgrund im Asylverfahren und über den besonderen Schutzbedarf bei der Unterbringung. Ziel muss es sein, verfolgte LSBTI-Geflüchtete zu schützen und ihre Rechte zu wahren.

Im Jahr 2019 finden in Sachsen, Brandenburg und Thüringen Landtagswahlen statt. Die Landesverbände sollen bei Protesten und CSD-Beteiligungen aktiv vom Bundesverband unterstützt werden.

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