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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Vom „Anti-Propaganda-Gesetz“ bis hin zur Einstufung queerer Organisationen als „extremistisch“

Die schrittweise Rekriminalisierung queeren Lebens in Russland

Ein sicheres Leben für queere Menschen war de facto in Russland bereits in der Vergangenheit nicht möglich. Hassgewalttaten gegen LSBTIQ* werden nicht aufgeklärt. Der öffentliche Raum wird von Hassreden gegen LSBTIQ* bestimmt. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von November 2023 setzt Russland seine LSBTIQ*-feindliche Politik fort. Bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Menschenrechte von LSBTIQ* immer weiter eingeschränkt. Dazu zählt das sog. „Anti-Propaganda-Gesetz“, das durch die Duma im Januar 2013 auf den Weg gebracht und im Jahr 2022 zusätzlich verschärft wurde. Es findet Stück für Stück eine Rekriminalisierung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt.

2013: Das sogenannte „Anti-Propaganda-Gesetz“

Im Jahr 2013 verabschiedete Russland ein Gesetz, das gemeinhin als "Schwulen-Propaganda-Gesetz" oder "Anti-Homosexuellen-Propaganda-Gesetz" bekannt ist. Mit diesem Gesetz wurden Beschränkungen für Rollenmodelle von LSBTIQ*-Personen unter Minderjährigen eingeführt. Damit wurde die Verbreitung von Materialien bestraft, die "nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen" gegenüber Minderjährigen darstellen. Es gab allerdings die Möglichkeit etwa für Medien oder queere Organisationen, durch eine Kennzeichnung entsprechender Inhalte als "18+" einer Bestrafung zu entgehen. Das Gesetz war Anlass für eine Welle von Hassreden in den Massenmedien, von CSD-Verboten und von Hassverbrechen.

Das Gesetz wurde nicht nur beschlossen, um die russische Gesellschaft vor den angeblich negativen Auswirkungen der liberalen oder westlichen Werte zu schützen, sondern hat effektiv LSBTIQ*-feindliche Gewalt und Hassverbrechen gegen die sexuellen Minderheiten von Russland geschürt. Dabei ist das russische "Anti-Homosexuellen-Propaganda-Gesetz" nur eine der Herausforderungen, denen sich die LSBTIQ*-Gemeinschaft im Land gegenübersieht. Das Fehlen jedweder Schutzgesetze macht die LSBTIQ*-Community schutz- und hoffnungslos gegenüber diesen Angriffen.

2022: Überfall auf die Ukraine und Gesetzesverschärfung

Seit dem 24. Februar 2022 haben die russischen Behörden unter der Führung von Wladimir Putin die Verfolgung von LSBTIQ*-Personen verschärft, und eine neue Phase der Repressionen gegen die LSBTIQ*-Gemeinschaft ist zu einem zentralen innenpolitischen Anliegen geworden. Die Unterstützungsprogramme, die der russischen LSBTIQ*-Gemeinschaft im Exil zur Verfügung stehen, sind nicht mit dem Ausmaß der Repressionen gegen die Gemeinschaft innerhalb des Landes vergleichbar.

Das Narrativ vom Hass auf LSBTIQ*-Personen als die Hauptvertreter*innen „westlicher Werte“ und als „Feinde der Gesellschaft“ ist die wichtigste Veränderung in der Rhetorik vom Regime und seiner staatlich gelenkten Propaganda seit Februar 2022. Das vom Staat gewählte Narrativ zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit der russischen Gesellschaft von den Fehlern im Krieg abzulenken, und führt zur Verfolgung von Mitgliedern der russischen Gesellschaft in erster Linie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe und nicht aufgrund ihrer Handlungen und Ansichten. Das Putin-Regime investiert viele Ressourcen in die Kultivierung des Hasses auf die LSBTIQ*-Gemeinschaft. Dieser Einfluss auf die öffentliche Meinung trägt zu einer weiteren Ausbreitung der Repressionen bei. LSBTIQ*-Personen sind mit Hassverbrechen und Hassreden konfrontiert, ihnen wird die medizinische Versorgung verweigert, sie werden von Arbeitsplätzen entlassen und von Bildungseinrichtungen verwiesen, sie leiden unter häuslicher Diskriminierung und polizeilicher Willkür. Dabei geht die Repression nicht nur vom Staat selbst – etwa durch homo- und transphobe Gesetze – sondern auch von der russischen Gesellschaft aus.

Als vermeintliches Symbol für den “Westen” und seine Werte nehmen Politik und Justiz die LSBTIQ*-Community gezielt ins Visier. Hierzu wurde das Anti-Homosexualitäts-Propaganda-Gesetz im Dezember 2022 verschärft. Die Neuauflage des Gesetzes erlaubt Informationen über LSBTIQ* Menschen nur als Verurteilung dieser. Untersagt werden erstmals auch "Informationen, die zum Wunsch einer Geschlechtsänderung" bei Minderjährigen führen. Für Medien, Internet, Literatur, Kino und Werbung wird das "Propaganda"-Verbot erstmals ausdrücklich in zusätzlichen Gesetzen festgelegt. Das Gesetz macht die Arbeit von LSBTIQ*-Organisationen, Blogger*innen und Journalist*innen sowie kultureller Organisationen zur Strafsache. Diese werden dabei als "ausländische Agenten" bezeichnet und sehen sich daher gezwungen, Russland zu verlassen. Einem Bericht von Human Rights Watch zufolge hat die Gewalt und Diskriminierung von LSBTIQ* in Russland seit der Einführung des Propaganda-Gesetzes erheblich zugenommen.

2023: Die rechtliche Auslöschung von trans* Menschen

Die Verschlechterung der Menschenrechtslage von LSBTIQ* Personen in Russland mündete im Juni 2023 in das jüngste trans* feindliche Gesetz, das zusätzlich in die individuellen Freiheitsrechte von trans* Personen eingreift. Damit werden nicht nur geschlechtsangleichende Operationen und Maßnahmen de facto verboten, sondern auch bereits bestehende Ehen werden annulliert und das Sorgerecht kann entzogen werden. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz bei intergeschlechtlichen Personen operative Eingriffe ohne Einwilligung der betroffenen Person. Insbesondere trans* Personen, die bereits eine Personenstandsänderung durchgeführt haben, sind dem Staat bekannt und daher eine leichte Zielscheibe.

Hierbei handelt es sich um massive Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und die Menschenrechte besonders schutzbedürftiger Gruppen. Offizielle Begründung hierfür ist der Kampf gegen eine westliche “Transgender-Industrie”. Stellvertretend für die Prinzipien der europäischen Wertegemeinschaft wie Menschenrechte, Freiheit und Demokratie wird nun speziell die TIN* (Abkürzung: trans*, inter*, nonbinär*) Community in Russland zur Zielscheibe von Politik und Justiz. Der LSVD hat sich deshalb der Forderung von Quarteera angeschlossen, dass das Aufnahmeprogramm für russische Menschen auch für TIN*-Personen geöffnet wird.

2024: Die Einstufung der „internationalen LGBT-Bewegung” als „extremistisch“

Am 30. November 2023 hat der Oberste Gerichtshof Russlands die sogenannte “internationale LSBT-Bewegung” als extremistisch eingestuft und ihr jegliche Aktivitäten verboten – dieses Urteil tritt heute in Kraft. Beschuldigten drohen insbesondere Strafverfahren, die voraussichtlich bis zu zwölf Jahren Gefängnis vorsehen. Bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes kam es zu ersten Razzien an Community-Orten. Zusätzlich häufen sich Berichte über Erpressungen, Kündigungen, Drohungen und Angriffe, die die Betroffenen nicht anzeigen können. Seit dem 10.01.2024 gilt in Russland queeres Leben als Extremismus.

Die Einstufung als eine extremistische Organisation und Bewegung eröffnet die Grundlage für eine willkürliche staatliche Verfolgung von LSBTIQ* Personen und Unterstützer*innen. Das Urteil trifft einen unbestimmten Personenkreis, darunter nicht nur Mitglieder von LSBTIQ* Organisationen, Aktivist*innen und Journalist*innen, sondern auch Personen, die schlicht Teil der LSBTIQ* Community sind, für solche gehalten werden oder auch nur mit ihr sympathisieren. Dieses Urteil ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung, da es eine strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ermöglicht – aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Auswirkungen der Rekriminalisierung: Die Lage queerer Menschen in Russland

Das Ziel einer 2023 von EQUAL PostOst e.V. veröffentlichten Studie "Ich wurde verboten" war eine systematische Analyse der Veränderungen der Situation von LSBTIQ* Personen und Organisationen in Russland, die nach dem groß angelegten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 stattgefunden haben. Die Analyse und die Schlussfolgerungen der Studie beruhen auf Interviews mit Expert*innen und einer Umfrage unter LSBTIQ* Personen in ganz Russland und in der Emigration. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen für Regierungen von Ländern, die für LSBTIQ* Personen sicher sind.

Die durchgeführte Studie zeigt deutlich, dass die russischen Behörden unter der Führung von Wladimir Putin den Druck auf LSBTIQ* Personen und die Einschränkung ihrer Rechte in Russland auf ein neues Niveau gebracht haben, indem sie die staatliche Homo-, Bi- und Trans-Feindlichkeit zum Eckpfeiler ihrer Politik erklärt haben. Seit dem Beginn des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 haben die russischen Behörden durch zwei Gesetze – „zum Verbot von Gay- Propaganda gegenüber allen Altersgruppen“ und „zum Verbot der Transition“ – den Fortschritt annulliert, den Russland bei Anerkennung der Rechte homosexueller, bisexueller und trans* Personen gemacht hatte.

Anstatt eine Politik der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung umzusetzen, haben die russischen Behörden eine totale LSBTIQ*-Zensur eingeführt. Die derzeitige russische Gesetzgebung unterstützt und bestärkt zuvor entstandene homophobe und transphobe Narrative und verstößt gegen die von den russischen Behörden eingegangenen Verpflichtungen, Menschenrechte einzuhalten.

Die derzeitige Situation der LSBTIQ* Gemeinschaft in Russland ist eine Situation der kritischen Gefahr. Es handelt sich um Zehntausende private Tragödien von Menschen, die ihrer Grundrechte beraubt wurden, insbesondere Transgender-Personen, Regenbogenfamilien, Aktivist*innen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen, und LSBTIQ* Personen im Nordkaukasus, wo die von der Staatsmacht gebilligte Gesetzlosigkeit ihren Höhepunkt erreicht.

Die Folge daraus ist eine extreme Bedrücktheit der LSBTIQ*-Gemeinschaft, die sich im Durchschnitt in subklinischen Depressionen in Verbindung mit Selbstmordgedanken und klinischen Angstzuständen äußert. Die Repressionen versperren der Gemeinschaft auch den Zugang zu professioneller Hilfe und schränken die Arbeit von LSBTIQ*-Organisationen ein.

Anti-Propaganda-Gesetze in anderen Ländern (exemplarisch)

Andere Länder kopieren die russischen Anti-LSBTIQ*-Gesetze und versuchen, die Zivilgesellschaft zu kontrollieren, was die Vereinigungsfreiheit stark beeinträchtigt.

Das erste Land in der EU mit einem Anti-LSBTIQ*-Gesetz war 2021 Ungarn. Orbáns Regierung hat das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sowie die Möglichkeit einer Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag verboten. Zudem wurden Informationsweitergabe und Medienberichterstattung über Homosexualität und Trans*geschlechtlichkeit verboten, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sein könnten. Besonders alarmierend am "Anti-Propaganda-Gesetz" ist, das sich auch vom Wortlaut her am russischen Antihomosexualitätsgesetz orientiert. LSBTIQ*-akzeptierende Werbung und Unterrichtsinhalte sind ebenfalls mit der Scheinbegründung „Jugendschutz“ verboten werden.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat nach massivem Druck des Europäischen Parlaments ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, da dieses Gesetz gegen die grundlegendsten EU-Normen und -Werte verstößt. Ein Urteil des Gerichtshofs für den Schutz von LSBTIQ* wäre nicht nur wichtig, um das ungarische Gesetz aufzuheben, sondern auch um zu verhindern, dass ähnliche Gesetze in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Polen oder Rumänien erlassen werden. Denn Hass und Hetze gegen LSBTIQ* dürfen nicht länger mit Steuergeldern aller EU-Bürger*innen belohnt werden. Die Europäische Union muss solange die Fördergelder einfrieren, die nicht der Zivilgesellschaft und der Förderung von Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zugutekommen, bis die Regierung Orbán ihre LSBTIQ*-feindliche Politik aufgibt. Laut dem Bericht Queer Your EU von Forbidden Colors waren EU-Parlaments-Abgeordnete aus Ungarn auf dem vorletzten Platz dabei, gegen LSBTIQ*-Rechte zu stimmen. Am schlechtesten schnitten bei der Studie Abgeordnete aus Polen ab.

Während ihrer Regierung in Polen fuhr die PiS-Partei die Strategie, LSBTIQ*-Feindlichkeit für den eigenen Wahlkampf zu nutzen, um Wähler*innenstimmen im Namen von vermeintlichem Familien- und Kinderschutz zu sammeln. So wurden im polnischen Parlament sexuelle und reproduktive Rechte massiv angegriffen. Eine Gesetzesinitiative zum generellen Verbot von Sexualkundeunterricht an Schulen erinnerte in ihrer Begründung und Wortwahl dabei sehr an das Antihomosexualitätsgesetz in Russland, das jegliches neutrales Informieren oder akzeptierendes Sprechen über LSBTIQ* vor Minderjährigen als Propaganda bestraft.

Teile von Georgien und Moldau werden de facto von Russland kontrolliert. Zudem entlud sich im Sommer 2023 massive Gewalt gegen die Pride-Parade in Tiflis – diese hat seit Jahren in Georgien System. Die gewaltsamen Gegenproteste wurden auf den sozialen Medien durch die Regierungspartei und Regierungsmitglieder befeuert. Daran wird deutlich, dass in Georgien nicht nur der Staat nicht willens oder in der Lage ist, LSBTIQ* zu schützen, sondern dass der LSBTIQ*-feindliche Hass von weiten Teilen der Regierung auch noch systematisch befeuert wird. Den Mobilisierungspraktiken dieser Gruppen sowie der Kultivierung von Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft stehen keine effektiven Präventions- und Bestrafungsmechanismen entgegen, die große Mehrheit der Hassverbrechen bleibt ohne rechtliche Konsequenzen für die Täter*innen. Nachdem die Regierungspartei in Georgien im Juni 2024 ein Agenten-Gesetz nach russischem Vorbild verabschiedete, stimmte sie im September 2024 für ein LSBTIQ*-Propagandagesetz. Dieses soll queere Menschen aus dem öffentlichen Leben verbannen. Die Republik Moldau verabschiedete ein Verbot von "LSBTIQ*-Propaganda".

Der Bundestag hat 2023 im Asylsystem die Einstufung von Georgien und Moldau als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" beschlossen und verstößt damit bewusst gegen die diesbezüglichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Belarus diskutiert ein „Propaganda-Gesetz“ seit 2022 und hat 2024 hat die Darstellung von LSBTIQ* in jeglicher Form in die Liste „pornografischen“ Materials aufgenommen. Auf die Verbreitung stehen in Belarus bis zu vier Jahre Haft.

Das Parlament in Bulgarien verabschiedete im August 2024 eine Novelle des Schulgesetzes, das die Thematisierung von "nicht traditionellen sexuellen Orientierungen" und geschlechtlicher Selbstbestimmung verbietet.

In Kirgisistan wurden 2023 mehrere Gesetze nach russischem Vorbild erlassen, die sich gegen LSBTIQ* Personen und Aktivist*innen richten. Es wurde ein Verbot der Zurschaustellung von Gegenständen mit dem Regenbogensymbol erlassen. Im August unterzeichnete der Präsident ein neues Gesetz über Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden an der Gesundheit sowie der intellektuellen, geistigen, seelischen und moralischen Entwicklung von Kindern. Das Gesetz ähnelt den Gesetzen in Russland und Ungarn und verbietet die Verbreitung von Informationen, die sogenannte Familienwerte verleugnen oder "nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen" fördern. Das Gesetz sieht auch ein vollständiges Verbot der Erörterung von LSBTIQ*-Rechten und -Erfahrungen in Schulen vor. Im Oktober wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, der das Konzept der "ausländischen Nichtregierungsorganisation" einführt.

Auch in der Türkei verschärft sich die LSBTIQ*-feindliche Rhetorik seit Jahren; queeres Leben wird im Wahlkampf instrumentalisiert, und teilweise ein Verbot der „ausländischen LSBTIQ*-Agenten“ und deren „Propaganda“ nach russischem Vorbild gefordert. Darüber hinaus gab es Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit besonders im Pride-Monat Juni 2023. Fast alle LSBTIQ*-bezogenen Veranstaltungen wurden 2023 verboten. Das Zeigen der Regenbogenfahne wird zunehmend unmöglich. Die Türkei kündigte zudem neue Maßnahmen zur Einschränkung von Medieninhalten an, um "Kultur und Kinder zu schützen".

Bosnien und Herzegowina verabschiedete ein Gesetz über ausländische Agenten nach russischem Vorbild. Auch Rumänien brachte einen Gesetzentwurf zum Verbot audiovisuellen Materials mit LSBTIQ*-Themen ein. Das litauische Parlament lehnte die Aufhebung seines "Propaganda-Gesetzes" ab, setzt es aber kaum noch um.

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Basierend auf aktuellen Umfragen erwartet die europaweit tätige Non-Profit-Organisation Forbidden Colours, dass der Anteil der Europaabgeordneten, die gegen die Rechte von LGBTIQ stimmen, im nächsten Europäischen Parlament von 27 % auf über 40 % steigen könnte. Deswegen begleitet der LSVD die EU-Wahl in diesem Jahr intensiv. Mehr Informationen zur EU-Wahl