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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Berlin und Brandenburg sagen „Ja“ zur Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes

LSVD Berlin-Brandenburg begrüßt Unterstützungssignale der Landesregierungen

Pressemitteilung vom 07.06.2024

Berlin/Potsdam, 7. Juni 2024. Anfang Mai wandte sich der LSVD-Bundesverband zusammen mit den Landesverbänden in einem gemeinsamen Brief an alle Ministerpräsident*innen bzw. Bürgermeister*innen der Länder. Ziel des Briefes war es, erneut die Unterstützung der Landesregierungen für die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität einzufordern. Eine Grundgesetzänderung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden, weshalb auch die breite Unterstützung der Landesregierungen von zentraler Bedeutung ist. Konkret wurden die Regierungschef*innen daher gebeten, in ihrem Bundesland und in ihrer Partei öffentlich positiv Stellung zu nehmen und entsprechende Initiativen zu fördern und zu veranlassen.

Seit Februar 2020 arbeitet der LSVD außerdem gemeinsam mit den wichtigsten queeren Menschenrechtsorganisationen Deutschlands im Rahmen der Initiative „Grundgesetz Für Alle“ (Auflistung aller unterzeichnenden Organisationen) intensiv daran, noch in dieser Legislaturperiode die nötigen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat zu mobilisieren.
 
Für die Ergänzung des Grundgesetzes kam gestern grünes Licht von den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg. In Antwort auf den Brief des LSVD erklärte die Brandenburger Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher in einem an den LSVD Berlin-Brandenburg gerichteten Schreiben die grundsätzliche Unterstützung der Landesregierung für das Vorhaben. Deutlich konkretere Schritte kündigt Berlin an: Antidiskriminierungssenatorin Cansel Kiziltepe gab gegenüber der Presse bekannt, dass sich der Senat in der abschließenden Vorbereitung einer Bundesratsinitiative befinde. Dies wäre nach den gescheiterten Versuchen von 2009 und 2018 bereits der dritte Anlauf des Landes Berlin im Bundesrat.

Christopher Schreiber, Geschäftsführer und Pressesprecher des LSVD Berlin-Brandenburg, erklärt dazu: „Die Landesverfassungen von Berlin und Brandenburg machen vor, wie es sein soll: Beide schützen ausdrücklich vor Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität. Es ist an der Zeit, dass auch das Grundgesetz diesen Schutz bietet. Damit das Realität werden kann, wird wohl noch viel Überzeugungsarbeit in anderen Bundesländern und bei der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag geleistet werden müssen. Wir sind zuversichtlich, dass von Berlin und Brandenburg hierzu wichtige Impulse ausgehen werden. Wir unterstützen die Landesregierungen dabei.

Chris*tian Gaa, Sprecher der Initiative Grundgesetz Für Alle, ergänzt: „Wir als Initiative Grundgesetz für Alle begrüßen und unterstützen die Vorbereitungen des Berliner Senats einer Bundesratsinitiative. Nach 75 Jahren Grundgesetz wird es Zeit, dass auch endlich queere Menschen im Antidiskriminierungsartikel des Grundgesetzes explizit genannt werden. Unter der aktuellen Fassung des Grundgesetzes konnten der Anti-Homo-Paragraph 175 oder das diskriminierende Transsexuellengesetz existieren. Ein No-Go! Queerfeindliche Gewalt nimmt zudem wieder Jahr für Jahr zu. Und Rechtspopulist*innen warten nur darauf, die Uhr wieder zurückzudrehen. Deswegen unser Appell an alle Bundesländer: Unterstützt die Berliner Bundesratsinitiative entschlossen und mit aller Kraft, bevor es zu spät ist!
 
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Grundgesetz jetzt oder nie? (lsvd.de)

 

LSVD Berlin-Brandenburg

Pressekontakt

Pressesprecher*in Christopher Schreiber

Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V.
Feurigstraße 54
10827 Berlin

Tel.: 030 – 75 43 7700
E-Mail: presse@lsvd.berlin