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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Gleicher Schutz für Alle!

Europa muss Lücken im Diskriminierungsschutz schließen. Bundesregierung muss umdenken und Pläne der EU-Kommission unterstützen

Bereits im Juli 2008 stellte die EU-Kommission ihren Entwurf für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie vor. Der Entwurf sieht vor, dass alle im EU-Vertrag genannten Diskriminierungsmerkmale, also auch sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung, den gleichen Schutz auch außerhalb des Arbeitsrechts erhalten, wie er bereits für die Merkmale ethnische Herkunft und Geschlecht gilt.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegen einen Ausbau des Diskriminierungsschutzes in Europa aufzugeben. Wenn in Europa ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verwirklicht werden soll, gehört dazu ein effektiver Schutz vor Diskriminierung.

Bereits im Juli 2008 stellte die EU-Kommission ihren Entwurf für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie vor. Der Entwurf sieht vor, dass alle im EU-Vertrag genannten Diskriminierungsmerkmale, also auch sexuelle Identität, Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung, den gleichen Schutz auch außerhalb des Arbeitsrechts erhalten, wie er bereits für die Merkmale ethnische Herkunft und Geschlecht gilt. Noch bestehende Lücken im Diskriminierungsschutz sollen so geschlossen werden, eine Hierarchisierung von Rechten soll es nach dem Willen der EU-Kommission künftig nicht mehr geben.

CDU/CSU und FDP haben 2009 im Koalitionsvertrag (Kapitel „Investitionsbremsen lösen. Bürokratieabbau“) dazu lapidar festgehalten: „Wir setzen uns aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung ein. Den ungeeigneten Entwurf der Europäischen Kommission zur 5. Antidiskriminierungsrichtlinie lehnen wir allerdings ab.“

Diese Haltung der Bundesregierung ist unverantwortlich. Sie will Ungleichbehandlung beim Diskriminierungsschutz zementieren. Ein deutsches Veto in dieser wichtigen Frage hätte zur Folge, dass Minderheiten wie Behinderte oder Lesben und Schwule insbesondere in Osteuropa weiterhin massiven Diskriminierungen ohne ausreichenden rechtlichen Schutz ausgeliefert sind. In vielen europäischen Ländern wird Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität leider von vielen Menschen als "gesellschaftlich akzeptabel" angesehen. Dies ist nicht hinnehmbar und widerspricht allen europäischen Werten von Demokratie und Gleichberechtigung.

Bereits 2006 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die jetzt diskutierten Vorschläge der EU-Kommission überwiegend umgesetzt. Dennoch blockiert die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission. Dabei wäre insbesondere für die neuen EU-Mitgliedsstaaten die vorgeschlagene Richtlinie ein wichtiges Signal. Gerade Deutschland sollte bei Fragen der Gleichbehandlung Flagge zeigen, die EU als Wertegemeinschaft unterstützen und beim Diskriminierungsschutz eine positive Rolle einnehmen.

Diskriminierung aus welchen Gründen auch immer ist kein Kavaliersdelikt, sondern Gift für das friedliche Zusammenleben in einem modernen, demokratischen Gemeinwesen. Die Zeiten, in denen einige Diskriminierungsgründe akzeptabler waren als andere, müssen endgültig der Vergangenheit angehören. Stattdessen muss es im modernen Europa heißen: Gleicher Schutz für Alle!

Aus allen diesen Gründen fordern wir die Bundesregierung dringend auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission zu überdenken, ihre Blockadehaltung im Ministerrat aufzugeben, die Kommissionspläne im Bereich der Antidiskriminierungspolitik zu unterstützen und konstruktiv am weiteren Bau des gemeinsamen demokratischen Hauses Europa mitzuwirken.

(beschlossen auf dem 22. LSVD Verbandstag am 11.04.2010 in Berlin)