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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Resolution auf dem Verbandstag 2012

2001 haben wir die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft erkämpft. Damit wurde der Rechtlosigkeit lesbischer und schwuler Paare ein Ende gesetzt. Die Bürgerrechte von Lesben und Schwulen wurden deutlich gestärkt, ebenso die gesellschaftliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert: Jetzt muss die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare folgen. Argentinien, Belgien, Island, Kanada, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien und Südafrika haben diesen Schritt längst getan. Wir wollen auch in Deutschland volle Gleichstellung.

Die nächste Etappe: Gleichstellung bei der Einkommensteuer

Seit 2001 ist es uns gelungen, die Eingetragene Lebenspartnerschaft auch bei den Rechten schrittweise immer mehr der Ehe anzugleichen – durch politische Überzeugungsarbeit in den Ländern wie auf Bundesebene sowie durch Erfolge vor Gericht. Zum Beispiel hat das im Jahr 2007 vom LSVD initiierte Aktionsbündnis „Keine Halben Sachen“ eine weitgehende Anpassung im Erbschaftsteuerrecht erreicht: seit 2010 werden Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftsteuer umfassend gleich behandelt. Auch das war ein großer Erfolg.

Dagegen werden gleichgeschlechtliche Paare im Einkommensteuerrecht weiterhin diskriminiert, eine vollständige Gleichstellung wird ihnen verwehrt. Insbesondere die steuerliche Ungleichbehandlung von Regenbogenfamilien ist ein Skandal. Hier werden gleichgeschlechtliche Familien massiv diskriminiert und materiell schlechter gestellt. Kinder aus Regenbogenfamilien leiden damit unter der politischen Blockade aus ideologischen Gründen.

Sachliche Gründe für eine Schlechterstellung gegenüber heterosexuellen Ehepaaren gibt es nicht. Dies hat sich durch die Urteile etlicher Gerichte mittlerweile auch juristisch manifestiert. Klagen zur Gleichstellung insbesondere im Einkommensteuerrecht sind zurzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig; eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet. Wir sind optimistisch, dass sie positiv ausfällt.

Es ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung, dass sie beim Einkommensteuerrecht nur dann aktiv werden will, wenn sie durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich dazu gezwungen wird. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach klargestellt: Wenn eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sich in vergleichbarer Lage wie Eheleute befinden, müssen sie von Verfassungs wegen gleichgestellt werden.

Das Ziel: Öffnung der Ehe

Wenn die steuerliche Gleichstellung durchgesetzt ist, gibt es in Deutschland, vom Adoptionsrecht abgesehen, zwei gleichberechtigte Institute mit gleichen Auswirkungen. Sie unterscheiden sich nur im Namen und Personenkreis, für den sie gültig sind. Eine solche Unterscheidung aber hält den Zustand der Diskriminierung aufrecht.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den gesellschaftlichen Wandel anzuerkennen und die rechtliche Gleichstellung zu vollenden. Die konsequente Lösung dafür ist die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch eine einfachgesetzliche Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort soll es zukünftig heißen: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Mit diesem Schritt hätte die nicht zu rechtfertigende Benachteiligung endlich ein Ende.

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD haben bereits entsprechende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht. Auch die FDP diskutiert derzeit im Rahmen der Arbeiten an einem neuen Grundsatzprogramm das Recht auf Eheschließung für alle. In der Bevölkerung ist die „Homo-Ehe“ ohnehin längst breit akzeptiert.

Der LSVD fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, diesen gesellchaftlichen und politischen Mehrheiten auch in der Gesetzgebung zum Durchbruch zu verhelfen. Für Lesben wie Schwule darf in Deutschland weder real noch symbolisch minderes Recht gelten. Es gibt keine Rechtfertigung für Ungleichbehandlung. Die Zeit ist reif für eine Öffnung der Ehe!

(beschlossen auf dem 24. LSVD-Verbandstag am 25.03.2012 in Köln)

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