Anmeldung der Änderung nach Selbstbestimmungsgesetz beginnt
LSVD mahnt zur grundrechtskonformen Anwendung des Gesetzes
Berlin, 01.08.2024. Endlich ist die Anmeldung für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei den Standesämtern möglich. Die Community hat lange für das Selbstbestimmungsgesetz gekämpft. Nun darf sein Zweck nicht durch eine restriktive Auslegung durch die Standesämter ausgehöhlt werden. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Ab heute ist die Anmeldung für die Erklärung möglich. Drei Monate später können dann Geschlechtseintrag und Vornamen geändert werden. Auch wenn wir die Wartefrist weiterhin kritisieren, freuen wir uns, dass das sogenannte Transsexuellengesetz nun Geschichte ist und ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag für viele Menschen greifbar.
Nach langem Warten auf diese Möglichkeit sehen sich viele Personen jetzt jedoch mit sehr restriktiven Vorgaben einiger Standesämter konfrontiert, die keine gesetzliche Grundlage haben. Das betrifft vor allem die Vornamensbestimmung: So geben einige Standesämter vor, dass die bisherige Anzahl der Vornamen nicht verändert werden darf. Die Wahl des eigenen Vornamens gehört allerdings zum intimsten Bereich der Persönlichkeit. In das Recht auf freie Namenswahl darf nur in Ausnahmefällen eingegriffen werden. Das gilt auch für die Vorgabe, dass nur vermeintlich „eindeutige“ Vornamen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen, bestimmt werden dürfen. Hier ist die praktische Umsetzung unklar, insbesondere für nicht-binäre Personen.
Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung darf nun nicht neuerlich eingeschränkt werden. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sollten nicht durch eine restriktive Anwendung des Gesetzes ohne Not gegängelt werden.
Wir appellieren deshalb an die Bundesinnenministerin hier für Klarheit zu sorgen. Das Selbstbestimmungsgesetz muss seinem Namen gerecht werden!
Zum Hintergrund:
Bei der Personenstandsänderung nach §45b PSTG und TSG konnte die Anzahl der Vornamen verändert werden.
Weiterlesen:
Ein Bündnis aus engagierten Einzelpersonen, verschiedenen Verbänden und Organisationen, u.a. Bundesverband Trans*, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, Sonntagsclub e.V., MinaS und dem LSVD hat eine Webseite mit Informationen über das Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht: https://sbgg.info/
Dort finden sich u.a. ein Leitfaden für die Anmeldung und Erklärung, Hintergrundinformationen über den Gesetzgebungsprozess und eine Auswahl von Stellungnahmen sowie eine juristische Kurzkommentierung der einzelnen Regelungen. Die Webseite wird laufend erweitert.
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