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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Online: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft – was bedeutet dieser Moment für die Communities?

11.11.2024 17:00
LSVD⁺-Bundesverband

Wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes widmet sich diese Veranstaltung sowohl Fragen, die Personen vor Abgabe einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz beschäftigen, als auch den gesellschaftspolitischen Diskussionen, die die Einführung des Gesetzes begleiteten.

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11.11.2024 17:00
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online via Zoom

Beschreibung

Hintergrund

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde über Jahrzehnte erkämpft und ist ein Meilenstein in der rechtlichen Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt. Gleichzeitig war das Gesetzgebungsverfahren von Anfang an durch Desinformation und trans*feindliche Narrative begleitet. Einzelne Regelungen des Gesetzes wurden verschärft. Kritik durch queere Communities und Verbände wurde nur zum Teil aufgegriffen. Nun tritt das Selbstbestimmungsgesetz am 01.11.24 in Kraft. Erstmalig wird es dann möglich sein, den Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Gutachten und Atteste zu ändern.

Bei vielen Einzelpersonen, Berater*innen und auch Standesämtern kommen kurz vor dem Inkrafttreten vor allem praktische Fragen auf. Die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes wurde in den vergangenen Monaten vorbereitet. Einzelne Punkte, wie z.B. die Bedeutung der geschlechtlichen Zuordnung bei der Vornamensbestimmung, wurden kontrovers diskutiert. Aktuell überwiegt an vielen Stellen vor allem Verunsicherung, wie die Umsetzung des Gesetzes konkret auszusehen hat.

Inhalt der Veranstaltung

Die Veranstaltung widmet sich sowohl Fragen, die Personen vor Abgabe einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz beschäftigen, als auch den gesellschaftspolitischen Diskussionen, die die Einführung des Gesetzes begleiteten. Wenige Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wollen wir in Inputs und Diskussionsrunden über folgende Fragen sprechen: 

- Wo finden sich die Informationen, wenn eine Person eine Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben möchte?

- Welche ersten Erfahrungen wurden nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes bereits gesammelt?

- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Standesamt ablehnt, eine Erklärung anzunehmen?

- Wie blicken unterschiedliche Vertreter*innen der Communities auf die Einführung des Gesetzes?

- Was wurde im Einsatz für ein Selbstbestimmungsgesetz für die queerpolitische Arbeit gelernt?

- Und wie können wir solidarisch für Verbesserungen der Lebensrealitäten von queeren Personen in nächster Zeit eintreten?

Programm

ab 17.00h: Beginn und Begrüßung
Moderation: Hannah Engelmann-Gith 

ab 17.15h: Wo finden sich weitere Informationen zum SBGG?  
mit Kalle Hümpfner (BVT*), Kerstin Thost (LSVD⁺) und Yannik Reymann (TrIQ) 

ab 17.35h: Was tun, wenn das Standesamt eine Anmeldung oder Erklärung nach dem SBGG ablehnt? 
mit Friederike Boll (Rechtsanwältin) 

17.55 – 18.00h Kurze Pause

ab 18.00h: Panelgespräch „Was bedeutet dieser Moment für die Communities?“ 
mit  

  • Marlize André 
  • Oska Jacobs (lambda Bundesverband) 
  • Luce deLire (Bündnis Selbstbestimmung Selbstgemacht) 
  • Charlotte Wunn (Intergeschlechtliche Menschen)  
  • Vertreter*in der TIN-Rechtshilfe

19.00h Ende des ersten Veranstaltungsparts

Virtueller Raumwechsel 

19.15h -20.00h: Austausch in Break-out-Sessions
Offen für …  

  • Einzelpersonen, die eine Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgeben möchten 
  • Berater*innen und Multiplikator*innen, die trans* und nicht-binäre Personen in ihrer Arbeit begleiten

Anmeldung

unter diesem Link: https://eveeno.com/302360902

Pressevertreter*innen sind im ersten Teil der Veranstaltung herzlich willkommen. 

Wir behalten uns vor, Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, queerfeindliche oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.