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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

LSVD⁺ begrüßt rasche Umsetzung der europäischen Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen

AGG-Reform steht jedoch weiterhin aus

Pressemitteilung vom 14.10.2024

Berlin, 14.10.2024. Im Mai wurden zwei europäische Richtlinien verabschiedet, die gemeinsame Standards für die in den Mitgliedsstaaten eingerichteten Gleichbehandlungsstellen schaffen sollen. Nun liegt ein Referent*innenentwurf vor, der den Verbänden zur Stellungnahme zugestellt wurde. Der LSVD – Verband Queere Vielfalt begrüßt die rasche Umsetzung der Richtlinien. Damit wird das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gestärkt und das Antidiskriminierungsrecht in Deutschland ausgebaut. Unabhängig von der Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben mahnt der LSVD jedoch, das Versprechen auf die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten. Dazu kommentiert Henny Engels aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Es ist gut, dass die beiden Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen nun zügig in Deutschland umgesetzt werden sollen. Die Ausweitung der Befugnisse der ADS ist gerade im europäischen Vergleich überfällig.

Insbesondere die Einführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens und die Möglichkeit der Prozessstandschaft für Antidiskriminierungsverbände wurden lange gefordert und sind sehr zu begrüßen. Damit diese Instrumente auch praktische Wirksamkeit entfalten, sind jedoch Nachschärfungen im Entwurf nötig. Die Geltendmachungsfristen von nur zwei Monaten im AGG führen praktisch dazu, dass viele Personen ihre Ansprüche nicht durchsetzen können. Wenn nun ein alternatives Streitbeilegungsverfahren eingeführt wird, bedarf es erst recht mehr Zeit, damit sich von Diskriminierung Betroffene über ihre Möglichkeiten informieren und bewusst entscheiden können, auf welche Weise sie Ansprüche geltend machen möchten. 

Die Einführung einer Prozessstandschaft, die es Antidiskriminierungsverbänden ermöglicht, das Recht einer diskriminierten Person im eigenen Namen geltend zu machen, ist wichtig, auch wenn sie hinter der zivilgesellschaftlichen Forderung nach Einführung einer Verbandsklage zurückbleibt. Damit die Verbände die Verfahren führen können, muss eine Regelung zur Kostentragung ergänzt werden, z.B. ein Rechtshilfefonds bei der ADS geschaffen werden.

Insbesondere im Hinblick auf prozessuale Rechte der Gleichbehandlungsstellen wie ein eigenes Klagerecht der ADS sowie Untersuchungs- und Entscheidungsbefugnisse hingegen setzt der Entwurf die Vorgaben der Richtlinien nicht um. Auch die von den Richtlinien geforderte strukturelle Stärkung der Gleichbehandlungsstellen, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, ist nicht geplant. Der Entwurf sollte entsprechend ergänzt werden.  

 

Schließlich ist es wichtig festzustellen, dass es sich bei der Umsetzung der Richtlinien nicht um die lange ausstehende Reform des AGG handelt, die aufgrund der steigenden Diskriminierungszahlen dringender denn je ist. Zur Umsetzung der Gleichbehandlungs-Richtlinien ist die Bundesregierung europarechtlich verpflichtet. Die Reform des AGG, die u.a. den Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen erweitern und Diskriminierungskategorien und -formen ergänzen soll, wurde im Koalitionsvertrag versprochen, steht aber weiterhin aus. Die Forderungen sind seit Jahren bekannt. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen auf besseren Schutz vor Diskriminierung und Stärkung der Rechte Betroffener endlich einlösen!

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