Frühere Regelungen
Die Zulassung von Spendern zur Blutspende war bisher in folgenden Richtlinien geregelt.
- Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) - Zweite Richtlinienanpassung 2010
Die Richtlinien in der Fassung von 2010 sind vom Paul-Ehrlich Institut im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde am 04.05.2010 genehmigt und am 09.07.2010 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden (Nr. 101a v. 09.07.2010).
- Dazu hat die Bundesärztekammer veröffentlicht:
Erläuterung zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM) im Kontext der Zweiten Richtlinienanpassung 2010 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Stand: 31.03.2010
Wir hatten uns mit diesen Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt kritisch auseinandergesetzt.
- Diese Erläuterungen sind durch neue Erläuterungen überholt:
Erläuterungen und Regelungsoptionen zum Blutspende-Ausschluss bzw. zur Rückstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten birgt - Stand 25.04.2012
Die bisher geltenden Ausschlusskriterien
Homosexuelle Männer werden seit dem Ausbruch der AIDS-Epidemie in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts vom Blutspenden ausgeschlossen.
Der Ausschluss war in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie von 2005 (BAnz. Nr. 209a v. 05.11.2005) im Abschnitt 2.2.1 wie folgt formuliert worden:
In einer Fußnote wurde ergänzend gesagt:
In der neuen Fassung der Richtlinie von 2010 ist der Ausschluss im Abschnitt 2.2.1 wie folgt formuliert worden:
- "Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen:
- heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
- Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM),
- männliche und weibliche Prostituierte."
Die Ausschlussgründe "Drogenkonsum" und "Haft" werden in der neuen Fassung an anderer Stelle genannt.
Kritische Auseinandersetzung mit den Erläuterungen von 2010
5.1.
In den Erläuterungen von 2010 wird gesagt, dass das Redaktionskomitee den Ausschluss von MSM nicht neu bewertet, sondern nur eine Umformulierung vorgenommen habe, um den diskriminierenden Anschein der bisherigen Formulierungen zu entkräften. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinie solle zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Die Beschreibung „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“ ist wissenschaftlich korrekt und zutreffender als die frühere Beschreibung „homo- und bisexuelle Männer“. Von der Umformulierung werden auch Männer erfasst, die sich selbst als heterosexuell definieren, aber gleichwohl hin- und wieder Sexualverkehr mit Männern haben. Diese Männer sind als Spender problematisch, weil sie von den Aufklärungsmaßnahmen der AIDS-Hilfen nicht immer erreicht werden.
Eine grundsätzliche Neufassung der Richtlinie ist bisher nicht erfolgt. Der „Lesben- und Schwulenverband in Deutschland“ hat dazu der Bundesärztekammer am 26.01.2011 eine Stellungnahme übersandt. Den Brief hat die Bundesärztekammer nicht beantwortet.
5.2.
Die heute angewandten Tests zur Überprüfung von Blutprodukten sind sehr zuverlässig, können aber wegen des sogenannten diagnostischen Fensters Neuinfektionen nicht feststellen. Mit der diagnostischen Fensterphase wird die Zeit ab der Infektion bis zu ihrer Nachweisbarkeit bezeichnet. Sie belief sich früher auf mehrere Monate, ist aber inzwischen auf zwei bis drei Wochen verkürzt worden.
Trotzdem wird durch die heute angewandten Testmethoden eine sehr hohe Sicherheit der Blutprodukte erreicht. Zwischen 2000 und 2008 wurden in Deutschland fünf HIV-Übertragungen durch Transfusionen gemeldet. Seitdem sind keine Neuinfektionen mehr bekannt geworden. Die Spender, die die Neuinfektionen verursacht haben, hatten sich durch Sexualkontakte infiziert. Zwei Spender hatten Sexualkontakte mit Männern, ein Spender hatte heterosexuelle Sexualkontakte und zwei Personen sexuelle Kontakte zu Personen aus Hochprävalenzländern. Dabei handelt es sich offenbar um heterosexuelle Sextouristen. Sonst hätte man sie der Gruppe der MSM zugerechnet.
Somit haben Männer, die Sex mit Männern haben, seit 2000 weniger Neuinfektionen verursacht als Personen mit heterosexuellen Sexualkontakten.
Demgegenüber wird immer wieder darauf hingewiesen, dass HIV-Neuinfektionen bei MSM im Vergleich zu heterosexuellen Männern ca. 100fach häufiger sind. Das hat sich aber auf die Anzahl der Neuinfektionen durch infizierte Blutspender nicht ausgewirkt.
5.3.
Es fragt sich deshalb, ob es tatsächlich zu Mehrinfektionen durch MSM käme, wenn diese nicht mehr generell von Blutspenden ausgeschlossen werden, sondern wie heterosexuelle Personen nur noch bei sexuellem Risikoverhalten.
Insoweit fällt zunächst auf, dass auf Seite 12 der Erläuterungen gesagt wird:
Das überrascht. Ob es zu HIV-Neuinfektionen kommt, hängt nicht von der Zahl der Sexualkontakten und dem spezifischen Sexualverhalten ab, sondern allein davon, ob das Sexualverhalten SAFE oder UNSAFE ist.
Eine weitere unrichtige Aussage steht auf Seite 7 der Erläuterungen. Dort wird gesagt.
Auch auf den Seiten 9, 10 und 14 der Erläuterungen ist vom „Ausschluss von Risikogruppen“ bzw. „risikobehafteter Personengruppen“ die Rede. Damit wird die Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Menschen als Risiko betrachtet (die Gruppe der MSM), anstatt zutreffender ein bestimmtes Verhalten als Risiko zu bewerten (ungeschützter Sexualverkehr).
Als Folge dieser unrichtigen Vorstellungen ist der Risikoausschluss von heterosexuellen Personen in den Richtlinien falsch formuliert worden. Dort wird der Begriff „sexuelles Risikoverhalten“ durch den Zusatz erläutert „z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern“. Tatsächlich kommt es aber nicht darauf an, ob der Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern häufig oder selten stattgefunden hat, sondern allein darauf, ob er ungeschützt war oder nicht.
Der Risikoausschluss bei heterosexuellen Personen muss deshalb richtig lauten: "heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern."
Genauso kann der Risikoausschluss bei MSM formuliert werden mit der Folge, dass Heterosexuelle und MSM zusammengefasst werden können, also: "Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr mit wechselnden Partnern".
Bei dieser Formulierung wird zwar, wie schon bisher bei den Heterosexuellen, das Partnerrisiko nicht erfasst. Damit ist die Möglichkeit gemeint, dass sich ein Blutspender bei seinem untreuen Partner infiziert und dann binnen weniger Tage zur Blutspende geht, so dass die Infektion dort wegen des diagnostischen Fensters nicht entdeckt wird. Aber in den letzten 25 Jahren ist noch kein derartiger Fall bekannt geworden. Das theoretische Risiko kann deshalb vernachlässigt werden.
5.4.
In den Erläuterungen wird mit Recht darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben von Spendewilligen durch den Spendearzt nicht überprüft werden kann.
Wenn heterosexuelle Spender sexuelles Risikoverhalten verschweigen oder Männer, den Sexualverkehr mit Männern geschieht das aus unterschiedlichen Motiven.
- Es gibt Spender, die sich aus Protest über den Dauerausschluss von MSM hinwegsetzen oder aus altruistischen Motiven zur Spende kommen. Bei ihnen kann man davon ausgehen, dass sie über das Risiko von Infektionen beim Sexualverkehr mit Männern ausreichend informiert sind, sich entsprechend verhalten und deshalb unbedenklich zur Blutspende zugelassen werden könnten.
- Andere setzen sich über den Dauerschluss von Heterosexuellen mit sexuellem Risikoverhalten und von MSM hinweg, um sich kostenlos auf HIV testen zu lassen. Diese Spender sind problematisch, weil sie sich in der Regel beim Sexualverkehr nicht ausreichend geschützt hatten und sich deshalb vergewissern wollen, ob sie sich angesteckt haben. In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein könnte, für solche Personen kostenlose niedrigschwellige Testmöglichkeiten anzubieten.
Das geschieht inzwischen bei den MSM durch viele AIDS-Hilfen. Sie werben dafür, sich testen zu lassen und bieten in der Szene kostenlos Testmöglichkeit an. - Eine dritte Gruppe von Spendern setzt sich über den Dauerschluss von Heterosexuellen mit sexuellem Risikoverhalten und von MSM hinweg, weil sie das Geld brauchen, das die Blutspendedienste den Spendern zahlen. Es ist zu vermuten, dass zumindest ein Teil dieser Personen als Spender problematisch ist.
Dieses Problem wird in den Erläuterungen nicht angesprochen, obwohl es auf der Hand liegt, dass das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten verringert würde, wenn den Spendern nichts mehr gezahlt würde. Das will man offensichtlich nicht, weil man befürchtet, dass dann zu wenige Leute bereit wären, Blut zu spenden.
5.5.
In den Erläuterungen wird daraufhin gewiesen (Seite 12), dass „eine individuelle Anamnese des praktizierten Sexualverhalten nach Aussage der Blutspendedienste im Kontext der Blutspende nicht durchführbar“ sei. Das ist nicht nachvollziehbar. Die Safe-Sex-Regeln sind einfach und klar definiert. Sie lassen sich ohne weiteres mit Fragebögen abfragen.
5.6. Ergebnis
In den Erläuterungen wird betont, „dass ein Beratungsprozess zur Erarbeitung einer langfristig tragfähig Lösung kurzfristig initiiert werden soll“ (Seite 17). Das ist bisher nicht geschehen, obwohl inzwischen drei Jahre vergangen sind.
Die Erläuterungen des Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammern lassen vermuten, dass an der Beratung der Richtlinien und an der Formulierung der Erläuterungen keine Wissenschaftlicher mit dem Fachgebiet Prävention mitgewirkt haben, sondern nur Ärzte ohne spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Prävention.
Der Ausschluss heterosexueller Personen mit sexuellem Risikoverhalten ist falsch formuliert und der generelle Ausschluss von MSM ist so nicht notwendig. Es reicht aus, alle Personen auszuschließen, die ungeschützten Sexualverkehr mit wechselnden Partnern haben.
Wir fordern demgemäß
- dass der Beratungsprozess zur Überprüfung der Richtlinien Hämotherapie bald aufgenommen wird,
- dass an dem Beratungsprozess auch Wissenschaftler mit dem Fachgebiet Prävention beteiligt werden und
- dass überprüft werden soll, ob der bisher unterschiedlich formulierte Ausschluss von Heterosexuellen und MSM durch einen generellen Ausschluss aller Personen ersetzt werden kann, die ungeschützten Sexualverkehr mit wechselnden Personen haben.
Empfehlungen der neuen Erläuterungen von 2012
Die neuen Erläuterungen von 2012 enden mit folgender Empfehlung:
"19.5 Empfehlungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe
Unter Abwägung der Infektionsrisiken und der angeführten Argumente für die Beibehaltung eines Dauerausschlusses bzw. zur Umstellung auf eine zeitlich befristete Rückstellung von der Blutspende empfiehlt die gemeinsame Arbeitsgruppe, dass der dauerhafte Ausschluss von der Blutspende infolge Sexualverhaltens mit hohem Risiko (vgl. 19.1) in eine zeitlich befristete Zurückstellung für 1 Jahr geändert werden sollte. Für die Risiken nach 19.2 wird weiterhin eine Rückstellung für 4 Monate empfohlen (Hervorhebung nicht im Original).
Nach Maßgabe der Richtlinie 2004/33/EG sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, für Personen mit hohem Risiko einen Ausschluss von der Blutspende vorzusehen. Es bleibt daher durch die dafür Verantwortlichen zu prüfen, ob Vorgaben dieser Richtlinie und andere Vorschriften (Technical Memorandum TS057 Risk behaviours having an impact on blood donor management European Committee (Partial Agrement) on Blood Transfusion (CD-P-TS)) einer Umsetzung dieser Empfehlung in Deutschland entgegenstehen.
Eine weitere zu klärende Frage ist, ob nach einer Umstellung auf eine zeitlich befristete Rückstellung in Deutschland gewonnenes Plasma zur Fraktionierung von anderen EU-Mitgliedstaaten weiterhin akzeptiert würde. Nach der Richtlinie 2002/98/EG sind die Mitgliedstaaten berechtigt, „in ihrem Hoheitsgebiet strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder einzuführen, sofern diese in Einklang mit dem Vertrag stehen“. Auch der Austausch von Plasma zur Fraktionierung mit Drittstaaten, wie USA, die aktuell einen Dauerausschluss für MSM beibehalten, könnte betroffen sein. Es wäre ungünstig und schwer begründbar, wenn für Blutkomponenten zur Transfusion auf eine zeitliche Rückstellung von MSM umgestellt, aber für Plasma zur Fraktionierung zur Erhaltung der internationalen Verkehrsfähigkeit weiterhin ein Dauerausschluss praktiziert würde.
Ferner empfiehlt die gemeinsame Arbeitsgruppe ausdrücklich, eine Änderung der Ausschlusskriterien mit einer konzertierten Aufklärungskampagne zur Verbesserung der Adhärenz zu verbinden. Dazu gehört auch die Einführung eines leicht verständlichen, bundesweit einheitlichen Anamnesebogens für Blutspender. Die Intention dieser Empfehlung ist ausdrücklich nicht eine „Lockerung“ der Ausschlusskriterien, die zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Empfänger von Bluttransfusionen führen könnte. Vielmehr zielt die Empfehlung auf eine Anpassung der Regelungen der Hämotherapie-Richtlinien an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, um die bisher erreichte Reduktion des Infektionsrisikos für Empfänger von Bluttransfusionen zu erhalten und nach Möglichkeit noch weiter zu verbessern.
Parlamentarische Initiativen
--- Bremen
- Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD:
- Weg mit dem Generalverdacht: Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende aufheben LT-Drs. 18/1060 v. 17.09.2013
- Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 53. Sitzung am 22. Januar 2014 folgende Beschlüsse gefasst und nachstehende Wahl vorgenommen:
Nr. 16:
Die Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, auf der Bundesebene darauf hinzuwirken,
1. dass es anders als in den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten beschriebenen Kriterien nicht von der sexuellen Orientierung abhängen darf, ob ein Spender infrage kommt, sondern vom individuellen Risikoverhalten.
2. die bestehende Blutspenderegelung, wonach homosexuelle Männer grundsätzlich von einer lebensrettenden Blutspende ausgeschlossen werden, aufzuheben.
3. den Generalverdacht über homosexuelle Männer zu beenden und eine diskriminierungsfreie Regelung zu schaffen, in der in den verwendeten Fragebögen statt der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten bei Spenden abgefragt wird und gegebenenfalls zum Ausschluss führt.
- Fraktion DIE LINKE:
- Weg mit dem Generalverdacht: Generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende aufheben sowie Beendigung sonstiger gruppenbe-zogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen - LT-Drs 18/1199 v. 09.12.2013
- Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 53. Sitzung am 22. Januar 2014 folgende Beschlüsse gefasst und nachstehende Wahl vorgenommen:
Nr. 17:
Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.
--- Niedersachsen
- Antrag der Fraktion der FDP
- Diskriminierungsfreie Blutspende ermöglichen - LT-Drs 17/1109 v. 14.01.2014
- 1. Beratung - PlPr 17/28 vom 24.01.2014
Beschluss vom 24.01.2014 - LT-Drs 17/1162
Der Landtag hat in seiner 28. Sitzung am 24.01.2014 folgende Entschließung angenommen:
Diskriminierungsfreie Blutspende ermöglichen
Die Bedeutung einer Blut- oder Plasmaspende kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Spenden helfen, in Notfällen Leben zu retten, und dienen dazu, wichtige, häufig lebenswichtige Arzneimittel herzustellen. Leider herrscht trotz steigender Blutspenderzahlen in Deutschland immer noch eine Unterversorgung an Blut. Dennoch ist es, nach den bisherigen Regelungen, Männern, die mit Männern Sex haben, grundsätzlich nicht erlaubt, Blut zu spenden.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
1. sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, die bisherigen diskriminierenden Regelungen, wonach Männer, die mit Männern Sex haben, grundsätzlich von lebensrettenden Blutspenden ausgeschlossen werden, aufzuheben,
2. auch die Regelungen zu anderen medizinischen Spenden, wie beispielsweise der Knochenmarkspende, auf diskriminierende Regelungen zu überprüfen und sich auch hier für den Abbau diskriminierender Regelungen einzusetzen,
3. dafür Sorge zu tragen, dass die neuen Regelungen diskriminierungsfrei auf das Risikoverhalten der potenziellen Spender abstellen.
--- Nordrhein-Westfalen
- Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Diegrünen:
- Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende aufheben - Homosexuelle Männer nicht unter Generalverdacht stellen - LT-Drs. 16/1627 v. 04.12.2012
- 1. Beratung - PlPr 16/18 13.12.2012 S.1317-1323 - Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - federführend sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
- Äbderungsantrag der FDP - LT-Drs 16/1920 v. 16.01.2013
- Beratung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Ausschussprotokoll 16/137 v.16.01.2013, S.1-4, 34
- Ausschusssitzung am 06.03.2013: Expertengespräch mit fünf Sachverständigen
- Schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen:
- DRK-Blutspendedienst West: Stellungnahme 16/590 v. 06.03.2013
- Aids-Hilfe Nordrhein-Westfalen: Stellungnahme 16/572 v. 28.02.2013
- Waldschütz, Johannes: Stellungnahme 16/556 v. 27.02.2013
- Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD): Stellungnahme 16/484 v. 06.02.2013
- Der Ausschuss hat den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 16/1627) in der Fassung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Änderungsantrags (Drucksache 16/1920) am 08.05.2013 gegen die Stimmen der CDU angenommen.
- 2. Lesung: PlPr 16/31 v. 15.05.2013, S.2723 - gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen
--- Saarland
- Antrag der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE.-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion, der B90/Grüne-Landtagsfraktion:
- Generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende aufheben - LT-Drucks. 15/1655-NEU v. 14.01.2016
- Abstimmungsergebnisse der 44. Plenarsitzung am 20.01.2016, Nr. 7: einstimmig angenommen
--- Sachsen-Anhalt
- .Antrag Bündnis 90/Die Grünen:
- Homosexuelle Männer nicht unter Generalverdacht stellen - Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen - LT-Drs. 6/1785 v. 12.02.2013
- 1. Beratung: PlPr 6/39 21.02.2013 - TOP 21 - S.3421-3246: Beschluss: Annahme
- Beschlussrealisierung Landesregierung, LT-Drs. 6/2048 v. 30.04.2013
- Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Lünemann (Grüne) - LT-Drs. 6/4207 v. 29.06.2015, Frage 1
- Antwort von Minister Bischof - Pl-Pr. 6/94 v.03.07.2015, S. 7828
--- Thüringen
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
- Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen - LT-Drs. 5/5838 v. 13.03.2013
- 1. Lesung: PlPr. 5/117 v. 26.04.2013, S. 11253 - 11259
- Zu dem Antrag hat der Gleichstellungsausschuss am 11.09.2013 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
- Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses, LT-Drs 5/6878 v. 13.11.2013: Ablehnung
- Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - LT-Drucks 5/6902 v. 14.11.2013
- Beschluss vom 21.11.2013 - LT-Drs. 5/6951 v. 21.11.2013