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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes

LSVD⁺ begrüßt klares Bekenntnis zum Schutz queerer Menschen

Pressemitteilung vom 25.11.2024

Berlin, 25.11.2024. Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich am 22. November 2024 mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, eine Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu unterstützen, damit der explizite Schutz queerer Menschen erreicht wird. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Wir freuen uns sehr, dass das Zentralkomitee der deutschen Katholiken diesen Beschluss gefasst hat und uns wie auch die anderen queeren Verbände und Initiativen in diesem Anliegen unterstützt. Dass dies mit so großer Mehrheit geschehen ist, macht deutlich: Es geht hier um ein Anliegen, das nicht nur von so genannten Minderheiten vertreten, sondern von weiten Teilen der Gesellschaft mitgetragen wird.

Das Zentralkomitee setzt damit einen Prozess fort, der mit den Erklärungen vom 29. Mai und vom 11. Juni 2024 begonnen hat. Darin hatte das ZdK anlässlich des 30. Jahrestages der Abschaffung des Paragrafen § 175 StGB erklärt, dass die Opfer rehabilitiert werden müssen. Es werde daran mitwirken, dass das damit verbundene Unrecht nicht in Vergessenheit gerät und die Erinnerung in die Zukunft wirkt. Darüber hinaus gestand das ZdK eine Mitschuld an der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung homosexueller Menschen ein.

Für viele ehren- und hauptamtlich in der Kirche Tätige habe der Paragraf erhebliche Auswirkungen gehabt. „Auch 30 Jahre nach der Streichung des § 175 StGB ist es weiter absolut wichtig und nötig, dass Christ*innen sich entschieden gegen Queerfeindlichkeit innerhalb von Kirche und Gesellschaft einsetzen“, erklärte damals Dr. Irme Stetter-Karp. Die Präsidentin des ZdK fuhr fort: „Menschsein heißt Leben in Vielfalt. Wir müssen alle daran mitwirken, dass die Kirche ein sicherer und heimatlicher Ort für queere Menschen ist.“

Den Schutz queerer Menschen auch im Grundgesetz sicherzustellen, ist angesichts zunehmender verbaler und physischer Gewalt gegen queere Menschen notwendiger denn je. Auch deshalb danken wir dem ZdK für die Unterstützung unseres Anliegens. Nachdem sich bereits im Januar und dann nochmals im Mai 2024 die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, entsprechend geäußert hatte, hoffen wir, dass nun die Diskussion um die Erweiterung des Grundgesetzes weiter Fahrt aufnimmt. Denn eine Ergänzung des Grundgesetzes um den ausdrücklichen Schutz queerer Menschen ist ein Gewinn – für queere Menschen und für unsere Demokratie.

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