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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Luxemburg stärkt Rechte von transgeschlechtlichen Menschen

Deutschland braucht eine menschenrechtskonforme Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität

Pressemitteilung vom 27.07.2018

Das Parlament in Luxemburg hat ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfahren zur Änderung von Namen und Personenstand stark vereinfacht wird. Zukünftig muss lediglich ein Antrag beim Justizministerium eingereicht und unkompliziert glaubhaft gemacht werden, dass der Wunsch nach einer Änderung des Namens und Personenstands begründet ist. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Entscheidung in Luxemburg und fordert auch für Deutschland eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. Selbstbestimmung und die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten müssen endlich rechtlich anerkannt. Im Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Diesen Worten müssen nun auch Taten folgen.

Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Dabei ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht zu beachten. Entgegen bestehender Pläne aus dem Innenministerium sollte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der einzuführende dritte positive Geschlechtseintrag allen Personen offensteht.

Der LSVD unterstützt die Kampagne der Bundesvereinigung Trans*: Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!

Pressekontakt

Pressesprecher*in  

zuständiges Vorstandsmitglied

Henny Engels