Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Rückwirkende Zusammenveranlagung ("Ehegattensplitting")

Mustertexte für die Beantragung der rückwirkenden Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer ("Ehegattensplitting") nach Umwandlung

Lebenspartner*innen, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt haben, können rückwirkend die steuerliche Zusammenveranlagung ("Ehegattensplitting") beantragen. Der Antrag muss bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

1. Vorbemerkung
2. Antrag auf rückwirkende Zusammenveranlagung (Mustertext)
3. Schreiben an Finanzamt in bereits anhängigen Sachen (Mustertext)
4. Weiterführende Informationen

1. Vorbemerkung

Nach der Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen im Einkommensteuerrecht 2013 haben viele Lebenspartner*innen die ihnen bis dahin verweigerte Zusammenveranlagung nur für einige Jahre nachholen können, weil für die früheren Jahre entweder ihre Veranlagung als Ledige bereits rechtskräftig oder die Festsetzungsverjährung bereits abgelaufen war.

Diese Zusammenveranlagungen können Lebenspartner*innen nach der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe jetzt nachholen. Die Betroffenen können deshalb bei ihrem Finanzamt beantragen, dass ihre bestandskräftigen Veranlagungen zur Einkommensteuer als Ledige in den betreffenden Steuerjahren aufgrund der rückwirkenden Änderung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gemäß Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO i.V.m. § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufgehoben und sie in diesen Jahren nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden sollen. 

Anträge auf rückwirkende Zusammenveranlagung ergeben allerdings nur Sinn, wenn die Einkommen der Lebenspartner in dem betreffenden Jahr unterschiedlich hoch waren. 

Wichtig: Grundvoraussetzung für die rückwirkende Zusammenveranlagung ist, dass die Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt wurde und der Antrag bis zum 31.12.2020 gestellt wurde.

Nachfolgend stellen wir Mustertexte für die Beantragung der rückwirkenden Zusammenveranlagung zur Verfügung. Weitere Informationen zur rückwirkenden Zusammenveranlagung und den dabei häufig auftretenden Problemen finden sich in unserem Rechtsratgeber zur rückwirkenden Zusammenveranlagung.

2. Antrag auf rückwirkende Zusammenveranlagung (Mustertext)

-----------------------

Name Partner*in A
Name Partner*in B

Adresse

Datum

Finanzamt XXXXXX

Einkommensteuer (# ... Jahreszahlen … #)

IdNr.:
SteuerNr./ Aktenzeichen:                       

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Gleichstellung der Lebenspartner*innen mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht in Jahre 2013 konnten wir für die Zeit ab unserer Verpartnerung im Jahre # … Jahreszahl … # bis einschließlich # … Jahreszahl … # nicht mehr rückwirkend zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil unsere Einzelveranlagungen bereits bestandskräftig waren.

Inzwischen hat sich der Sachverhalt, den das Finanzamt damals unserer Besteuerung zugrunde gelegt hatte, dadurch geändert, dass wir am # … Datum … # unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben umwandeln lassen. Eine Kopie der Eheurkunde fügen wir bei.

Wir beantragen deshalb,  

dass unsere bestandskräftigen Veranlagungen zur Einkommenssteuer als Ledige in den Steuerjahren # … alle Jahreszahlen … # aufgrund der Umwandlung unserer Lebenspartnerschaft in eine Ehe gemäß Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO aufgehoben und wir in diesen Jahren nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.

Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO ist durch Art. 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügt worden und am 15.12.2018 in Kraft getreten.

# … Die Einkommensteuererklärungen für die Jahre # … Jahreszahlen … # fügen wir bei. … #

# … Für die Jahre # …Jahreszahlen … # besitzen wir nur noch unsere damaligen Einkommensteuererklärungen und die daraufhin ergangenen Einkommensteuerbescheide. Wir fügen sie als Anlagen bei …#

# … Für die Jahre # … Jahreszahlen … # besitzen wir über unsere Veranlagung zur Einkommensteuer keine Unterlagen mehr. Wir können deshalb keine neuen Einkommensteuererklärungen erstellen. … #

Mit freundlichen Grüßen 

(Unterschrift)                                              (Unterschrift)

Anlagen:

  • Kopie der Eheurkunde
  • # … weitere Unterlagen in Kopie … #

-----------------------

3. Schreiben an Finanzamt in bereits anhängigen Sachen (Mustertext)

Wurde der Antrag vor Inkrafttreten des Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO am 15.12.2018 gestellt und wurde über den Antrag noch nicht entschieden, ist es sinnvoll, das Finanzamt auf die neue Rechtslage hinzuweisen.

-----------------------

Name Partner*in A
Name Partner*in B

Adresse

Datum

Finanzamt XXXXXX

Einkommensteuer (entsprechende Jahreszahlen)

IdNr.:
SteuerNr./ Aktenzeichen:                       

Ihr/Unser Schreiben vom XX.XX.XXXX (ggf. weglassen)

Sehr geehrte XXXXXX,

wir bitten Sie, nunmehr über unseren Antrag auf rückwirkende Zusammenveranlagung zu entscheiden.

Auf den neuen Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO weisen wir hin. Die Vorschrift ist durch Art. 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338) in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung eingefügt worden und am 15.12.2018 in Kraft getreten.

Mit freundlichen Grüßen 

 

(Unterschrift)                                              (Unterschrift)

-----------------------

Stand der Bearbeitung: 30.12.2020

4. Weiterführende Informationen